Ist Crowd-Investing eine Alternative?
Weil Sparbuch und Festgeld nach wie vor keine Zinsen abwerfen, sind Anleger immer noch auf der Suche nach Alternativen. Viele schauen sich daher das CrowdInvesting an, ein Finanzierungsund Anlagemodel, das durch höhere Renditen Anleger lockt. Die Investition ist oft sehr einfach. Man registriert sich über eine OnlinePlattform und schon kann es losgehen. Auf den Plattformen suchen junge, innovative Start-up-Unternehmen nach Kapitalgebern. Sie wenden sich direkt an Investoren – oder die sogenannte Crowd (engl. Menge). In kurzen Videos stellen die Jung-Unternehmer ihre Geschäftsidee vor. Es gibt Angaben über die Kreditvolumina, die Laufzeit und die möglichen Renditen. Entscheidet sich ein Anleger für ein Unternehmen, zahlt er einen Betrag und erhält, wenn alles gut läuft, die Rendite und – nach Ablauf der Investitionsphase – sein Geld zurück.
Wie sieht es aber mit dem Anlegerschutz aus? Dazu muss erst einmal geklärt werden, um was es sich rechtlich bei diesen Investitionen handelt? Oft sind Crowd-Investitionen sogenannte Nachrangdarlehen. Diese Darlehen sind für den Investor brandgefährlich. Denn im Insolvenzfall stehen sie ganz am Ende der Gläubigerschlange und fallen in der Regel aus. Solange die Investitionsschwelle von 2,5 Millionen Euro pro Finanzierung unterschritten bleibt, muss das Startup-Unternehmen auch keinen Wertpapierprospekt veröffentlichen. Dann erhält der Investor nur ein Vermögensanlageinformationsblatt (VIB). Die Informationstiefe dieser Blätter ist oft seicht. In einer