Geld zurück bei schlechtem Essen?
Fälle, die das Urlaubsleben schreibt: Was tun, wenn die Fernreise ungewollt verkürzt wird?
● Auf nasser Hoteltreppe ausge rutscht: muss der Veranstalter haften? Der Sturz auf einer nassen Hoteltreppe ist kein Reisemangel. Der Veranstalter kann dafür nicht haftbar gemacht werden. Preisminderung, Schadenersatz und Schmerzensgeld stehen dem Urlauber nicht zu, zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Az.: 11 U 65/17), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet. In dem verhandelten Fall ging es um eine Frau, die im Türkei-Urlaub auf einer Bruchsteintreppe im Außenbereich des Hotels gestürzt war und sich das Fußgelenk gebrochen hatte. Die Treppe war vom Reinigungspersonal abgespritzt worden. Die Klägerin verlangte vom Veranstalter 12320 Euro – ging aber leer aus. Das Sturzrisiko zähle zum allgemeinen Lebensrisiko, so das Gericht. Mit Nässe auf Wegen im Hotel sei generell zu rechnen.
● Flug frühzeitig storniert: Gibt es eine Chance auf hohe Entschädigung? Bei der frühzeitigen Stornierung eines Fluges können Reisende darauf hoffen, einen großen Teil des Ti- zurückzubekommen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf sind bis zu 95 Prozent angemessen (Az.: 22 S 307/16), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht. Andere Gerichte hatten ähnlich geurteilt.
In diesem Fall ging es um Flüge von Düsseldorf nach Dubai und zurück für insgesamt 1109,24 Euro. Die Klägerin stornierte die Reise ein halbes Jahr vor Reisebeginn, weil das Kreuzfahrtschiff, mit dem sie von Dubai aus fahren wollte, noch nicht fertig war. Sie bekam von der Airline kleinere Teilsummen erstattet, verlangte vor Gericht aber weitere 968,92 Euro – und bekam Recht. Die Fluggesellschaft müsse genau vortragen, was sie bei einer Stornierung an Steuern, Gebühren, Verpflegung und weiteren Kosten spare, so das Gericht. In diesem Fall konnte sie das nicht. Zum einen hätte die Airline durch Buchungslisten belegen müssen, welche Auslastung des Fluges zum Zeitpunkt der Stornierung bestand und was unternommen wurde, um das Ticket weiterzuverkaufen. Zum anderen hatte sie den Posten „Tax“(Steuer) nur zum Teil erstattet, weil darunter auch der Kerosinzuschlag falle. Diese Zuordnung wies das Gericht zurück. Steuern seien stets zu erstatten.
● Fernreise verkürzt sich um zwei Tage: ist ein Rücktritt möglich? Wenn sich eine zehntägige Fernreise wegen einer Flugänderung um zwei Tage verkürzt, kann der Urlauber kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Der Erholungswert der Reise sei in erheblichem Maße beeinträchtigt, urteilte das Landgericht Köln (Az.: 138 C 569/15). Auch eine Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit sei angemessen.
Wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet, hatten zwei Frauen eine zehntägige Pauschalreise auf die Malediven gebucht. Rund drei Wochen vor der Reise wurde der Rückflug gestrichen, sodass die Klägerinnen zwei Tage früher hätten zurückfliegen müssen. Außerdem wurde auf dem Hinflug ein Zwischenstopp nötig. Die Frauen kündigten daraufhin den Reisevertrag und forderten 50 Prozent des Reisepreises von 6622 Euro als Entcketpreises schädigung. Und sie buchten bei einem anderen Veranstalter eine Ersatzreise. Der kostenlose Reiserücktritt war rechtens. Das Amtsgericht hatte den Frauen zudem jeweils 275 Euro als Entschädigung zugesprochen. Das Landgericht hielt 30 Prozent für angemessen, also jeweils 993,30 Euro – nicht aber 50 Prozent. Denn die Frauen hätten immer noch acht Tage der Reise erleben können. ● Können Urlauber wegen schlech tem Hotelessen den Preis mindern? Kalt gewordene Speisen, kaum Auswahl, Buffet statt des versprochenen Drei-Gänge-Menüs: Schlechtes Essen im Hotel müssen Pauschalurlauber nicht hinnehmen. Sie können den Reisepreis mindern. Dafür müssen sie die Mängel aber ganz genau beschreiben, erklärt die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Sie müssen exakt aufschreiben, um welche Mahlzeit es sich gehandelt hat, an welchem Tag und was genau mangelhaft war“, sagt die Juristin. Beispiele: Die Steaks waren nicht wie gewünscht durchgegart, das Essen war nicht mehr warm, das Buffet im FünfSterne-Hotel nicht abwechslungsreich. Wenn erhebliche Abweichungen von der vertraglichen Vereinbarung vorliegen, lasse sich der Reisepreis um fünf Prozent mindern, so Fischer-Volk. Bei gravierenden Mängeln seien zehn Prozent möglich. Ein drastischer Fall sei beispielsweise, wenn Urlauber aus gesundheitlichen Gründen Schonkost gebucht haben und diese fehlt. Oder auch, wenn Speisen ungenießbar oder verdorben sind. Wichtig ist: Mängel müssen vor Ort bei der Reiseleitung angezeigt werden, damit nachgebessert werden kann. Haben Reisende vor Ort keinen Ansprechpartner, sollten sie ihrem Veranstalter eine E-Mail schreiben. „Wenn danach nichts passiert, kann man im Anschluss den Reisepreis mindern“, erklärt Fischer-Volk. Wer direkt beim Hotel oder über ein Vermittlungsportal im Internet das Zimmer gebucht hat, muss sich direkt an das Hotel wenden – und sich auch mit dessen Betreiber auseinandersetzen, wenn man den Beherbergungspreis verringern möchte. „La Posada de Conil“, das klingt einerseits ziemlich schlicht und simpel, andererseits kündet es aber auch vom Anspruch, Pension in Conil zu sein. Und das ist in einem Touristenort dieser Größe schon ziemlich mutig. Doch die Posada wird ihrem eigenen Anspruch durchaus gerecht.
Da wäre zunächst die Lage: Zentraler geht es nicht. Direkt neben dem historischen Stadttor und doch etwas zurückgesetzt von der Straße. Der Fußweg zum Hauptstrand dauert knapp zehn Minuten. Wer abends gut essen und dann noch gemütlich ein Glas Wein trinken will, ist quasi schon mittendrin. Im alten Ortskern reihen sich Bars, Restaurants und Eisdielen aneinander.
Weiterer Pluspunkt der Posada sind die acht Zimmer. Hell, kühl, schlicht und doch gemütlich bieten sie alles, was man braucht. Zudem locken noch der schön bepflanzte Innenhof und der Pool.
Wenn es an der Costa de la
Luz mal wieder kühl vom
Atlantik weht, ist dieser geschützte
Platz ideal.
Doch auch, wenn der
Wind ziemlich frisch vom
Meer herbläst, wäre es ein großer Fehler, die wilde Küste rund um Conil de la Frontera nicht zu entdecken. Dramatische Steilküsten wechseln sich mit breiten Stränden ab, die selbst in der Hochsaison nicht überlaufen sind. Wer längere Fußwege nicht scheut, findet kleine Buchten, die man mit keinem anderen Badegast teilen muss.
Am Abend dagegen wird es lebhaft und ziemlich voll in den Gassen und auf den Plätzen. Rund um den alten weißen Dorfkern gibt es zahlreiche Feriensiedlungen und Hotelanlagen, in denen die meisten (vor allem spanischen) Touristen wohnen. Abends genießen alle die dörfliche Atmosphäre im Zentrum.
Die meisten müssen aber später wieder in ihre Ferienanlagen zurück, es sei denn, man hat ein Zimmer in Posada.
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In unserer Rubrik „Zimmer-Service“stellen wir Hotels, Pensionen und Ferienhäuser vor, die unsere Redaktionsmitglieder und Mitarbeiter ausprobiert haben und bemerkenswert fanden.