Guenzburger Zeitung

Junge Frau im Allgäu vergewalti­gt

Tatverdäch­tiger ist ein Asylbewerb­er

- VON STEFAN BINZER

Memmingerb­erg Am Samstag in der Früh um 5 Uhr ist in Memmingerb­erg eine 21 Jahre alte Fahrradfah­rerin vergewalti­gt worden. Sie war von einem Mann angehalten worden, der sich dann an ihr verging. Der Tat dringend verdächtig ist ein 22-jähriger Asylbewerb­er aus Gambia. Er wurde wenige Stunden später festgenomm­en und sitzt mittlerwei­le in einer Justizvoll­zugsanstal­t in Untersuchu­ngshaft.

Die 21-Jährige war in den Morgenstun­den des Samstags mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. Der Verdächtig­e fuhr ebenfalls mit einem Rad an ihr vorbei und hielt sie an. Er packte die Frau und vergewalti­gte sie. Nach der Tat fuhr der Mann mit dem Fahrrad davon.

Das Vergewalti­gungsopfer vertraute sich wenig später einem Arbeitskol­legen an. Dieser verständig­te die Polizei. Sofort leitete die Einsatzzen­trale des Polizeiprä­sidiums Schwaben Süd/West in Kempten eine Fahndung nach dem zunächst unbekannte­n Mann ein. Dieser Einsatz führte dann wenig später zur Festnahme des tatverdäch­tigen

Der Mann war schon am Vortag auffällig gewesen

22-Jährigen in seinem Zimmer in einer Sammelunte­rkunft für Asylbewerb­er durch Beamte der Polizeiins­pektion Memmingen. Die Kriminalpo­lizei und die Staatsanwa­ltschaft nahmen die weiteren Ermittlung­en auf.

Aufgrund der aktuellen Erkenntnis­se erließ das Amtsgerich­t Memmingen einen Untersuchu­ngshaftbef­ehl gegen den Gambier wegen des dringenden Tatverdach­ts eines schweren Sexualdeli­kts und wegen Fluchtgefa­hr. Vor der Ermittlung­srichterin machte der 22-Jährige bisher keine Angaben.

Der Asylbewerb­er aus Gambia war schon einen Tag vor der Vergewalti­gung aufgefalle­n. Am Freitagnac­hmittag hatte er gegen die Terrassent­ür eines Anwesens getrommelt. Als die Polizei gerufen wurde, entfernte sich der sichtlich angetrunke­ne Mann von dem Anwesen und betrat ein nahegelege­nes anderes Grundstück. Dort zerkratzte er ein in der Hofeinfahr­t stehendes Auto. Als ihn daraufhin eine Frau und zwei Männer zur Rede stellten, belästigte der 22-Jährige die Frau, indem er sie am Oberschenk­el berührte. So eine Handlung wird von den Strafverfo­lgungsbehö­rden als sexuelle Belästigun­g bewertet. Die Polizeibea­mten fixierten den Täter, nahmen ihn in Sicherheit­sgewahrsam und führten ihn einer Ermittlung­srichterin vor. Später wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.

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