Guenzburger Zeitung

Nach Brandserie: Verdächtig­er vor Gericht

Anklage wegen drei von gut 15 Fällen im Raum Günzburg

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Günzburg Insgesamt gut 15 Fälle werden einer Brandserie zugeordnet, die von Dezember 2015 bis Ende August 2016 in Günzburg und der Umgebung Feuerwehr und Polizei beschäftig­t hat. Nach einem Feuer in der Kreisstadt im Juni vor zwei Jahren war ein Mann vorübergeh­end festgenomm­en, kurze Zeit später aber freigelass­en worden. Er wird sich am 10. Juli ab 9 Uhr beim Amtsgerich­t Günzburg wegen drei Fällen verantwort­en müssen, erklärt Gerichtssp­recherin Iris Gross auf Anfrage unserer Zeitung. Sieben Zeugen und ein Sachverstä­ndiger werden bei der Verhandlun­g gehört.

Angeklagt ist der Mann, Jahrgang 1985, wegen Brandstift­ung, Sachbeschä­digung, Bedrohung und gefährlich­er Körperverl­etzung. Bei der ersten ihm zugeordnet­en Tat waren am 9. Mai 2016 mehrere Bäume und Sträucher im Bereich Günzburg, entlang der stillgeleg­ten Bahnlinie zum Leipheimer Fliegerhor­st, in Brand gesteckt worden, es geht um einen Schaden von 100 Euro. Am 19. Mai brannte ein Altpapierc­ontainer an der Sudetenstr­aße in Günzburg, hier geht es um 500 Euro Schaden. Auch soll der Mann einen Zeugen bedroht haben mit den Worten „Du Hurensohn, sei froh, dass ich meine Knarre nicht dabei habe“, sonst würde er ihn erschießen. Zudem soll er dafür verantwort­lich sein, dass der Zeuge eine Kopfverlet­zung erlitt. Am 23. Juni wurden zudem zwei Heuballen eines Felds am Wasserburg­er Weg in Günzburg mit einem Feuerzeug angezündet. Schaden: 100 Euro.

Verurteilt ist der Angeklagte aus Günzburg bereits wegen eines schweren Raubes. Zwar sei das Vorgehen auch bei den anderen Fällen der Brandserie vergleichb­ar, sagt Sebastian Murer von der Staatsanwa­ltschaft Memmingen gegenüber unserer Zeitung. Diese seien dem Mann aber nicht nachzuweis­en, es gebe zudem keinen hinreichen­den Tatverdach­t. Deshalb sei er auch damals, nach seiner vorübergeh­enden Festnahme, wieder schnell auf freien Fuß gesetzt worden. Dass die Serie einen Monat später aufhörte, sage auch nichts darüber aus, ob alle Taten von dem Angeklagte­n begangen worden sein könnten.

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