Die Stadt muss sich sputen
Bei Erschließungsbeiträgen gilt eine Verjährungshöchstfrist. Auf das Bauamt Ichenhausen kommt viel Arbeit zu
Ichenhausen Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes aus dem Jahr 2016 bringt auch die Stadt Ichenhausen in Zugzwang. Es geht um die erstmalige Herstellung von Erschließungsstraßen, die bis zum 1. April 2021 abgerechnet sein muss. Andernfalls verliert die Stadt Geld, sagte Bürgermeister Robert Strobel, außerdem fände er es ungerecht, wenn manche Anlieger ihre Straße „zum Nulltarif“bekämen, während andere sich mit bis zu 90 Prozent an den Erschließungskosten beteiligen müssen.
Nach der Gesetzesänderung von 2016 darf kein Erschließungsbeitrag von den Bürgern mehr erhoben werden, wenn seit dem Beginn „der erstmaligen technischen Herstellung“mindestens 25 Jahre vergangen sind. Das gilt unabhängig vom erreichten Ausbauzustand. Ab 1. April 2021 gelten solche Erschließungsstraßen dann als erstmalig endgültig hergestellt. Das Fachwort in der Behördensprache dazu heißt „Herstellungsfiktion“. Die Stadt darf dann ihre bisher getätigten Aufwendungen nicht mehr über Erschließungsbeiträge abrechnen.
Bisher konnten Aufwendungen, die nach Eintritt dieser Herstellungsfiktion getätigt wurden, trotzdem nach dem Straßenausbaubeitragsrecht abgerechnet und die Anlieger also an den Kosten beteiligt werden. Dass sich das im Jahr 2021 ändern wird, darauf hat das Landratsamt jetzt hingewiesen. Die nachträgliche Umlegungsmöglichkeit auf die Anlieger wird voraussichtlich entfallen, sodass die Stadt dann auf ihren bereits getätigten Ausgaben für die erstmalige Herstellung einer Straße sitzen bleibt.
Das Landratsamt empfiehlt deshalb allen Kommunen, möglichst schnell zu prüfen, wo Straßen vor dem 31. März 1996 gebaut, aber womöglich noch nicht ganz fertiggestellt und abgerechnet worden sind. Sie müssen endgültig hergestellt und bis zum 1. April 2021 nach dem Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden. Danach kann die Stadt die Anlieger nicht mehr an den schon entstandenen Kosten beteiligen.
Wichtig ist dem Landratsamt hier aber auch der Hinweis, dass mit dieser Änderung des Kommunalabgabengesetzes das Erschließungsbeitragsrecht nicht abgeschafft worden, sondern nur eine Verjährungshöchstfrist eingeführt worden ist. In künftigen Neubaugebieten können also nach wie vor die Anlieger für den Bau von Erschließungsstraßen zur Kasse gebeten werden.
Handlungsbedarf besteht in Ichenhausen in folgenden Straßen: Am Boschhorn (Durchstich zur Krumbacher Straße), Günztalstraße (Gehweg auf der Ostseite und Straßenentwässerung), Keplerstraße, Mangoldstraße, St.-WillibaldsWeg, Tulpenweg, Zur Schwarzen Muttergottes (Teilstück), Zeiterweg im Stadtteil Hochwang, Am Jägermahd und ein Stichweg im Hopfengartenweg in Autenried sowie in Rieden der nördliche Teil der Haldestraße und der östliche Bereich der Kirchstraße.
Die Stadt will sich sputen, diese Straßenbaumaßnahmen zu Ende zu bringen und abzurechnen, aber es könnte schwierig werden, wie Bürgermeister Strobel im Stadtrat sagte. Sowohl Ingenieurbüros als auch Bauunternehmen sind derzeit mehr als gut ausgelastet. Weil das Stadtbauamt im Ichenhauser Rathaus ohnehin schon gut ausgelastet sei, werde man einige geplante Straßenausbau-und Verbesserungsmaßnahmen aufschieben müssen, kündigte Strobel an. Die Stadträte haben dem Vorschlag, die alten Maßnahmen nach Möglichkeit noch rechtzeitig vor dem Stichtag 2021 abzuschließen und abzurechnen, einhellig zugestimmt. In einigen Fällen gab es Stimmenthaltungen wegen persönlicher Betroffenheit.