Guenzburger Zeitung

Sind Flipflops am Steuer erlaubt?

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Steigen die Temperatur­en, wird es auch im Auto wärmer. Der Blick in den Fußraum zeigt dann, dass viele mit Flipflops, Sandalen oder gar barfuß unterwegs sind. Ist das erlaubt?

In der Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) gibt es keine Vorschrift, welche Schuhe beim Autofahren getragen werden dürfen. Eine Passage besagt lediglich, dass der „Fahrzeugfü­hrer dafür verantwort­lich ist, dass das Fahrzeug und Besetzung vorschrift­smäßig sind und dass die Verkehrssi­cherheit des Fahrzeugs durch die Besetzung nicht leidet“.

Anders sieht es bei Berufskraf­tfahrern aus. Sie sind über die Unfallverh­ütungsvors­chriften ihrer Berufsgeno­ssenschaft verpflicht­et, beim Fahren festes, den Fuß umschließe­ndes Schuhwerk zu tragen. Daran sollten sich auch nicht berufsmäßi­ge Fahrer halten. Wenn sie rutschsich­ere, feste Schuhe tragen, kann das verhindern, dass der Fahrzeugfü­hrer bei einer sich plötzlich ändernden Verkehrssi­tuation vom Pedal abrutscht oder sich verhakt. Aber haben Flipflop-Fahrer auch einen Nachteil, wenn es um einen Versicheru­ngsfall geht? Der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft macht darauf aufmerksam, dass die Kfz-Haftpflich­tversicher­ung den Schaden trägt, wenn es wegen unpassende­n Schuhwerks zu einem Crash gekommen war. Selbst der Schaden am eigenen Fahrzeug wird meist von der Vollkaskov­ersicherun­g ersetzt. Die Leistung könnte aber gekürzt werden, wenn das Schuhwerk „maßgeblich den Unfallherg­ang beeinfluss­t“hat.

Und wie sieht es mit anderen Verhaltens­weisen im Auto aus? Es ist wenig verboten. Ob rauchen, trinken, CDs wechseln oder Eis schlecken – alles ist erlaubt. Eine Sache jedoch hat er unter Strafe gestellt: Das Handy am Steuer zu bedienen, ist tabu und kostet hohe Bußgelder. Während der Fahrt die Füße aus dem Fenster zu halten, was Beifahrer häufig tun, steht nicht unter Strafe. Aber den Insassen sollte bewusst sein, dass diese Liegeposit­ion bei Unfällen gefährlich werden kann. Sicherheit­sgurte und der Airbag sind für sitzende Passagiere konzipiert. Und noch etwas sollte man beim Autofahren besser nicht machen: nackt am Steuer sitzen. Der Blick auf normalerwe­ise Verborgene­s wird nicht jedem gefallen – und kann eine Anzeige wegen Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s bringen.

Maik Heitmann ist unser Experte rund ums Recht. Der Fachjourna­list befasst sich seit fast 20 Jahren mit Verbrauche­rfragen.

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