Hochwasserschutz schafft Platz für Wohngebiet
Wie das Regenüberlaufbecken Riemgraben Platz für neue Häuser schafft
Günzburg Der Bau des Regenrückhaltebeckens am Riemgraben ist nicht nur gut für den Günzburger Hochwasserschutz – er schafft auch Platz für neue Wohnungen. Einstimmig hat der Stadtrat diese Woche beschlossen, für die entstehende Fläche zwischen dem Ortsrand und dem neuen Deich einen Bebauungsplan namens „Verlängerung Kantstraße“aufzustellen.
Die Stadt nutzt das Gelände dabei auch für ihr Vorhaben, bis 2021 100 neue, bezahlbare Wohnungen im Stadtgebiet zu schaffen. So sollen zur Augsburger Straße hin zwei Ge- mit Mehrfamilienhäusern mit integriertem Lärmschutz nach Norden entstehen. „Ob diese dann die Stadtbau, die BSG Allgäu oder ein anderer Investor baut, darüber wird noch beraten“, sagte Oberbürgermeister Gerhard Jauernig. Im Süden ist dann Platz für etwa acht Mehrfamilienhäuser.
Die entsprechenden Flächen habe die Stadt vom Bezirk Schwaben erworben. Das freut besonders Stadträtin Simone RiemenschneiderBlatter: „Nicht der Grundstückspreis entscheidet, nicht Investoren, sondern die Stadt kann gestalten.“ Schön sei auch die soziale Durchmischung mit den bezahlbaren Wohnungen auf der einen und Wohneigentum für Familien auf der anderen Seite.
CSU-Rat Günter Treutlein und FWG-Rätin Ruth Abmayer regten eine eigene Zufahrt für das neue, kleine Wohngebiet auf die Augsburger Straße an, bisher ist die einzige Anbindung über die Kantstraße vorgesehen. Außerdem, so Treutlein, wäre nun auch ein Versetzen des Ortsschilds bis an den Beginn des Baugebiets sinnvoll, um zusätzlichen Lärmschutz für die neuen Bebäuderiegel wohner zu erreichen. Beides will die Stadtverwaltung prüfen, zumal laut Jauernig auch noch an anderen Stellen im Stadtgebiet Versetzungen von Ortsschildern infrage kämen.
GBL-Rätin Angelika Fischer nannte das neue Baugebiet eine Chance für junge Familien – „hier stimmt alles“. Gleichzeitig sei dies eine Gelegenheit, künftige Bauherren auf die Möglichkeiten des barrierefreien Bauens hinzuweisen – und darauf zu achten, dass allen Beteiligten Flüchtigkeitsfehler wie Bordsteinkanten ohne Absenkung nicht unterlaufen.