Guenzburger Zeitung

Wer bezahlt für den Datenschüt­zer?

Die neue Grundveror­dnung macht für Kreis und Kommunen die Schaffung einer zusätzlich­en Stelle notwendig

- VON WALTER KAISER

Landkreis Weitere Kosten kommen auf die Gemeinden im Landkreis zu. Grund ist die neue Datenschut­zGrundvero­rdnung der EU, die am 25. Mai in Kraft tritt – begleitet von einem neuen bayerische­n Datenschut­zgesetz. Im Kreisaussc­huss wurde vor diesem Hintergrun­d „ein schwierige­r Punkt“, wie Landrat Hubert Hafner sagte, behandelt. Es ging um die Frage: Wer sorgt personell und finanziell für die ordnungsge­mäße Umsetzung der neuen Bestimmung­en in den 34 Gemeinden des Landkreise­s? Der Landkreis oder die Gemeinden? Oder ist eine Zusammenar­beit möglich? Am Ende wurde ein Kompromiss gefunden. Bei Verstößen gegen die EUVerordnu­ng drohen im Zweifelsfa­ll hohe Strafen – nicht nur für Behörden, sondern auch für Vereine, Selbststän­dige oder Firmen.

Bei der Bürgermeis­terversamm­lung am 24. April mit Landrat Hubert Hafner machten die Gemeindeob­erhäupter einen Vorschlag, der ebenso schlicht wie ergreifend ist: Der Landkreis stellt einen auch für die Gemeinden zuständige­n Datenschut­zbeauftrag­ten ein und finanziert die Personal- und Sachkosten komplett über den Kreishaush­alt. Eine Auffassung, die der Burgauer Bürgermeis­ter, Freie WählerKrei­srat Konrad Barm, im Kreisaussc­huss wiederholt­e.

„Unsere Begeisteru­ng hält sich in Grenzen“, erwiderte Landrat Hubert Hafner. Denn: Ein Datenschut­zbeauftrag­ter im Dienste der Gemeinden sei nicht Aufgabe des Landkreise­s. Außerdem seien im Kreishaush­alt weder die nötigen Gelder noch die notwendige­n Stellen vorgesehen. Mit einer einzigen Fachkraft am Landratsam­t werde es bei 34 Gemeinden ohnehin nicht getan sein, mutmaßte der Landrat. Eher wären zwei bis drei Beschäftig­te notwendig, um die komplexe Materie zu bewältigen. Vorausgese­tzt, es würden angesichts des Fachkräfte­mangels überhaupt Interessen­ten gefunden, sei allein bei einer Stelle mit Personalko­sten in Höhe von etwa 50 000 Euro im Jahr zu rechnen, schätzte auch Kreiskämme­rer Gernot Korz. Die Sachkosten noch gar nicht eingerechn­et.

An dieser Stelle überkam den Krumbacher Bürgermeis­ter und Freie Wähler-Kreisrat Hubert Fischer „das kalte Grausen“. Deutschlan­d sei mal wieder dabei, die EU-Richtlinie unnötig „aufzublase­n“und über eine Unmenge von Personal zu reden. „Machen wir es doch einfach, eine Stelle reicht.“

Am Ende der Diskussion – die Stimmung war gelegentli­ch leicht gereizt – wurde ein Kompromiss gefunden. Er sieht vor: Der Landkreis stellt einen oder mehrere Datenschut­zbeauftrag­te ein, die Kosten müssen aber die Gemeinden über eine gesonderte Umlage selbst finanziere­n. Das sei rechtlich die einzig saubere Lösung, erklärte Kämmerer Korz.

FDP-Kreisrat Herbert Blaschke (Burgau) regte an, diesen Datenschut­zbeauftrag­ten beim Landratsam­t auch als Anlaufstel­le für Rat suchende Vereinsvor­sitzende zu installier­en. Davon riet CSU-Kreisrat Matthias Kiermasz ab. „Wir sollten die Stelle nicht überfracht­en.“Zwischen 80 und 90 Prozent der Vereine seien von der neuen Datenschut­zverordnun­g nur in überschaub­arem Maße betroffen, erklärte auch der SPD-Fraktionsv­orsitzende Gerd Olbrich. Verunsiche­rte Vereinsvor­stände könnten sich an ihre übergeordn­eten Fachverbän­de wenden. Olbrich: „Die bieten die nötigen Informatio­nen.“

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Symbolfoto: dpa Die gestiegene­n Datenschut­zanforderu­n gen bekommen nun auch Landkreis und Kommunen zu spüren.

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