Freund verbrüht: Freispruch
57-Jährige wird in Psychiatrie eingewiesen
Ingolstadt Es ist selten, dass sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung so einig sind und im Ergebnis identisch plädieren. Im Fall der 57-Jährigen, die ihren Partner aus Eifersucht tödlich verbrüht hatte, ist das so. Beide Seiten forderten am Montag einen Freispruch. Denn die Frau aus dem Landkreis Pfaffenhofen, deren Fall für landesweites Aufsehen gesorgt hatte, sei schuldunfähig, ihre Tat im Wahn geschehen, ohne Tötungsvorsatz. Gleichwohl müsse sie in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden. Wie ihr Verteidiger Florian Wurtinger sagte, sei sie immer noch davon überzeugt, dass ihr Partner sie mit einer Freundin betrogen habe.
Das Schwurgericht folgte dann – nicht mehr überraschend – am Nachmittag den Plädoyers. Die 1. Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt sprach die von der Staatsanwaltschaft ursprünglich wegen Mordes angeklagte Frau frei. Sie sei schuldunfähig, weil psychisch schwer krank.
Grundlegend für das Urteil sowie zuvor bereits für die Plädoyers war die Bewertung des psychiatrischen Gutachters Béla Serly gewesen. Der hatte am Vormittag – unter Ausschluss der Öffentlichkeit – seine Diagnose dargelegt, nach der die Angeklagte schon länger an einem Eifersuchts- und Verfolgungswahn leide, einer seelischen Störung, die ihr „seelisches Gefüge tief greifend “verändert habe. Während der Tat, so referierte Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl aus den Ausführungen
„Seelisches Gefüge tief greifend verändert“
Serlys, sei ihre Steuerungsfähigkeit aufgehoben gewesen, sie sei nicht mehr in der Lage gewesen, zu kontrollieren, was sie tue. Auch wenn sie verstanden habe, dass das falsch sei.
Wie berichtet, hatte die Frau gestanden, ihren Freund im vergangenen Oktober nachts im Schlafzimmer mit etwa zehn Litern heißen Wassers (mindestens 60 Grad laut der Rechtsmedizinerin) überschüttet zu haben. Eifersüchtig wegen einer ihm unterstellten, aber nach Überzeugung der Kammer und nach Darstellung aller befragten Zeugen nicht existenten Affäre, habe sie ihm einen „Denkzettel“verpassen wollen. Die gelernte Verkäuferin – deren vorherige Beziehung sehr verletzend gescheitert war – hatte allerdings bestritten, dass sie ihren Partner habe umbringen wollen. Sie habe sich nicht vorstellen können, dass das erhitzte Wasser ihren Freund töte, hatte ihr Verteidiger bei Prozessauftakt ausgeführt.
Auch das Gericht kam letztlich nicht einmal zu einem bedingten Tötungsvorsatz. Entscheidend dafür sei auch gewesen, dass die Frau unmittelbar nach der Tat zur Polizei gefahren sei und dort gemeldet habe, daheim sei ein Unfall passiert. Zudem hätten auch die behandelnden Ärzte erst nicht damit gerechnet, dass der verbrühte 47-Jährige sterben würde, so die Kammer. Rechtlich wurde das, was ihm angetan wurde, als Körperverletzung mit Todesfolge gewertet. Nicht als Strafe, wie Richter Bösl betonte, sondern als Sicherungsmaßnahme, wurde ihre dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Unbehandelt bleibe sie gefährlich.