Autolärm soll nicht gemessen werden
Leinheim/München Drei Leinheimer haben eine Petition mit mehreren Hundert Unterschriften anderer Einwohner des Günzburger Ortsteils beim Bayerischen Landtag eingereicht. Sie fordern, dass Leinheim besser vom Lärm der nahen A 8 abgeschirmt wird. Darüber berichteten wir bereits in der Mittwochsausgabe unserer Zeitung. Eine Sprecherin des bayerischen Verkehrsministeriums antwortet auf eine Anfrage unserer Zeitung, dass „die von öffentlichen Straßen ausgehende Lärmbelastung ausschließlich durch Berechnung zu ermitteln ist“. Dies liege darin begründet, dass die errechneten Werte reproduzierbar seien und im Streitfall vor Gericht nachgeprüft werden könnten. Die Berechnung erfolge so, dass die Ergebnisse „für die Anlieger günstig wirken“. So werde zum Beispiel ein Sicherheitszuschlag eingerechnet und der Lärmpegel aufgerundet. Lärmmessungen dagegen seien „keine rechtssichere Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen“, heißt es in dem Schreiben.
Sie unterlägen sich ständig ändernden äußeren Einflüssen. Außerdem könne zu dem Zeitpunkt, zu dem der Straßenbau genehmigt wird, nicht gemessen werden, wie laut der Lärm nach der Fertigstellung sei. Vom Ministerium heißt es weiter, dass Nachbesserungen nur dann infrage kämen, wenn sich nach dem Straßenbau herausstelle, dass doch mehr Verkehr herrscht als für die Planung der Lärmschutzmaßnahmen angenommen. „Dies ist im Bereich der ausgebauten A8 West aber nicht der Fall.“