Müssen Hunde im Rechtlerwald künftig an die Leine?
Ein Antrag von Jägern löst in Röfingen Diskussionen aus
Röfingen Erstmals fand die Sitzung des Röfinger Gemeinderats im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses statt. Im Rathaus ist derzeit der Roßhauptener Kindergarten untergebracht, da dieser mit einer Kinderkrippe erweitert wird
Soll die Gemeinde Röfingen zur Beschränkung des freien Umherlaufens von Hunden im Rechtlerwald eine Verordnung erlassen? Bei der jüngsten Sitzung stellte sich heraus, dass dies nicht ganz einfach umzusetzen wäre. Der Wald sei ein Anziehungspunkt für einen großen Personenkreis mit Hunden, auch von außerhalb des Landkreises, wie es aus dem Antrag der Röfinger Jäger hervorgeht. Spreche man den Halter eines freilaufenden Hundes an, warum dieser nicht angeleint sei, hieße es stets, der Hund gehorche und verfolge kein Wild. Was aber, wenn doch?
Johannes Nerdinger (UWR/R) schlug vor, eine entsprechende Verordnung zugleich auf Wiesen und Felder auszuweiten – auch dort gebe es Rehkitze. Das Wild sei mittlerweile so scheu, dass es sich teilweise nur noch im Innenbereich des Waldes aufhalte, was dort wiederum zu verstärkten Verbissschäden führe, fügte Benno Schmid (UWR/R) hinzu.
Das Problem sei, dies umzusetzen, erwiderte Zweiter Bürgermeister Ralf König, der derzeit den sich im Urlaub befindlichen Bürgermeister Hans Brendle (UWR/R) vertritt. Die Rechtslage in Bayern sei die – darauf hatte Gemeinderat Ernst-Uwe Walter (UWR/R) im Vorfeld schon hingewiesen – dass es in Bayern keine Grundlage gebe, dass Hunde im Wald nicht frei umherlaufen dürften. Wenn man eine Verordnung habe, müsse es auch verfolgt werden, wenn diese nicht beachtet werde, fügte König hinzu. Er schlug vor, dass man sich zunächst mit einer solchen Satzung befassen sollte, die es in einer Nachbargemeinde bereits gebe, und dass das Ganze noch einmal überdacht werden sollte. Etwas Ähnliches gebe es wohl auch in Thannhausen. Dort werde mit Schildern darauf hingewiesen, Hunde im Wald an die Leine zu nehmen. Man wolle in jedem Fall keinen Schnellschuss machen. Rein zufällig drang genau zu diesem Zeitpunkt aus der Nachbarschaft Hundegebell in den Schulungsraum. „Die Hunde protestieren schon“, bemerkte Benno Schmid scherzend.
● Datenschutzbeauftragter Auch die Gemeinde Röfingen wird an der Zweckvereinbarung für einen gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis teilnehmen. Dies entbinde die Kommunen nicht, ihre Datenschutzpflichten zu erfüllen, betonte Zweiter Bürgermeister König. Die Kosten dafür werden dabei auf die beteiligten Gemeinden umgelegt. Dem vorläufigen Entwurf wurde einstimmig zugestimmt.
● Beleuchtung An der Kurve beim Röfinger Rathaus in Richtung Roßhaupten sollen im Zuge der Erneuerung der Straßenbeleuchtung drei Hängelampen durch Lichtmasten ersetzt werden. Die Kosten dafür betragen etwa 10200 Euro brutto.
● Kindergarten Weiter informierte Zweiter Bürgermeister König über den inzwischen erfolgten Umzug des Roßhauptener Kindergartens in das Röfinger Rathaus während der Dauer seiner Erweiterungsphase: Dieser sei problemlos vollzogen worden. Es sei nun eine runde Sache und jeder zufrieden, so König. Tatsächlich sei der Dorfkern jetzt richtig belebt, wie Benno Schmid bemerkte. Ob in diesem Bereich für zusätzliche Sicherheit vorübergehend eine Tempo-30-Zone entstehe oder eine Bauampel aufgestellt werde, werde noch geklärt. Was die in einer der vorangegangenen nicht öffentlichen Sitzungen geplante Erhöhung der Kindergartengebühren zum 1. September 2018 betrifft: Diese wurde jetzt einstimmig beschlossen. Eine genaue Aufstellung soll im Amtsblatt noch bekannt gegeben werden. Über die Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten selbst wurde auf den Antrag von Karlheinz Vogg (CSU/FW) im nicht öffentlichen Teil beraten.
● Querungshilfe Gemeinderat Ernst-Uwe Walter regte an, aufgrund der Verlegung der Bushaltestelle in der Augsburger Straße nach Süden, und damit weiter weg von der sich dort befindlichen Ampel, beim Anschluss zur Thannhauser Straße eine Querungshilfe zu errichten. Bereits jetzt schon werde die Straße dort ohne Zuhilfenahme der Ampel überquert. Eine Querungshilfe würde auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge reduzieren. Der Vorschlag fand allgemeine Zustimmung. Wie dies geregelt wird, soll nun mit den dafür zuständigen Stellen geklärt werden.