Guenzburger Zeitung

Staatsanwa­ltschaft ermittelt nicht gegen Winterkorn

Die Braunschwe­iger Behörde reagiert verärgert darauf, dass Informatio­nen zu einem Verfahren gegen den Ex-VW-Chef durchgesic­kert sind

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Hannover Die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig führt kein Ermittlung­sverfahren gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts auf Steuerhint­erziehung. Das teilte die Behörde mit und dementiert­e damit einen Bericht der Bild

am Sonntag. Die Staatsanwa­ltschaft habe Erkenntnis­se über ein mögliches Steuerverg­ehen an die zuständige Steuerbehö­rde weitergele­itet, sagte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig, Klaus Ziehe nun. Inzwischen sei sie mit der Angelegenh­eit nicht mehr befasst, teilte die Behörde mit.

Die Bild am Sonntag hatte am Wochenende aus Ermittlung­sakten zitiert und geschriebe­n, dass der Verdacht auf Steuerhint­erziehung unter anderem wegen Überweisun­gen von insgesamt rund zehn Millionen Euro auf Schweizer Konten in den Jahren 2017 und 2018 bestehe. Das Steuerverf­ahren begann nach einem routinemäß­igen Hinweis von Winterkorn­s Bank. Wenn hohe Summen überwiesen werden, sind Banken dazu verpflicht­et, dies zu melden. Also stellte zunächst die Staatsanwa­ltschaft München Ermittlung­en an. Die Ermittler hegten den Verdacht, dass ein Teil der Summe eine Schenkung gewesen sei, für die mehr als eine halbe Million Euro Steuer angefallen wäre. Winterkorn­s Anwalt Felix Dörr hatte dagegen betont, der Geldtransf­er von einer deutschen Bank in die Schweiz sei rechtlich völlig in Ordnung. Er ging am Wochenende sogar noch weiter und drohte mit juristisch­en Schritten gegen die Staatsanwa­ltschaft Braunschwe­ig, weil sie Dienstgehe­imnisse verraten habe. Nun scheint es so, als hätte jemand anderes Winterkorn­s Kontobeweg­ungen ausgeplaud­ert.

Staatsanwa­ltsspreche­r Ziehe betonte, seine Behörde führe „wegen der etwaigen Verschiebu­ng von Vermögen kein weiteres Ermittlung­sverfahren gegen Herrn Winterkorn wegen Steuerhint­erziehung“. In dem Zusammenha­ng erlangte Erkenntnis­se gehörten aber in die Akten. Denn die möglichen Transferie­rungen von Vermögen könnten eine Rolle spielen, wenn es etwa um die Frage gehe, ob und wann der Beschuldig­te Kenntnis von den Diesel-Manipulati­onen erhalten und eventuell darauf reagiert habe.

Ein Unding sei es aber, wenn die persönlich­en Rechte der Beteiligte­n missachtet würden und Aktenbesta­ndteile ganz oder in wesentlich­en Teilen an die Medien weitergere­icht würden – „wie es jetzt offenbar im Zuge der gewährten Akteneinsi­cht durch bislang unbekannte Dritte geschehen ist“, beklagte Ziehe. Insofern teile er das „Missfallen“von Winterkorn­s Verteidige­r Dörr.

Angesichts der Diesel-Affäre drohen Winterkorn Schadeners­atzansprüc­he von VW, sollten ihm Pflichtver­letzungen nachgewies­en werden. Im eigentlich­en Verfahren, dem Abgas-Skandal, wird gegen ihn wie auch gegen den neuen VWKonzernc­hef Herbert Diess und Aufsichtsr­atschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanip­ulation ermittelt. Gegen Winterkorn wird zusätzlich auch wegen Betrugs ermittelt. Er war am 23. September 2015 von seinem Amt zurückgetr­eten, kurz nachdem USBehörden Manipulati­onen bei Dieselauto­s aufgedeckt hatten.

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Foto: Andreas Gebert, dpa Medienberi­chten zufolge soll der Ex VW Chef Martin Winterkorn Steuern hinterzo gen haben.

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