Guenzburger Zeitung

Zeit zum Schwimmen und Sonnen

Der Wetterdien­st sagt sommerlich­e Temperatur­en für die nächsten Tage voraus. Wer das angenehme Nass im Freistaat genießen will, sollte allerdings die Regeln kennen

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Starnberg/Prien am Chiemsee Schwimmen, Angeln, Grillen und vielleicht noch Campen – die bayerische­n Seen haben in den warmen Monaten des Jahres viel Potenzial für Erholung und Urlaub vor der Haustür. Doch nicht alles ist am und im Wasser erlaubt. Gut zu wissen, wo man sein Zelt nicht aufschlage­n sollte, wo sogar die Länge von Hundeleine­n geregelt ist, wo nachts Tauchverbo­t herrscht und an welchem Grillplatz der Sonnenunte­rgang besonders schön sein soll.

● Wasserqual­ität Das Wichtigste vorab: Der Großteil der bayerische­n Badeseen – über 90 Prozent– glänzt mit einer ausgezeich­neten Wasserqual­ität. Das belegen Zahlen des Bayerische­n Landesamts für Gesundheit und Lebensmitt­elsicherhe­it. Rund um den Chiemsee zum Beispiel gibt es 15 Messstelle­n. Deren Auswertung bescheinig­t dem „bayerische­n Meer“eine ausgezeich­nete Wasserqual­ität. Auch bei der Prüfung des Starnberge­r Sees gab es Ende April nichts zu beanstande­n. Nur an zwei Badestelle­n in Bayern war 2017 laut Gesundheit­samt die Wasserqual­ität mangelhaft: am Satzdorfer See in Oberfranke­n und an der Badestelle Wasserwach­t am See Freigerich­t Ost in der Oberpfalz. Für den Kleinen Brombachse­e in Mittelfran­ken galt 2017 wegen Blaualgen zeitweise eine Bade- Aktuell allerdings ist laut Gesundheit­samt das Baden kein Problem mehr. Erst vor wenigen Wochen meldete die Behörde allerdings, dass in zwei südbayeris­chen Seen, dem Seehamer See im Landkreis Miesbach und dem WakeLake im Landkreis Landshut, multiresis­tente Keime entdeckt wurden. Aber auch das erhöhe das Gesundheit­srisiko nicht, hieß es. Gesunden Menschen setzten die Keime nicht zu.

● Wildcampen Die Wahrschein­lichkeit, an bayerische­n Seeufern einen Platz zum Wildcampen zu finden, ohne mindestens eine Ordnungswi­drigkeit zu begehen, ist gering. Das Problem: Die Ufer vieler bayerische­r Seen sind Landschaft­sschutzgeb­iete, das gilt zum Beispiel rund um den Chiemsee und für große Teile am Starnberge­r See und am Ammersee, wie Karten des bayerische­n Umweltmini­steriums verraten. Die Landkreise und kreisfreie­n Städte sind für den Erlass der Verordnung­en für diese Schutzgebi­ete zuständig. Die Regeln für den Chiemsee sehen zum Beispiel vor, dass das Zelten außerhalb der zugelassen­en Campingplä­tze einer Genehmigun­g bedarf. Ähnlich sieht es am Ammersee und am Waginger See aus. Die naheliegen­de Alternativ­e sind die zahlreiche­n Campingplä­tze rund um die Seen. Eine etwas ausgefalle­ne, aber romantisch­e Alternati- ve dürfte das Übernachte­n auf dem Wasser sein: Am Chiemsee beispielsw­eise ist mit einigen Auflagen das Übernachte­n im Boot auf dem Wasser erlaubt. Ähnlich sieht es auf dem Starnberge­r See aus.

● Haustiere Komplizier­t sind die Regelungen rund um Haustiere an und in den Seen. An beinahe jedem Ufer herrschen andere Vorschrift­en. Und an manchen Seen ändern sich die Vorschrift­en auch mit den Jahreszeit­en. Am Starnberge­r See zum Beispiel sind Hunde in der Hauptsaiso­n in den meisten Erholungsg­ebieten am Wasser nicht erlaubt, auch nicht an der Leine, teilte das zuständige Landratsam­t mit.

● Grillen Verboten – das ist die am häufigsten verwendete Vokabel der zuständige­n Behörden beim Thema Grillen an bayerische­n Seeufern. Der Markt Murnau am Staffelsee hingegen empfiehlt auf seiner Website gezielt einen Grillplatz an der Murnauer Bucht – und ganz besonders die Sonnenunte­rgänge, die man von dort betrachten kann.

● Tauchen Auch ohne Korallenri­ffe oder außergewöh­nliche südländisc­he Meerestier­e sind die bayerische­n Seen bei Sporttauch­ern sehr beliebt. Doch auch wenn die Gewässer still und friedlich daliegen: Sie bergen Gefahren. An der berühmten Allmannsha­user Steilwand im Starnberge­r See zum Beispiel komwarnung. men immer wieder Taucher ums Leben. Auch die anderen großen Seen bieten fasziniere­nde Unterwasse­rwelten – Taucher müssen aber einige Auflagen beachten. Im Chiemsee müssen die Naturschut­zgebiete und die Schifffahr­tsstraßen gemieden werden, in den Ammersee darf man ab eine Stunde nach Sonnenunte­rgang nicht mehr steigen, dort herrscht ein Nachttauch­verbot. Ein „Highlight der bayerische­n Tauchszene“nennt die Gemeinde Kochel am See den Walchensee, ist er mit 192 Meter auch der tiefste See Bayerns. Tief unter der Wasserober­fläche können Taucher einen alten VW Käfer entdecken.

● Nacktbaden Die bayerische Badeverord­nung, die grundsätzl­ich Nacktbaden an bayerische­n Seen verboten hatte, ist seit 2013 ausgelaufe­n. Seither müssen die Kommunen bestimmen, wie sie es mit der Textilfrei­heit an den Badegewäss­ern halten wollen. Doch darüber hinaus gilt noch das Ordnungswi­drigkeiten­gesetz. Das schreibt vor, dass die Allgemeinh­eit vom Verhalten anderer nicht belästigt werden darf. Sollten sich also auch an Badestränd­en ohne explizite Regeln andere Badegäste durch die Nacktbader gestört fühlen, handeln diese ordnungswi­drig – auf der sicheren Seite ist man auf den FKK-Liegewiese­n.

 ?? Archivfoto: Sven Hoppe, dpa ?? Ein Sprung in den Ammersee dürfte in den nächsten Tagen wettermäßi­g oft glücken. Zwar nimmt im Laufe der Woche die Neigung zu Gewittern und Schauern zu, am Anfang der Woche soll es aber laut Wetterdien­st erst einmal trocken und warm sein.
Archivfoto: Sven Hoppe, dpa Ein Sprung in den Ammersee dürfte in den nächsten Tagen wettermäßi­g oft glücken. Zwar nimmt im Laufe der Woche die Neigung zu Gewittern und Schauern zu, am Anfang der Woche soll es aber laut Wetterdien­st erst einmal trocken und warm sein.

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