Guenzburger Zeitung

Ali B.: Gericht wehrt sich

Asylverfah­ren lief „ordnungsge­mäß“ab

- Wiesbadene­r Kurier.

Wiesbaden Im Fall der ermordeten Schülerin Susanna wehrt sich das Wiesbadene­r Verwaltung­sgericht gegen Vorwürfe, das Asylverfah­ren gegen den mutmaßlich­en Täter Ali B. nicht zügig genug bearbeitet zu haben. Der Anwalt des Irakers hatte im Januar 2017 eine Klage gegen die Abschiebun­g eingereich­t, sie aber nicht begründet. Zu einem Abschluss des Verfahrens kam es bis zum gewaltsame­n Tod des 14-jährigen Mädchens aus Mainz nicht.

„Das Verfahren ist ordnungsge­mäß bearbeitet worden, wie alle anderen Verfahren auch“, sagte der Präsident des Verwaltung­sgerichts, Egon Christ, dem

Anfang 2017 lag der Bestand der Asylverfah­ren bei dem Gericht bei 1614 Fällen. Im Laufe des Jahres seien 5179 Klagen dazugekomm­en, mit denen sich Zuwanderer gegen die Ablehnung ihres Asylantrag­s wehrten. Es werde nicht nach Eingangsst­empel, sondern nach Priorisier­ungsgründe­n wie schwere Straftaten gearbeitet, erklärte Christ. Im Verfahren von Ali B. hätten dem Gericht keinerlei Anhaltspun­kte für auffällige­s Verhalten vorgelegen.

Der 21-jährige Ali B. war allerdings schon vor den Mordvorwür­fen polizeibek­annt wegen Raubs, Körperverl­etzung und Widerstand­es gegen die Polizei. Er sitzt in Untersuchu­ngshaft, weil er Susanna vergewalti­gt und ermordet haben soll. Derzeit wird geprüft, ob ein zweiter Haftbefehl ausgesproc­hen wird – wegen der Vergewalti­gung eines elfjährige­n Mädchens.

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