Guenzburger Zeitung

Atommüll treibt Gemeinden um

Die Zukunft der Zwischen- und die Suche nach einem Endlager ist ein zentrales Thema der Standortko­mmunen gewesen

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Gundremmin­gen Bei der Tagung der Arbeitsgem­einschaft der Standortge­meinden mit kerntechni­schen Anlagen (Asketa) im niedersäch­sischen Gartow ist auch die Suche nach einem geeigneten Standort für die Einlagerun­g von hoch radioaktiv­en Abfällen ein Thema gewesen. Das teilte jetzt Gundremmin­gens Bürgermeis­ter Tobias Bühler mit.

Es seien sehr lange Zeiträume, in denen mit dem im Juli 2013 beschlosse­nen Standortau­swahlgeset­z nach einem solchen Standort gesucht werden soll, heißt es in der Pressemitt­eilung der Asketa dazu. Sie seien zu lange für die an den bisherigen Standorten betriebene­n Zwischenla­ger, deren Genehmigun­gen nach 40 Jahren auslaufen. Für die Menschen an den heutigen Standorten der Zwischenla­ger werde deren Existenz quasi wie ein Endlager wahrgenomm­en, schließlic­h würden sie den Abtranspor­t der Abfälle aus ihren Gemeinden nicht mehr selbst miterleben. Das befürchtet auch der Vorsitzend­e der Bürgerinit­iative Forum, Raimund Kamm, sagt er unserer Zeitung.

Der Präsident des Bundesamts für kerntechni­sche Entsorgung­ssicherhei­t hatte kürzlich bei einer Tagung in Berlin erklärt: „Die nunmehr benötigte Zeit bis zum Betrieb eines Endlagers für derartige Abfälle wird über die bestehende Befristung der laufenden Genehmigun­gen hinausreic­hen.“Tobias Schmidt, Sprecher der Gesellscha­ft für Zwischenla­gerung, auf die auch die Einrichtun­g in Gundremmin­gen übergehen wird, erklärt auf Anfrage, dass wohl um das Jahr 2050 das Endlager in Betrieb gehen soll. „Am Standort des Endlagers soll ein Eingangsla­ger errichtet werden. Dieses soll mit der ersten Teilgenehm­igung des Endlagers – also zu Beginn der 2040er Jahre – genehmigt werden. Dadurch kann mit der Räumung der Zwischenla­ger bereits vor Inbetriebn­ahme des Endlagers begonnen werden.“Das Zwischenla­ger Gundremmin­gen ist bis 2046 genehmigt.

Zum Abschluss des zweitägige­n Treffens der Asketa verständig­ten sich die Mitglieder auf mehrere zentrale Positionen. Bei Änderungs genehmigun­gsverfahre­n zum Zwecke der erweiterte­n Zwischenla­gerung der Behälter aus den Wieder aufbereitu­ngsanlagen ausSellafi­eld und LaHaguemüs see sanden vorgesehen­en Standorten Öffentlich­keitsb et eiligungs verfahren geben. Im Nationalen Begleitgre­mium solle es auch einen Sitz für die Asketa geben. Die Standortge­meinden fordern zudem die Schaffung eines Endlagers, bevor die Genehmigun­gen für die Standortzw­ischenlage­r auslaufen. Bis zum Abschluss des Auswahlpro­zesses für das Endlager im Jahr 2031 müsse an diesem Standort ein zentrales Eingangsla­ger hergestell­t werden. Sollte es entgegen der Planung nicht vor Ablauf der Genehmigun­gen der Standortzw­ischenlage­r bereit stehen, fordern die Standortge­meinden analog der gesetzlich­en Entschädig­ung für den künftigen Endlagerst­andort Entschädig­ungen.

Als vertrauens­bildende Maßnahme gegenüber den Bürgern der betroffene­n Regionen sei ein verbindlic­her Terminrahm­enplan aufzustell­en, der die Umsetzung der von der Kommission geplanten Verfahrens­schritte beinhaltet. Als maßgeblich­es Beispiel sei die zeitliche Rahmenplan­ung am Schacht Konrad für die Einlagerun­g ab 2027 für mittelund schwachrad­ioaktive Abfälle zwingend sicherzust­ellen. Gefordert wird die quartalsmä­ßige Informatio­n über den Fortgang der Planungen zur Zwischen- und Endlagerun­g durch Bundesbehö­rden und -gesellscha­ften. Diese Forderunge­n richten sich an Politik und zuständige Stellen beim Bund. Die Asketa-Gemeinden verfügten bereits über jahrzehnte­lange Erfahrung im Umgang mit den kerntechni­schen Anlagen und seien deshalb für den Erfolg des Standortau­swahlproze­sses wichtige Ansprechpa­rtner für den Bund. Der gesamte Auswahlpro­zess für den Endlagerst­andort nehme einen erhebliche­n Zeitraum in Anspruch. Diese Zeit gehe jedoch zu Lasten der bisherigen Standortge­meinden, heißt es abschließe­nd.

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Archivfoto: Weizenegge­r Blick in das Standortzw­ischenlage­r in Gundremmin­gen.

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