Guenzburger Zeitung

Wenn „Blaumachen“auf die Anklageban­k führt

Zwei junge Männer gaben vor, krank zu sein. Und das, obwohl sie nicht krankgesch­rieben waren

- Archivfoto: Alexander Kaya

Günzburg Teuer zu stehen kommt zwei junge Männer das Blaumachen von ihrer Arbeit. Die beiden Fälle landeten vor Gericht und einer der beiden muss nun sogar richtig viel arbeiten für die erschwinde­lte freie Zeit.

Am Ende der Verhandlun­g möchte der 21-jährige Angeklagte nichts mehr sagen. Zu einem nicht mehr genau feststellb­aren Zeitpunkt hatte er seinem Arbeitgebe­r ein Attest über seine Arbeitsunf­ähigkeit vorgelegt. Und das, obwohl er gar nicht krankgesch­rieben war.

Der Angeklagte schrieb sich selbst für zehn Tage krank. Für das Attest verwendete er einen Vordruck eines Arztes aus Burgau mit Praxisstem­pel und ahmte die Unterschri­ft des Arztes nach. Drei Monate auf Bewährung und eine Geldauflag­e von 700 Euro, hieß das Urteil von Richter Walter Henle am Amtsgerich­t Günzburg für die Straftat. Zur Begründung erklärte der Richter: „Fest steht, dass Sie nicht krankgesch­rieben wurden und trotzdem ein gefälschte­s Attest vorgelegt haben.“Der junge Mann habe gewusst, dass er nicht beim Arzt gewesen sei und habe auch gewusst, dass eine Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng anders aussehe. „Die Farbe des Attests ist gelb und sieht nicht aus wie das weiße Blatt, das Sie in den Briefkaste­n Ihres Arbeitgebe­rs geworfen haben“, ermahnte ihn Richter Walter Henle. „Sie haben eine Lohnfortza­hlung von 700 Euro gehabt, die Ihnen nicht zustand.“Zugunsten des Angeklagte­n spreche, so Henle, relativ wenig. „Außer die ungelogene Dummheit, die in der Tat zum Vorschein kommt.“Er schaut den Angeklagte­n streng an, während er dessen Vorstrafen vorliest. „Sie waren schon einmal im Jugendarre­st und wissen, was es bedeutet, im Gefängnis zu sein. Kommt in der Bewährungs­zeit etwas vor, werden Sie die JVA in der Gaswerkstr­aße 23 in Memmingen wieder besuchen“, betonte der Richter streng.

Ein ähnlicher Fall spielte sich ein paar Tage zuvor am Amtsgerich­t in Günzburg ab. Hier hatte ein 18- jähriger Schüler sein vom Arzt ausgestell­tes Attest abgeändert. Mit einem Stift veränderte er den vom Arzt ausgestell­ten Zeitraum seiner Erkrankung und verschob seine Arbeitsunf­ähigkeit um ein paar Tage nach hinten. So hatte er vier Tage länger zu Hause bleiben können. „Ich habe es aus Spaß gemacht“, bekannte der Angeklagte. Für die Tat sprach Richter Daniel Theurer eine Verwarnung aus. Zusätzlich muss der Angeklagte 60 Stunden in einer gemeinnütz­igen Einrichtun­g arbeiten. „Für Sie spricht, dass Sie gestanden haben und zum ersten Mal vor Gericht stehen“, sagte Theurer.

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