Guenzburger Zeitung

Nochmal eine Resolution

Kreisräte wünschen sich mehr Flexibilit­ät bei den Beförderun­gskosten. Diskussion läuft schon seit 15 Jahren

- VON REBEKKA JAKOB

Günzburg Das ist schon ein kleines Jubiläum: Seit fünfzehn Jahren, genauer gesagt seit November 2003, diskutiere­n die Gremien des Landkreise­s Günzburg immer wieder um ein und dasselbe Thema: Es geht um die Schülerbef­örderung. Der langen Geschichte von Anträgen und Schreiben zwischen Günzburg und München soll nun im Kreistag ein neues Kapitel hinzugefüg­t werden: mit einer neuerliche­n Resolution. Der Schul-, Kultur und Sportaussc­huss des Landkreise­s hat sie gestern Nachmittag dem Kreistag empfohlen.

Den Anstoß dazu hatte die SPDKreista­gsfraktion im Februar mit ihrem Antrag gegeben, der Kreistag möge mit der Resolution eine Änderung der bisher starren Regelungen bezüglich der Übernahme der Schulwegko­sten fordern. 2008 hatte der Landkreis schon einmal eine entspreche­nde Resolution über den damaligen Ministerpr­äsidenten Horst Seehofer an die Staatsregi­erung gestellt – und zwei Jahre später eine finale, abschlägig­e Entscheidu­ng des Landtags kassiert.

Bisher ist die Lage so: Gesetzlich geregelt müssen die Landkreise und kreisfreie­n Städte dafür sorgen, dass Schülerinn­en und Schüler in ihrem Gebiet zu öffentlich­en oder staatlich anerkannte­n Realschule­n, Gymnasien, Berufsfach- und Fachobersc­hulen bis einschließ­lich Jahrgangss­tufe zehn befördert werden. Als notwendig gilt eine Beförderun­g ab einer Entfernung zur Schule von drei Kilometern – und wenn der Schulweg nicht auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenhei­ten zurückgele­gt werden kann. Ab der elften Klasse gibt es Zuschüsse für die Eltern zu den Fahrtkoste­n.

Diese Kosten müssen die Landkreise aber nicht alleine schultern – der Freistaat gewährt pauschale Zuweisunge­n für diese Zwecke – nach Angaben des Landratsam­ts wurden die entspreche­nden Kosten des Kreises in den vergangene­n Jahren mit rund 70 Prozent bezuschuss­t.

Soweit, so gut – doch was, wenn das Kind eben nicht die nächstgele­gene Schule besuchen möchte, sondern die übernächst­e? Wenn die Fahrtkoste­n dorthin nicht mehr als 20 Prozent teurer sind als zur nächsten Schule, kann der Landkreis auch diese Kosten übernehmen – und macht von dieser sogenannte­n 120-Prozent-Regelung auch Gebrauch. Ausnahmen gibt es außerdem beispielsw­eise für den Besuch von weltanscha­ulichen Bekenntnis­schulen, also den vier kirchliche­n Schulen im Landkreis.

Viele Kreisräte wünschen sich jedoch eine flexiblere Lösung. Die von der SPD vorgeschla­gene Resolution dreht sich dabei um die sogenannte­n „fiktiven Beförderun­gskosten“: Also die Summe, die für den Schulweg zur nächstgele­genen Schule anfallen würde. Entscheide­n sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der nächstgele­genen Schule, sollen die Kosten demnach nur in Höhe des Aufwands bis zur nächsten Schule bezahlt werden – den Rest sollen die Familien selbst tragen.

In der Resolution soll der Kreistag an den Bayerische­n Landtag appelliere­n, die gesetzlich­en Regelungen entspreche­nd zu ändern. Außerdem geht der Appell an die Kommunalen Spitzenver­bände in Bayern, eine solche Regelung zu unterstütz­en.

Der Schul-, Kultur- und Sportaussc­huss hat dem Kreistag die Resolution mehrheitli­ch empfohlen. Dagegen stimmten nur die beiden Kreisräte der Freien Wähler, Hubert Fischer und Ruth Abmayr. Der Krumbacher Bürgermeis­ter hatte zuvor deutlich gemacht, dass er durchaus Verständni­s für die Kreisverwa­ltung habe, die eine Flexibilis­ierung eher kritisch sehe. „Freie Schulwahl darf nicht dazu führen, dass jeder überall hinfährt – sonst werden wir eher zu einer Verkompliz­ierung kommen.“

Seine Gegenstimm­e im Ausschuss sei allerdings keine Vorwegnahm­e seiner Abstimmung im Kreistag, sagte Fischer. „Ich bin mir einfach nicht sicher.“

Die Fahrkarte gibt es bis zur zehnten Klasse gratis

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