Atommüll treibt Gemeinden um
Die Zukunft der Zwischen- und die Suche nach einem Endlager ist ein zentrales Thema der Standortkommunen gewesen
Gundremmingen Bei der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Standortgemeinden mit kerntechnischen Anlagen (Asketa) im niedersächsischen Gartow ist auch die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerung von hoch radioaktiven Abfällen ein Thema gewesen. Das teilte jetzt Gundremmingens Bürgermeister Tobias Bühler mit.
Es seien sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2013 beschlossenen Standortauswahlgesetz nach einem solchen Standort gesucht werden soll, heißt es in der Pressemitteilung der Asketa dazu. Sie seien zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebenen Zwischenlager, deren Genehmigungen nach 40 Jahren auslaufen. Für die Menschen an den heutigen Standorten der Zwischenlager werde deren Existenz quasi wie ein Endlager wahrgenommen, schließlich würden sie den Abtransport der Abfälle aus ihren Gemeinden nicht mehr selbst miterleben. Das befürchtet auch der Vorsitzende der Bürgerinitiative Forum, Raimund Kamm, sagt er unserer Zeitung.
Der Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit hatte kürzlich bei einer Tagung in Berlin erklärt: „Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigungen hinausreichen.“Tobias Schmidt, Sprecher der Gesellschaft für Zwischenlagerung, auf die auch die Einrichtung in Gundremmingen übergehen wird, erklärt auf Anfrage, dass wohl um das Jahr 2050 das Endlager in Betrieb gehen soll. „Am Standort des Endlagers soll ein Eingangslager errichtet werden. Dieses soll mit der ersten Teilgenehmigung des Endlagers – also zu Beginn der 2040er Jahre – genehmigt werden. Dadurch kann mit der Räumung der Zwischenlager bereits vor Inbetriebnahme des Endlagers begonnen werden.“Das Zwischenlager Gundremmingen ist bis 2046 genehmigt.
Zum Abschluss des zweitägigen Treffens der Asketa verständigten sich die Mitglieder auf mehrere zentrale Positionen. Bei Änderungs genehmigungsverfahren zum Zwecke der erweiterten Zwischenlagerung der Behälter aus den Wieder aufbereitungsanlagen ausSellafield und LaHaguemüs see sanden vorgesehenen Standorten Öffentlichkeitsb et eiligungs verfahren geben. Im Nationalen Begleitgremium solle es auch einen Sitz für die Asketa geben. Die Standortgemeinden fordern zudem die Schaffung eines Endlagers, bevor die Genehmigungen für die Standortzwischenlager auslaufen. Bis zum Abschluss des Auswahlprozesses für das Endlager im Jahr 2031 müsse an diesem Standort ein zentrales Eingangslager hergestellt werden. Sollte es entgegen der Planung nicht vor Ablauf der Genehmigungen der Standortzwischenlager bereit stehen, fordern die Standortgemeinden analog der gesetzlichen Entschädigung für den künftigen Endlagerstandort Entschädigungen.
Als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber den Bürgern der betroffenen Regionen sei ein verbindlicher Terminrahmenplan aufzustellen, der die Umsetzung der von der Kommission geplanten Verfahrensschritte beinhaltet. Als maßgebliches Beispiel sei die zeitliche Rahmenplanung am Schacht Konrad für die Einlagerung ab 2027 für mittelund schwachradioaktive Abfälle zwingend sicherzustellen. Gefordert wird die quartalsmäßige Information über den Fortgang der Planungen zur Zwischen- und Endlagerung durch Bundesbehörden und -gesellschaften. Diese Forderungen richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die Asketa-Gemeinden verfügten bereits über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den kerntechnischen Anlagen und seien deshalb für den Erfolg des Standortauswahlprozesses wichtige Ansprechpartner für den Bund. Der gesamte Auswahlprozess für den Endlagerstandort nehme einen erheblichen Zeitraum in Anspruch. Diese Zeit gehe jedoch zu Lasten der bisherigen Standortgemeinden, heißt es abschließend.