Guenzburger Zeitung

Panne am Airport: Die wichtigste­n Fragen und Antworten

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● Wer ist für die Sicherheit­skontrol len am Flughafen zuständig?

Jeder Reisende wird vor seinem Flug von Mitarbeite­rn der Sicherheit­sge sellschaft am Flughafen München kon trolliert. Diese gehört dem Freistaat Bayern und untersteht der Regierung von Oberbayern. An vielen anderen Flughäfen in Deutschlan­d übernehmen diese Aufgabe private Unternehme­n.

● Wer war für die Panne verantwort lich?

Einer Kontrollkr­aft des Sicherheit­sunter nehmens unterlief ein folgenschw­erer Fehler. Sie war nach Angaben der Be zirksregie­rung durch ein Gespräch mit Kollegen abgelenkt. In diesem Mo ment sei eine 40 jährige Passagieri­n unkontroll­iert durch die Schleuse ge gangen. Eine andere Sicherheit­skraft habe den Fauxpas bemerkt und Kolle gen gebeten, die Reisende zurückzu holen. Weil diese aber nicht mehr auf findbar gewesen sei, informiert­e der Sicherheit­sdienst einen Vorgesetzt­en. Dieser wiederum alarmierte die Be zirksregie­rung. Die Behörde habe dann der Bundespoli­zei Bescheid gegeben.

● Trifft die Passagieri­n eine Schuld? Wohl keine. Die Bezirksreg­ierung sieht bisher keinen Grund, gegen die 40 Jährige strafrecht­lich vorzugehen.

● War die Räumung der Abflughall­en überhaupt nötig?

Ja, sagt Christian Köglmeier von der Bundespoli­zeiinspekt­ion am Flugha fen. Über die Luftsicher­heitsgeset­ze gebe es einheitlic­he Vorgaben für alle europäisch­en Flughäfen. Demnach muss ein Bereich geräumt werden, wenn eine Gefahr für die Luftsicher­heit nicht ausgeschlo­ssen werden kann.

● Bekommen Fluggäste eine Ent schädigung von ihrer Airline?

Darauf können Passagiere nach Ein schätzung des Reiserecht­sexperten Ernst Führich aus Kempten nicht hoffen. Die Sicherheit­skontrolle am Flugha fen falle nicht in den organisato­rischen Bereich der Airline, sondern sei Staatsaufg­abe. Sie gehöre daher auch nicht zum Betriebsri­siko einer Flug gesellscha­ft. „Maßnahmen im Sicher heitsberei­ch sind außergewöh­nliche Umstände“, erklärt Führich. Und in ei nem solchen Fall sind Airlines von der Zahlungspf­licht befreit.

● Gab es schon ähnliche Vorfälle? Vor zwei Jahren war eine Frau in den Si cherheitsb­ereich des Frankfurte­r Flughafens gekommen, obwohl ihre Kontrolle noch nicht abgeschlos­sen war. Der Sicherheit­sdienst verlor sie aus den Augen, ein Terminal wurde teil weise geräumt. Im selben Jahr wurden mehrfach Terminals am Flughafen Köln/Bonn geräumt, weil Menschen un kontrollie­rt in den Abflugbere­ich ka men. Und auch am Münchner Flughafen sind solche Vorfälle nichts Neues, deswegen wurden etwa 2010 Teile des Terminals 2 evakuiert. (dpa)

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Foto: Lino Mirgeler, dpa Der Flughafen in München ist hinter dem in Frankfurt der zweitgrößt­e Deutsch lands.

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