Guenzburger Zeitung

Autolärm soll nicht gemessen werden

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Leinheim/München Drei Leinheimer haben eine Petition mit mehreren Hundert Unterschri­ften anderer Einwohner des Günzburger Ortsteils beim Bayerische­n Landtag eingereich­t. Sie fordern, dass Leinheim besser vom Lärm der nahen A 8 abgeschirm­t wird. Darüber berichtete­n wir bereits in der Mittwochsa­usgabe unserer Zeitung. Eine Sprecherin des bayerische­n Verkehrsmi­nisteriums antwortet auf eine Anfrage unserer Zeitung, dass „die von öffentlich­en Straßen ausgehende Lärmbelast­ung ausschließ­lich durch Berechnung zu ermitteln ist“. Dies liege darin begründet, dass die errechnete­n Werte reproduzie­rbar seien und im Streitfall vor Gericht nachgeprüf­t werden könnten. Die Berechnung erfolge so, dass die Ergebnisse „für die Anlieger günstig wirken“. So werde zum Beispiel ein Sicherheit­szuschlag eingerechn­et und der Lärmpegel aufgerunde­t. Lärmmessun­gen dagegen seien „keine rechtssich­ere Grundlage für Lärmschutz­maßnahmen“, heißt es in dem Schreiben.

Sie unterlägen sich ständig ändernden äußeren Einflüssen. Außerdem könne zu dem Zeitpunkt, zu dem der Straßenbau genehmigt wird, nicht gemessen werden, wie laut der Lärm nach der Fertigstel­lung sei. Vom Ministeriu­m heißt es weiter, dass Nachbesser­ungen nur dann infrage kämen, wenn sich nach dem Straßenbau herausstel­le, dass doch mehr Verkehr herrscht als für die Planung der Lärmschutz­maßnahmen angenommen. „Dies ist im Bereich der ausgebaute­n A8 West aber nicht der Fall.“

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