Nochmal eine Resolution
Kreisräte wünschen sich mehr Flexibilität bei den Beförderungskosten. Diskussion läuft schon seit 15 Jahren
Günzburg Das ist schon ein kleines Jubiläum: Seit fünfzehn Jahren, genauer gesagt seit November 2003, diskutieren die Gremien des Landkreises Günzburg immer wieder um ein und dasselbe Thema: Es geht um die Schülerbeförderung. Der langen Geschichte von Anträgen und Schreiben zwischen Günzburg und München soll nun im Kreistag ein neues Kapitel hinzugefügt werden: mit einer neuerlichen Resolution. Der Schul-, Kultur und Sportausschuss des Landkreises hat sie gestern Nachmittag dem Kreistag empfohlen.
Den Anstoß dazu hatte die SPDKreistagsfraktion im Februar mit ihrem Antrag gegeben, der Kreistag möge mit der Resolution eine Änderung der bisher starren Regelungen bezüglich der Übernahme der Schulwegkosten fordern. 2008 hatte der Landkreis schon einmal eine entsprechende Resolution über den damaligen Ministerpräsidenten Horst Seehofer an die Staatsregierung gestellt – und zwei Jahre später eine finale, abschlägige Entscheidung des Landtags kassiert.
Bisher ist die Lage so: Gesetzlich geregelt müssen die Landkreise und kreisfreien Städte dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler in ihrem Gebiet zu öffentlichen oder staatlich anerkannten Realschulen, Gymnasien, Berufsfach- und Fachoberschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe zehn befördert werden. Als notwendig gilt eine Beförderung ab einer Entfernung zur Schule von drei Kilometern – und wenn der Schulweg nicht auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten zurückgelegt werden kann. Ab der elften Klasse gibt es Zuschüsse für die Eltern zu den Fahrtkosten.
Diese Kosten müssen die Landkreise aber nicht alleine schultern – der Freistaat gewährt pauschale Zuweisungen für diese Zwecke – nach Angaben des Landratsamts wurden die entsprechenden Kosten des Kreises in den vergangenen Jahren mit rund 70 Prozent bezuschusst.
Soweit, so gut – doch was, wenn das Kind eben nicht die nächstgelegene Schule besuchen möchte, sondern die übernächste? Wenn die Fahrtkosten dorthin nicht mehr als 20 Prozent teurer sind als zur nächsten Schule, kann der Landkreis auch diese Kosten übernehmen – und macht von dieser sogenannten 120-Prozent-Regelung auch Gebrauch. Ausnahmen gibt es außerdem beispielsweise für den Besuch von weltanschaulichen Bekenntnisschulen, also den vier kirchlichen Schulen im Landkreis.
Viele Kreisräte wünschen sich jedoch eine flexiblere Lösung. Die von der SPD vorgeschlagene Resolution dreht sich dabei um die sogenannten „fiktiven Beförderungskosten“: Also die Summe, die für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule anfallen würde. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule, sollen die Kosten demnach nur in Höhe des Aufwands bis zur nächsten Schule bezahlt werden – den Rest sollen die Familien selbst tragen.
In der Resolution soll der Kreistag an den Bayerischen Landtag appellieren, die gesetzlichen Regelungen entsprechend zu ändern. Außerdem geht der Appell an die Kommunalen Spitzenverbände in Bayern, eine solche Regelung zu unterstützen.
Der Schul-, Kultur- und Sportausschuss hat dem Kreistag die Resolution mehrheitlich empfohlen. Dagegen stimmten nur die beiden Kreisräte der Freien Wähler, Hubert Fischer und Ruth Abmayr. Der Krumbacher Bürgermeister hatte zuvor deutlich gemacht, dass er durchaus Verständnis für die Kreisverwaltung habe, die eine Flexibilisierung eher kritisch sehe. „Freie Schulwahl darf nicht dazu führen, dass jeder überall hinfährt – sonst werden wir eher zu einer Verkomplizierung kommen.“
Seine Gegenstimme im Ausschuss sei allerdings keine Vorwegnahme seiner Abstimmung im Kreistag, sagte Fischer. „Ich bin mir einfach nicht sicher.“
Die Fahrkarte gibt es bis zur zehnten Klasse gratis