DNA Spur überführt einen Einbrecher
Der 22-jährige Angeklagte gab den Einbruch in ein Günzburger Autohaus zu und wird zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Der Rumäne bleibt in Untersuchungshaft. Sein Anwalt möchte in Berufung gehen
Der 22-jährige Angeklagte gab den Einbruch in ein Günzburger Autohaus zu und muss nun ins Gefängnis.
Memmingen/Günzburg Sie kamen am späten Abend des 16. Juli vergangenen Jahres. Mindestens zwei, vermutlich aber drei Täter brachen ins Günzburger Autohaus Zimmermann und den benachbarten Tüv ein. Sie stahlen einen Tresor, Computer, diverse Diagnose- und Testgeräte sowie Werkzeug. Auf das Konto eines 22-jährigen Rumänen, der mit einer DNA-Spur ermittelt wurde, ging ein weiterer Einbruch beim Tüv in Aichach.
Die Quittung vom Memminger Amtsgericht: Zwei Jahre und drei Monate Knast. Der junge Mann muss nach Verbüßung der Strafe zurück in seine Heimat. Vergeblich hatte sein Anwalt, Constantin Sperneac-Wolfer auf höchstens zwei Jahre mit Bewährung plädiert. Sein Mandant sei erstmals in Deutschland gewesen, habe nur aus Abenteuerlust an den Einbrüchen mitgewirkt, lebe in Rumänien in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen und seine Verlobte erwarte ein Kind. Doch da zog das Schöffengericht unter Vorsitz von Nicolai Braun nicht mit. Weil es die Bewährung versagte, die bei der Strafhöhe möglich gewesen wäre, kündigte der Anwalt nach Ende der Verhandlung gegenüber unserer Zeitung bereits an, in Berufung zu gehen.
Eine Bewährung sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, begründete Richter Braun das Urteil, und diese lägen hier nicht vor. Vielmehr habe der Angeklagte eine durchaus beachtliche kriminelle Energie gezeigt und auch die positive Sozialprognose sei eher fraglich. Da half dem 22-Jährigen auch sein Geständnis nicht weiter. Über seinen Anwalt räumte er die Beteiligung an den Einbrüchen ein. Details der Beutezüge oder gar seine Komplizen wollte der Rumäne allerdings nicht verraten.
Die von Staatsanwältin Sabine Schuhmaier vorgeworfenen Straftaten waren nicht von Pappe. Beim Autohaus hatten die Täter zunächst mal leichtes Spiel. Sie drückten das Plexiglasfenster eines Rolltores aus der Halterung und gelangten so in die Werkstatt. Dort brachen sie Türen auf und kamen bis zu einem Standtresor. Den bugsierten die Täter auf einen Hubwagen und anschließend auf einen vor dem Gebäude abgestellten Autoanhänger eines Kunden. Im Autohaus und beim benachbarten Tüv versorgten sich die Einbrecher mit diversen elektronischen Geräten sowie Abgastester und Werkzeug im Gesamtwert von mehreren 1000 Euro. Das Diebesgut wurde bis zu einem Parkplatz an der B16 im Landkreis Dillingen transportiert. Dort wurde der Tresor abgeladen und aufgeschweißt. Er enthielt nur wenig Bargeld. Die Diagnosegeräte landeten im Gebüsch. Nur drei Tage später suchte der Angeklagte ebenfalls mit Komplizen das Tüv-Gebäude in Aichach auf. Dort wurde ein kleinerer Tresor aufgeflext. Dort fanden die Täter den Schlüssel zu einem weiteren Tresor und verschwanden mit einigen 100 Euro Bargeld sowie eine Kaffeemaschine.
Die Fahndung nach den Tätern blieb zunächst erfolglos. Und das, obwohl ein Auto mit drei Verdächtigen am Grenzübergang Kiefersfelden kontrolliert worden war und die Insassen sogar fotografiert wurden, wie ein Beamter der Neu-Ulmer Kripo in der Verhandlung sagte. Erst ein Vergleich mit einer DNASpur, die vom Angeklagten bei einer weiteren Kontrolle im baden-württembergischen Waiblingen genommen wurde, brachte den Treffer. Der 22-Jährige stellte sich erstaunlimehrere cherweise in Rumänien der Polizei, war dort zunächst in Hausarrest und befand sich seit seiner Auslieferung nach Deutschland etwa ein halbes Jahr in Haft. Extra aus dem Gefängnis in Schwäbisch-Hall wurde einer der mutmaßlichen Komplizen des Angeklagten als Zeuge zur Verhandlung gebracht. Er war unter anderem wegen der Beteiligung auch an dem Einbruch in Günzburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden, doch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der bullig wirkende Rumäne machte nach Blickkontakt mit dem Angeklagten jedoch keine Aussage und wurde nach zehn Minuten wieder zurück in die Haftanstalt gebracht. Die erst nach einem dreiviertel Jahr im Gebüsch wieder gefundenen Diagnosegeräte waren Totalschäden, wie der Chef des Autohauses als Zeuge aussagte. Der von den Einbrechern verursachte Schaden in Höhe von einigen Tausend Euro verringerte sich in der Verhandlung, da der Tresor schon ziemlich alt war und die Versicherung für den Schaden an den elektronischen Geräten eintrat. Der Angeklagte hatte aus eigener Tasche für den beim Abtransport demolierten Anhänger 500 Euro gezahlt. Das reichte der Staatsanwältin freilich nicht. Wegen des gemeinschaftlich begangenen schweren Diebstahls forderte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil nur geringfügig darunter.