Die Lärmgegner machen mobil
Nicht nur in Leinheim stört der Autolärm. Auch in Elchingen sind viele unzufrieden mit dem geplanten Wall
Elchingen Seit mehr als zwei Monaten läuft das Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Ulm/West und Ulm/ Elchingen. Ein ganz wichtiges Thema in diesem Zusammenhang ist der Lärmschutz. In Elchingen hat sich vor einiger Zeit die Bürgerinitiative für besseren Lärmschutz A7/A8 formiert, die mit den Plänen der Autobahndirektion unzufrieden ist. Ihr sind, wie auch der Gemeindeverwaltung mit Bürgermeister Joachim Eisenkolb an der Spitze, die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen der Autobahndirektion nicht gut genug. In Ulm, Dornstadt und Langenau gibt es die gleichen Bedenken.
Vor allem die Bewohner von 20 Häusern im Norden Unterelchingens sind stark betroffen. Am Donnerstag, 19. Juli, gibt es um 9.30 Uhr in der Elchinger Brühlhalle einen Erörterungstermin, unter anderem mit Vertretern der Autobahndirektion und der Regierung von Schwaben, bei dem die Einwände vorgebracht und diskutiert werden. Dabei wird die Gemeinde von Rechtsanwalt Ludwig O. Seitz von der Münchner Kanzlei Labbé und Partner vertreten. Am Montag veranstaltete die Bürgerinitiative im Oberelchinger Konstantin-VidalHaus einen Informationsabend dazu. Zu dem Info-Abend waren betroffene Bürger, die ihre Einwände gegen die geplanten Lärmschutzmaßnahmen – vorgesehen ist von der Autobahndirektion ein Wall – schriftlich eingereicht hatten, eingeladen. Auch Joachim Eisenkolb war gekommen, um bei Bedarf noch einmal Aufklärungsarbeit zu leisten.
Natürlich geht es den Bürgern auch darum, möglichst wenig Land für den Lärmschutzwall zur Verfügung stellen zu müssen. In erster Linie wollen sie aber nicht nur ausreichenden, sondern sehr guten Lärmschutz. Joachim Eisenkolb machte jedoch klar: „Was die Autobahndirektion an Lärmschutz vorgesehen hat, ist absolut im Bereich der Gesetze.“Mehr müsse sie nicht tun. Aber alles sei noch gestaltbar. „Wir wollen das Beste für uns herausholen. Wir kämpfen um das Machbare, aber nicht um etwas, was gesetzlich nicht zulässig ist.“
Das Beste wäre eine hohe Lärmschutzwand, die aber Kosten in Höhe von 18 bis 20 Millionen Euro verursachen würde. Wenn dagegen nur ein Wall errichtet wird, liegen die Kosten bei neun Millionen Euro. Die Elchinger wären schon zufrieden, wenn es auf dem Wall zusätzlich noch eine, dann eben niedrigere Wand geben würde. Dann müsste mit einem Aufwand von 13 Millionen Euro gerechnet werden. So oder so sollen die Bewohner der 20 am stärksten betroffenen Häuser Lärmschutzfenster bekommen und eventuell eine bestimmte Belüftungsanlage, sodass die Fenster gar nicht mehr geöffnet werden müssten. Eine Betroffene meinte, das käme dann etwa einer Käfighaltung gleich. Außerdem müsse der besondere Standort Elchingens berücksichtigt werden, wie ein anderer Besucher der Veranstaltung forderte: „Wir haben hier gleich zwei Autobahnen und ein Autobahnkreuz. Die A 7 ist bei der Autobahndirektion im Plan gar nicht enthalten.“
Bemängelt wurde von den Betroffenen auch, dass die Pläne und Berechnungen der Autobahndirektion schon Jahre alt und der heutigen Situation nicht angepasst worden seien. Es gebe heute auch günstigere Varianten von Lärmschutzwänden, wie sie andernorts aufgestellt worden seien. Für die Betroffenen sind die gesetzlichen Vorgaben nur bedingt von Wert, es gehe darum, was de facto von den Autobahnen zu hören ist. Neue Einwände können beim grundsätzlich nicht öffentlichen Erörterungstermin nicht mehr vorgebracht werden. Es werden nur die schriftlich bereits erhobenen Einwendungen vorgetragen und dann beschäftigen sich die anwesenden Gremien damit. Es werden dabei auch nur die technischen Dinge erörtert, nicht aber Fragen zum Beispiel zu eventuellen Entschädigungen. Harald Gaule von der Elchinger Bürgerinitiative, die im Übrigen nach seinen Worten an die 700 Solidaritätsunterschriften erhalten hat, appelliert an die Betroffenen, möglichst allesamt in der Brühlhalle zu erscheinen und ihre Einwände ausführlich vorzutragen.
Im Zweifelsfall wollen die Betroffenen den Klageweg beschreiten, wenn das Ergebnis des Erörterungstermins nicht nach ihren Bedürfnissen ausfällt. Ob eine Klage Sinn ergeben würde, ist auch für Harald Gaule unsicher: „Rein rechtlich kann man der Autobahndirektion nichts anhaben. Aber vielleicht kann man sich in einigen Punkten entgegenkommen.“