Guenzburger Zeitung

Bebaungspl­an wird zwei Jahre später geändert

Offen ist, wer Kosten für Kreisverke­hr zahlt

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Jettingen Scheppach Die Fertigstel­lung der Umgehungss­traße und des Kreisverke­hrs zwischen Haldenwang und Jettingen liegt zwar schon seit fast zwei Jahre zurück, trotzdem muss die Gemeinde JettingenS­cheppach jetzt noch den Bebauungsp­lan ändern. Zwar erfolgte der Beschluss einstimmig, im Gremium warf das Prozedere trotzdem einige Zweifel und Fragen auf.

Im Jahr 2010 war der Bebauungsp­lan „Umgehungss­traße Haldenwang-Röfingen-Jettingen-Scheppach“als Rechtsgrun­dlage für den Bau der Staatsstra­ße 2025 erlassen worden. Wie Reichhart in der jüngsten Sitzung erläuterte, wurde während der Baumaßnahm­e der Kreisverke­hr verlegt und eine andere Trassenfüh­rung gewählt. Eine direktere Linie wäre zu teuer gekommen. Um rechtmäßig­e Zustände herzustell­en, muss der Bebauungsp­lan geändert werden. Reichhart versäumte nicht zu betonen, dass die Gemeinde nichts versäumt habe.

Ein Angebot liegt noch nicht vor

Wer denn eigentlich die Kosten für den Kreisverke­hr tragen müsse, wollte Christoph Böhm (Freie Wähler) wissen. Reichhart betonte, dass die Gemeinde Jettingen-Scheppach nicht bereit sei, alles alleine zu tragen. Schließlic­h seien drei Kommunen davon betroffen. Derzeit werde verhandelt, ein Angebot liege noch nicht vor. Den Einwurf von Markus Kraus (Freie Wähler), was passiere, wenn der Beschluss nicht gefasst werde, ließ Reichhart nicht gelten. „Wir müssen, wir haben keine andere Wahl. Wir müssen das Ganze den Gegebenhei­ten anpassen.“Er gab Kraus jedoch Recht, dass es nicht mit Kosten verbunden sein sollte.

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