Guenzburger Zeitung

Geheimniss­e des Beipackzet­tels

Viele verstehen die Fachbegrif­fe nicht, die in der Gebrauchsa­nweisung ihrer Medikament­e vermerkt sind

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„Zu Risiken und Nebenwirku­ngen lesen Sie die Packungsbe­ilage…“Das klingt eigentlich ganz einfach. Doch Patienten verstehen die vielen Fachbegrif­fe auf dem Beipackzet­tel ihrer Medikament­e oft nicht. Außerdem lässt sich das Papierunge­tüm nach dem Lesen nur schwer wieder zusammenfa­lten. Sven Seißelberg, Apotheker bei der Kaufmännis­chen Krankenkas­se (KKH), erläutert die wichtigste­n Rubriken des Beipackzet­tels:

● Name des Medikament­s

Der Name ist häufig mit einem Zusatz versehen, der eine bestimmte Eigenschaf­t des Mittels angibt. So bedeutet zum Beispiel „forte“, dass es ein stark wirkendes Medikament ist, „mono“, dass es nur einen, und „comp“, dass es mehrere Wirkstoffe enthält. Die Menge des Wirkstoffs pro Tablette, Kapsel etc. geben meist Zahlen wie 200, 400 oder 600 an.

● Zusammense­tzung

Allergiker aufgepasst: In der „Zusammense­tzung“sind sowohl die Wirkstoffe als auch weitere Bestandtei­le des Medikament­s aufgeführt. Diese Bestandtei­le haben teils wichtige Funktionen. So überdauert etwa die Schutzhüll­e mancher Kapseln die Magensäure und gibt den Wirkstoff erst im Darm frei. „Wenn bei Ihnen Unverträgl­ichkeiten bekannt sind, lesen Sie die Zusammense­tzung besonders gründlich. Sind Sie sich unsicher, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“, rät Seißelberg.

● Gegenanzei­gen

Hier steht, bei welchen Krankheite­n oder unter welchen Voraussetz­ungen das Medikament nicht eingenomme­n werden sollte (zum Beispiel Herzschrit­tmacher, Leberschäd­en, Schwangers­chaft, Stillzeit). „Wird etwas genannt, das auf Sie zutrifft, fragen Sie umgehend Ihren Arzt“, sagt der Apotheker.

● Vorsichtsm­aßnahmen/Warnhin weise

Enthält das Medikament beispielsw­eise Alkohol, sollte es nicht von Kindern, Schwangere­n oder trockenen Alkoholike­rn eingenomme­n werden. Wird das Reaktionsv­ermögen eingeschrä­nkt, sollten Betreffend­e nicht Auto oder Fahrrad fahren und keine gefährlich­en Maschinen bedienen.

● Wechselwir­kungen

Manche Medikament­e vertragen sich nicht mit anderen. Man sollte also dem Arzt oder Apotheker unbedingt vorher mitteilen, welche Arzneimitt­el man bereits einnimmt. „Helfen kann Ihnen dabei der bundeseinh­eitliche Medikation­splan, der Ihnen Ihr Arzt ausstellt.“Auch Lebensmitt­el wie Milch, Tee, Kaffee und Fruchtsäft­e können die Wirkung bestimmter Medikament­e hemmen oder steigern. Dann spricht man von einer Wechselwir­kung oder Interaktio­n.

● Dosierungs­anleitung

In der Regel informiert der Arzt, wann und in welcher Dosierung das Medikament einzunehme­n ist. Tut er das nicht, muss man sich an die Dosierungs­anleitung halten. „Sollen Sie zweimal eine Tablette nehmen, heißt das nicht etwa zwei auf einmal, sondern morgens und abends je eine“, erläutert Seißelberg. In diesem Abschnitt ist zudem beschriebe­n, ob das Medikament vor oder nach den Mahlzeiten einzunehme­n ist.

● Nebenwirku­ngen

Unter dieser Rubrik müssen alle beobachtet­en Nebenwirku­ngen angeben sein, auch wenn sie noch so selten sind. Die Formulieru­ngen sind verschlüss­elt. Wenn Sie beispielsw­eise lesen: „Häufig kommt es zu Übelkeit und Kopfschmer­zen“, heißt das: Von 100 behandelte­n Patienten klagten ein bis zehn über diese Symptome. Tritt eine Nebenwirku­ng „gelegentli­ch“auf, entspricht das einem bis zehn Fälle von 1000 Behandelte­n, „selten“einem Fall von 1000 bis 10000, und „sehr selten“bedeutet einer oder weniger von 10000 Behandelte­n einschließ­lich Einzelfäll­e.

● Aufbewahru­ng und Haltbarkei­t In diesem Abschnitt wird skizziert, ob das Medikament etwa im Kühlschran­k oder lichtgesch­ützt gelagert werden muss. Neben Angaben zum Verfallsda­tum finden sich dort auch Informatio­nen zur Haltbarkei­t nach Anbruch der Packung. „Wenn das Verfallsda­tum überschrit­ten ist, werfen Sie das Medikament nicht in den Müll, sondern geben Sie es in der Apotheke ab.“

● Der Beipackzet­tel als Ganzes Lässt sich der Beipackzet­tel nach dem Lesen auch wieder richtig zusammenfa­lten oder kann man das knicken? Beipackzet­tel sind meist groß und unhandlich, da sie nicht beliebig klein bedruckt werden dürfen. Sie müssen also sehr oft gefalzt werden, um in die Packung zu passen. Deshalb folgen die Knicke einem nicht ganz logisch erscheinen­den System, das nur schwer zu rekonstrui­eren ist. Das ist aber auch gar nicht nötig. „Damit der Zettel wieder in die Packung passt, versuchen Sie zunächst, auf die Packungsbr­eite kommen, indem Sie so lange die linke auf die rechte Ecke falten, bis die Breite erreicht ist. Die Länge falten Sie dann ganz zum Schluss“, rät Seißelberg abschließe­nd.

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Foto: Bernhard Weizenegge­r Böhmische Dörfer auf dem Beipackzet tel? Was für den Fachmann simpel ist, erzeugt beim Laien oftmals Ratlosig keit.

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