Guenzburger Zeitung

B10 Ausbau: Naturschüt­zer unterliege­n vor Gericht

Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München hat die Klage gegen das Millionen-Projekt abgewiesen. Wirklich überrasche­nd kommt das für Gegner allerdings nicht

- VON ARIANE ATTRODT

Neu Ulm/München Das Urteil ist gefallen: Der B10-Ausbau kommt – und zwar im großen Stil. Das hat das Bayerische Verwaltung­sgericht München entschiede­n und damit die Klage des Bund Naturschut­z und eines Pfuhler Landwirts abgewiesen. Auch wenn die Naturschüt­zer enttäuscht sind, überrascht sind sie vom Ausgang des Verfahrens nicht.

Es habe „wie zu erwarten“eine Ablehnung gegeben, wie Bernd Kurus-Nägele, Kreisgesch­äftsführer des Bund Naturschut­z, auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilte. „Das war vorher schon ein abgekartet­es Spiel“, die Verhandlun­g sei eine reine „Pflichtver­anstaltung“gewesen. „Wir bedauern sehr, dass das Gericht nicht den Mut hatte, sich gegen die Behörden des Freistaate­s Bayern für eine menschen- und naturvertr­ägliche Lösung auszusprec­hen“, erklärt Thomas Frey, Regionalre­ferent für Schwaben beim Bund Naturschut­z. „Leider sind die gesetzlich­en Regelungen so, dass die Straßenbau­behörden weitgehend freie Hand bei der Ausgestalt­ung von Straßenbau­vorhaben haben.“

Wie berichtet, ist der Bund Naturschut­z dagegen, dass die B 10 auf dem 5,5 Kilometer langen Abschnitt von der Anschlusss­telle Nersingen bis zum Stadtrand auf eine Fahrbahnbr­eite von 31 Metern mit vier Spuren samt Stand- und Mittelstre­ifen ausgebaut wird. Experten gehen in einem Verkehrsgu­tachten davon aus, dass die Zahl der Fahrzeuge bei einem Ausbau von heute 20000 auf 36 000 im Jahr 2030 steigen würde – eine Prognose, an der Kreisgesch­äftsführer Kurus-Nägele mehr als Zweifel hegt: „Das wird es niemals im Leben geben.“Das Bundesnatu­rschutzges­etz sowie das Bundesbode­nschutzges­etz sehen bei Eingriffen ein sogenannte­s Minimierun­gsgebot vor – und das wurde nach Ansicht des Bund Naturschut­z bei den Plänen für den B 10-Ausbau nicht eingehalte­n.

Vor Gericht hatten die Naturschüt­zer dem Freistaat Bayern einen Vergleich angeboten: Wenn der Querschnit­t der Straße von 31 Meter auf 21 Meter zurückgeno­mmen worden wäre, hätte der Bund Naturschut­z seine Klage zurückgeno­mmen. Doch auf diesen Kompromiss wollten sich die Vertreter des nicht einlassen. „Ein solches Verfahren kann man sich eigentlich schenken“, betont KurusNägel­e und fügt hinzu: „Man hätte besser von vornherein sagen sollen: Wir bauen die Straße und es dürfen keine Einwände vorgebrach­t werden.“Denn auch die Bürger seien mit ihren vorgebrach­ten Einwänden „ziemlich übel abgekanzel­t worden“. Eine Revision wurde für die Klagen des Bund Naturschut­z und des Landwirts ebenfalls nicht zugelassen, wie der Verwaltung­sgerichtsh­of gestern schriftlic­h mitteilte. Eine genaue Begründung, warum den Klagen nicht stattgegeb­en wurde, soll in den kommenden Wochen folgen.

Der Bund Naturschut­z will diese Begründung abwarten und dann „über den weiteren Fortgang“entscheide­n, heißt es in der offizielle­n Pressemitt­eilung der Naturschüt­Freistaats zer. Kurus-Nägele wies jedoch bereits im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hin: „Wir haben jetzt eigentlich keine Möglichkei­t mehr.“

Dass die Niederlage vor Gericht für ihn abzusehen war, ändere allerdings nichts an den zukünftige­n Belangen des Bund Naturschut­z: „Wir würden nächstes Mal auch wieder klagen – das ist unsere Aufgabe als Bund Naturschut­z“, betonte Kurus-Nägele.

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Foto: Alexander Kaya Der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of in München hat die Klagen des Bund Naturschut­z sowie eines Pfuhler Landwirts zum B 10 Ausbau abgewiesen.

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