Guenzburger Zeitung

DNA Spur überführt einen Einbrecher

Der 22-jährige Angeklagte gab den Einbruch in ein Günzburger Autohaus zu und wird zu einer Gefängniss­trafe verurteilt. Der Rumäne bleibt in Untersuchu­ngshaft. Sein Anwalt möchte in Berufung gehen

- VON WOLFGANG KAHLER

Der 22-jährige Angeklagte gab den Einbruch in ein Günzburger Autohaus zu und muss nun ins Gefängnis.

Memmingen/Günzburg Sie kamen am späten Abend des 16. Juli vergangene­n Jahres. Mindestens zwei, vermutlich aber drei Täter brachen ins Günzburger Autohaus Zimmermann und den benachbart­en Tüv ein. Sie stahlen einen Tresor, Computer, diverse Diagnose- und Testgeräte sowie Werkzeug. Auf das Konto eines 22-jährigen Rumänen, der mit einer DNA-Spur ermittelt wurde, ging ein weiterer Einbruch beim Tüv in Aichach.

Die Quittung vom Memminger Amtsgerich­t: Zwei Jahre und drei Monate Knast. Der junge Mann muss nach Verbüßung der Strafe zurück in seine Heimat. Vergeblich hatte sein Anwalt, Constantin Sperneac-Wolfer auf höchstens zwei Jahre mit Bewährung plädiert. Sein Mandant sei erstmals in Deutschlan­d gewesen, habe nur aus Abenteuerl­ust an den Einbrüchen mitgewirkt, lebe in Rumänien in gesicherte­n wirtschaft­lichen Verhältnis­sen und seine Verlobte erwarte ein Kind. Doch da zog das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Nicolai Braun nicht mit. Weil es die Bewährung versagte, die bei der Strafhöhe möglich gewesen wäre, kündigte der Anwalt nach Ende der Verhandlun­g gegenüber unserer Zeitung bereits an, in Berufung zu gehen.

Eine Bewährung sei nur unter bestimmten Voraussetz­ungen möglich, begründete Richter Braun das Urteil, und diese lägen hier nicht vor. Vielmehr habe der Angeklagte eine durchaus beachtlich­e kriminelle Energie gezeigt und auch die positive Sozialprog­nose sei eher fraglich. Da half dem 22-Jährigen auch sein Geständnis nicht weiter. Über seinen Anwalt räumte er die Beteiligun­g an den Einbrüchen ein. Details der Beutezüge oder gar seine Komplizen wollte der Rumäne allerdings nicht verraten.

Die von Staatsanwä­ltin Sabine Schuhmaier vorgeworfe­nen Straftaten waren nicht von Pappe. Beim Autohaus hatten die Täter zunächst mal leichtes Spiel. Sie drückten das Plexiglasf­enster eines Rolltores aus der Halterung und gelangten so in die Werkstatt. Dort brachen sie Türen auf und kamen bis zu einem Standtreso­r. Den bugsierten die Täter auf einen Hubwagen und anschließe­nd auf einen vor dem Gebäude abgestellt­en Autoanhäng­er eines Kunden. Im Autohaus und beim benachbart­en Tüv versorgten sich die Einbrecher mit diversen elektronis­chen Geräten sowie Abgasteste­r und Werkzeug im Gesamtwert von mehreren 1000 Euro. Das Diebesgut wurde bis zu einem Parkplatz an der B16 im Landkreis Dillingen transporti­ert. Dort wurde der Tresor abgeladen und aufgeschwe­ißt. Er enthielt nur wenig Bargeld. Die Diagnosege­räte landeten im Gebüsch. Nur drei Tage später suchte der Angeklagte ebenfalls mit Komplizen das Tüv-Gebäude in Aichach auf. Dort wurde ein kleinerer Tresor aufgeflext. Dort fanden die Täter den Schlüssel zu einem weiteren Tresor und verschwand­en mit einigen 100 Euro Bargeld sowie eine Kaffeemasc­hine.

Die Fahndung nach den Tätern blieb zunächst erfolglos. Und das, obwohl ein Auto mit drei Verdächtig­en am Grenzüberg­ang Kiefersfel­den kontrollie­rt worden war und die Insassen sogar fotografie­rt wurden, wie ein Beamter der Neu-Ulmer Kripo in der Verhandlun­g sagte. Erst ein Vergleich mit einer DNASpur, die vom Angeklagte­n bei einer weiteren Kontrolle im baden-württember­gischen Waiblingen genommen wurde, brachte den Treffer. Der 22-Jährige stellte sich erstaunlim­ehrere cherweise in Rumänien der Polizei, war dort zunächst in Hausarrest und befand sich seit seiner Auslieferu­ng nach Deutschlan­d etwa ein halbes Jahr in Haft. Extra aus dem Gefängnis in Schwäbisch-Hall wurde einer der mutmaßlich­en Komplizen des Angeklagte­n als Zeuge zur Verhandlun­g gebracht. Er war unter anderem wegen der Beteiligun­g auch an dem Einbruch in Günzburg zu einer Haftstrafe verurteilt worden, doch ist das Urteil noch nicht rechtskräf­tig. Der bullig wirkende Rumäne machte nach Blickkonta­kt mit dem Angeklagte­n jedoch keine Aussage und wurde nach zehn Minuten wieder zurück in die Haftanstal­t gebracht. Die erst nach einem dreivierte­l Jahr im Gebüsch wieder gefundenen Diagnosege­räte waren Totalschäd­en, wie der Chef des Autohauses als Zeuge aussagte. Der von den Einbrecher­n verursacht­e Schaden in Höhe von einigen Tausend Euro verringert­e sich in der Verhandlun­g, da der Tresor schon ziemlich alt war und die Versicheru­ng für den Schaden an den elektronis­chen Geräten eintrat. Der Angeklagte hatte aus eigener Tasche für den beim Abtranspor­t demolierte­n Anhänger 500 Euro gezahlt. Das reichte der Staatsanwä­ltin freilich nicht. Wegen des gemeinscha­ftlich begangenen schweren Diebstahls forderte sie eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Das Schöffenge­richt blieb mit seinem Urteil nur geringfügi­g darunter.

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Symbolfoto: Frank May/dpa Eine DNA Spur überführte den 22 jährigen Angeklagte­n, der in ein Günzburger Autohaus eingebroch­en war.

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