Vergewaltigt am helllichten Tag
Ein Mann überfällt eine Joggerin
Memmingen Es ist der Albtraum vieler Frauen – im Freien von einem Unbekannten überfallen und vergewaltigt zu werden. Laut Statistik kommt das so selten vor, wie kaum eine andere Straftat. Aber was helfen einem Zahlen, wenn dieser Albtraum Wirklichkeit geworden ist, wie jener Fall, der im vergangenen Jahr viel Aufsehen erregt hatte und nun vor Gericht verhandelt wird.
Wie jeden Tag geht die 26-jährige Studentin gegen acht Uhr morgens joggen. Sie ist groß, kommt aus den USA, studiert in Ulm. Es ist kurz vor neun Uhr, da kommt von einem Trampelpfad plötzlich ein Mann, schiebt ein rotes Fahrrad. Er trägt einen hellgrauen Kapuzenpullover, ist klein, 26 Jahre alt. Die Blicke der beiden begegnen sich. Die Frau läuft an ihm vorbei. Der Mann steigt auf sein Rad, überholt die Joggerin, steigt ab, tut so, als würde er auf seinem Handy tippen. Als die Studentin zum zweiten Mal an dem 26-Jährigen vorbeiläuft, streckt er seinen Arm aus, packt sie von hinten an der Schulter, zerrt sie an sich heran. Die 26-Jährige ruft „Nein!“, versucht sich aus dem Griff des Mannes zu befreien, aber vom Laufen ist sie geschwächt. Dann spürt sie seine Hand zwischen ihren Beinen. Sie tritt nach dem Peiniger, trifft ihn, kann sich losreißen. „Es war komisch, ganz komisch“, erinnert sich die Studentin später. „Er hat nicht nach mir geschlagen, sich nicht gewehrt. Er war ganz ruhig, hat nichts gesagt. Stand nur da.“
Polizeihubschrauber überfliegt das Gelände
Sie ergreift die Flucht, der Täter verfolgt sie nicht. Sie läuft in die Arme einer Passantin, die sofort die Polizei alarmiert. Ein Polizeihubschrauber überfliegt das Gelände, ohne Fahndungserfolg. Erst dank Zeugen, denen bereits in den Wochen zuvor ein Mann aufgefallen ist, der am Tatort regelmäßig Frauen nachsah, konnte die Polizei den Verdächtigen einen Monat nach der Tat vorläufig festnehmen. Jetzt, im Sitzungssaal 130 des Amtsgerichts Memmingen, begegnen sich die Blicke der Frau und des Mannes wieder. „Erkennen Sie den Mann dort?“, fragt Richter Nicolai Braun. Die 26-Jährige nickt. Sie wirkt gefasst, ruhig, zu Beginn der Befragung lächelt sie sogar freundlich. Dann aber werden die Fragen expliziter: Wie hat er Sie gehalten? Hatten Sie eine Unterhose getragen? Ist er, soweit es Ihre Jogginghose zugelassen hat, mit dem Finger in Sie eingedrungen? Besonders dieses letzte, intime Detail ist für das Gericht besonders relevant: Von einer Vergewaltigung spricht der Jurist erst dann, wenn der Täter etwas in den Köper seines Opfers eingeführt hat. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um sexuelle Nötigung.
Die Studentin bejaht die Frage. Der Angeklagte blickt regungslos in ihre Richtung. Er selbst hatte zuvor zum Tatgeschehen keine Aussage abgegeben und was er zu seiner eigenen Biografie zu sagen hat, flüstert er und verfällt ins Stottern. Während da jetzt eine selbstsichere Frau sitzt, die es nicht zulässt, sich in der Ausstrahlung eines Opfers zu verlieren, findet der Verdächtige keine Worte zu den Vorwürfen, die ihm die Staatsanwaltschaft unterbreitet. Als die 26-Jährige die Befragung überstanden hat, zweifelt das Gericht nicht mehr an dem Tatgeschehen. Die beiden Verteidiger erkennen das und ändern ihre Strategie: Sie erklären, der Fall habe sich zwar so zugetragen, wie das Opfer es beschrieben hat, aber: Ihr Mandant hatte nicht gewollt, dass seine Finger in die Frau eindringen. Und ohne Vorsatz sei der Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt. Richter Braun beendet die Zeugenbefragung. Die Aussage der Frau und das Teilgeständnis des Angeklagten reichen ihm aus. Schuldig der Vergewaltigung, drei Jahre Haft.