Wer bezahlt für den Datenschützer?
Die neue Grundverordnung macht für Kreis und Kommunen die Schaffung einer zusätzlichen Stelle notwendig
Landkreis Weitere Kosten kommen auf die Gemeinden im Landkreis zu. Grund ist die neue DatenschutzGrundverordnung der EU, die am 25. Mai in Kraft tritt – begleitet von einem neuen bayerischen Datenschutzgesetz. Im Kreisausschuss wurde vor diesem Hintergrund „ein schwieriger Punkt“, wie Landrat Hubert Hafner sagte, behandelt. Es ging um die Frage: Wer sorgt personell und finanziell für die ordnungsgemäße Umsetzung der neuen Bestimmungen in den 34 Gemeinden des Landkreises? Der Landkreis oder die Gemeinden? Oder ist eine Zusammenarbeit möglich? Am Ende wurde ein Kompromiss gefunden. Bei Verstößen gegen die EUVerordnung drohen im Zweifelsfall hohe Strafen – nicht nur für Behörden, sondern auch für Vereine, Selbstständige oder Firmen.
Bei der Bürgermeisterversammlung am 24. April mit Landrat Hubert Hafner machten die Gemeindeoberhäupter einen Vorschlag, der ebenso schlicht wie ergreifend ist: Der Landkreis stellt einen auch für die Gemeinden zuständigen Datenschutzbeauftragten ein und finanziert die Personal- und Sachkosten komplett über den Kreishaushalt. Eine Auffassung, die der Burgauer Bürgermeister, Freie WählerKreisrat Konrad Barm, im Kreisausschuss wiederholte.
„Unsere Begeisterung hält sich in Grenzen“, erwiderte Landrat Hubert Hafner. Denn: Ein Datenschutzbeauftragter im Dienste der Gemeinden sei nicht Aufgabe des Landkreises. Außerdem seien im Kreishaushalt weder die nötigen Gelder noch die notwendigen Stellen vorgesehen. Mit einer einzigen Fachkraft am Landratsamt werde es bei 34 Gemeinden ohnehin nicht getan sein, mutmaßte der Landrat. Eher wären zwei bis drei Beschäftigte notwendig, um die komplexe Materie zu bewältigen. Vorausgesetzt, es würden angesichts des Fachkräftemangels überhaupt Interessenten gefunden, sei allein bei einer Stelle mit Personalkosten in Höhe von etwa 50 000 Euro im Jahr zu rechnen, schätzte auch Kreiskämmerer Gernot Korz. Die Sachkosten noch gar nicht eingerechnet.
An dieser Stelle überkam den Krumbacher Bürgermeister und Freie Wähler-Kreisrat Hubert Fischer „das kalte Grausen“. Deutschland sei mal wieder dabei, die EU-Richtlinie unnötig „aufzublasen“und über eine Unmenge von Personal zu reden. „Machen wir es doch einfach, eine Stelle reicht.“
Am Ende der Diskussion – die Stimmung war gelegentlich leicht gereizt – wurde ein Kompromiss gefunden. Er sieht vor: Der Landkreis stellt einen oder mehrere Datenschutzbeauftragte ein, die Kosten müssen aber die Gemeinden über eine gesonderte Umlage selbst finanzieren. Das sei rechtlich die einzig saubere Lösung, erklärte Kämmerer Korz.
FDP-Kreisrat Herbert Blaschke (Burgau) regte an, diesen Datenschutzbeauftragten beim Landratsamt auch als Anlaufstelle für Rat suchende Vereinsvorsitzende zu installieren. Davon riet CSU-Kreisrat Matthias Kiermasz ab. „Wir sollten die Stelle nicht überfrachten.“Zwischen 80 und 90 Prozent der Vereine seien von der neuen Datenschutzverordnung nur in überschaubarem Maße betroffen, erklärte auch der SPD-Fraktionsvorsitzende Gerd Olbrich. Verunsicherte Vereinsvorstände könnten sich an ihre übergeordneten Fachverbände wenden. Olbrich: „Die bieten die nötigen Informationen.“