Das ändert sich zum 1. August
Neuer Monat, neue Regelungen: Vor allem Bahnfahrer und Supermarkt-Kunden profitieren – und Blinkschuhe werden jetzt zu Elektroschrott. Was Verbraucher wissen sollten
Augsburg Am 1. August treten in Deutschland wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Davon sind Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen betroffen. Vom Haltungskompass im Supermarkt über einen neuen Bahn-Tarif bis zum Familiennachzug für Flüchtlinge – ein Überblick, was sich ändert:
● Tierhaltung Schon lange wünschen sich Kunden mehr Transparenz darüber, wie das Tier gehalten wurde, das auf ihrem Teller landet. Im April hat die Discount-Kette Lidl als erste einen sogenannten Haltungs-Kompass eingeführt. Andere Discounter wie Penny, Kaufland, Norma sind nachgezogen. Das Label umfasst vier Stufen von „Stallhaltung“bis zu „Bio“. Ab 1. August wird auch Aldi die Hinweise nach und nach bei EigenmarkenProdukten, vor allem aber auf Frischfleischpackungen von Schwein, Rind oder Geflügel einführen.
● Bahntarif Auch Bahnfahrer dürfen sich freuen: Pünktlich zu den Sommerferien lockt die Deutsche Bahn ihre Kunden mit einem neuen Billig-Tarif. Neben dem Sparpreis und dem Flexpreis wird nun der „Super Sparpreis“eingeführt. Ab 19,90 Euro kann man in der zweiten Klasse und ab 29,90 Euro in der ersten Klasse reisen. Langfristig soll der „Super Sparpreis“das bisherige Aktionsangebot „Sparpreis“ablösen. Der Tarif ist dann im Fern- und im Nahverkehr gültig. Bei aller Freude über die günstigen Angebote ist für Kunden aber Vorsicht geboten: Auch bei dem neuen Billig-Tarif besteht eine Zugbindung. Umbuchen oder Stornieren ist also nicht möglich.
● Immobilien Um ihren Beruf auszuüben, müssen Immobilienverwalter oder -makler ab 1. August neue Voraussetzungen erfüllen. Sie sind verpflichtet, eine Erlaubnis der Gewerbeordnung einzuholen. Wer bisher schon in einem der Berufe tätig ist, hat noch etwas Schonfrist. Dann muss die Erlaubnis erst bis 1. Febru- ar 2019 eingeholt werden. Außerdem müssen Makler und Immobilienverwalter nachweisen, dass sie sich regelmäßig weiterbilden. Innerhalb von drei Jahren sollten mindestens 20 Stunden Weiterbildungsmaßnahmen absolviert werden. Zudem brauchen sie ab August eine Berufshaftpflichtversicherung.
● Familiennachzug Der Familiennachzug nach Deutschland für Flüchtlinge mit subsidiärem, also eingeschränktem Schutzstatus, war in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt. Ab dem 1. August können engste Familienangehörige nachziehen, wenn humanitäre Gründe vorliegen. Der Nachzug ist auf 1000 Personen pro Monat begrenzt. Wer als terroristischer Gefährder eingestuft ist oder schwerwiegende Straftaten begangen hat, ist von den Regelungen ausgeschlossen.
● Kinderbetreuung Je nach Bundesland müssen Eltern in Deutschland unterschiedlich hohe Beiträge bezahlen, damit ihre Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen dürfen. Zuletzt wurde viel über kosten- lose Kita-Plätze diskutiert – in zwei Bundesländern werden sie nun Wirklichkeit: Zum 1. August führen Hessen und Niedersachsen eine kostenlose Kinderbetreuung ein. Die ist allerdings auf drei Kindergartenjahre und sechs Stunden Betreuung pro Tag begrenzt.
● Elektroschrott Etwas später, nämlich ab dem 15. August, werden viele Gebrauchsgegenstände zu Elektroschrott und müssen getrennt entsorgt werden. Darunter fallen dann etwa blinkende Turnschuhe, Regale mit fest installierter LED-Beleuchtung oder elektrisch höhenverstellbare Schreibtische – eben alles, das elektrisch betrieben wird. Mit der Einführung dieses sogenannten offenen Anwendungsbereichs („Open Scope“) gibt es nun deutlich mehr Elektrogeräte, die als Elektroschrott gelten. Man erkennt sie an einem Symbol mit durchgestrichener Mülltonne. Ein Produkt fällt unter die Regelung, wenn die elektrischen Teile so verbaut sind, dass man sie nicht entfernen kann, ohne sie zu zerstören.