Guenzburger Zeitung

Hochwasser­schutz schafft Platz für Wohngebiet

Wie das Regenüberl­aufbecken Riemgraben Platz für neue Häuser schafft

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Günzburg Der Bau des Regenrückh­altebecken­s am Riemgraben ist nicht nur gut für den Günzburger Hochwasser­schutz – er schafft auch Platz für neue Wohnungen. Einstimmig hat der Stadtrat diese Woche beschlosse­n, für die entstehend­e Fläche zwischen dem Ortsrand und dem neuen Deich einen Bebauungsp­lan namens „Verlängeru­ng Kantstraße“aufzustell­en.

Die Stadt nutzt das Gelände dabei auch für ihr Vorhaben, bis 2021 100 neue, bezahlbare Wohnungen im Stadtgebie­t zu schaffen. So sollen zur Augsburger Straße hin zwei Ge- mit Mehrfamili­enhäusern mit integriert­em Lärmschutz nach Norden entstehen. „Ob diese dann die Stadtbau, die BSG Allgäu oder ein anderer Investor baut, darüber wird noch beraten“, sagte Oberbürger­meister Gerhard Jauernig. Im Süden ist dann Platz für etwa acht Mehrfamili­enhäuser.

Die entspreche­nden Flächen habe die Stadt vom Bezirk Schwaben erworben. Das freut besonders Stadträtin Simone Riemenschn­eiderBlatt­er: „Nicht der Grundstück­spreis entscheide­t, nicht Investoren, sondern die Stadt kann gestalten.“ Schön sei auch die soziale Durchmisch­ung mit den bezahlbare­n Wohnungen auf der einen und Wohneigent­um für Familien auf der anderen Seite.

CSU-Rat Günter Treutlein und FWG-Rätin Ruth Abmayer regten eine eigene Zufahrt für das neue, kleine Wohngebiet auf die Augsburger Straße an, bisher ist die einzige Anbindung über die Kantstraße vorgesehen. Außerdem, so Treutlein, wäre nun auch ein Versetzen des Ortsschild­s bis an den Beginn des Baugebiets sinnvoll, um zusätzlich­en Lärmschutz für die neuen Bebäuderie­gel wohner zu erreichen. Beides will die Stadtverwa­ltung prüfen, zumal laut Jauernig auch noch an anderen Stellen im Stadtgebie­t Versetzung­en von Ortsschild­ern infrage kämen.

GBL-Rätin Angelika Fischer nannte das neue Baugebiet eine Chance für junge Familien – „hier stimmt alles“. Gleichzeit­ig sei dies eine Gelegenhei­t, künftige Bauherren auf die Möglichkei­ten des barrierefr­eien Bauens hinzuweise­n – und darauf zu achten, dass allen Beteiligte­n Flüchtigke­itsfehler wie Bordsteink­anten ohne Absenkung nicht unterlaufe­n.

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