Wenn „Blaumachen“auf die Anklagebank führt
Zwei junge Männer gaben vor, krank zu sein. Und das, obwohl sie nicht krankgeschrieben waren
Günzburg Teuer zu stehen kommt zwei junge Männer das Blaumachen von ihrer Arbeit. Die beiden Fälle landeten vor Gericht und einer der beiden muss nun sogar richtig viel arbeiten für die erschwindelte freie Zeit.
Am Ende der Verhandlung möchte der 21-jährige Angeklagte nichts mehr sagen. Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt hatte er seinem Arbeitgeber ein Attest über seine Arbeitsunfähigkeit vorgelegt. Und das, obwohl er gar nicht krankgeschrieben war.
Der Angeklagte schrieb sich selbst für zehn Tage krank. Für das Attest verwendete er einen Vordruck eines Arztes aus Burgau mit Praxisstempel und ahmte die Unterschrift des Arztes nach. Drei Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 700 Euro, hieß das Urteil von Richter Walter Henle am Amtsgericht Günzburg für die Straftat. Zur Begründung erklärte der Richter: „Fest steht, dass Sie nicht krankgeschrieben wurden und trotzdem ein gefälschtes Attest vorgelegt haben.“Der junge Mann habe gewusst, dass er nicht beim Arzt gewesen sei und habe auch gewusst, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anders aussehe. „Die Farbe des Attests ist gelb und sieht nicht aus wie das weiße Blatt, das Sie in den Briefkasten Ihres Arbeitgebers geworfen haben“, ermahnte ihn Richter Walter Henle. „Sie haben eine Lohnfortzahlung von 700 Euro gehabt, die Ihnen nicht zustand.“Zugunsten des Angeklagten spreche, so Henle, relativ wenig. „Außer die ungelogene Dummheit, die in der Tat zum Vorschein kommt.“Er schaut den Angeklagten streng an, während er dessen Vorstrafen vorliest. „Sie waren schon einmal im Jugendarrest und wissen, was es bedeutet, im Gefängnis zu sein. Kommt in der Bewährungszeit etwas vor, werden Sie die JVA in der Gaswerkstraße 23 in Memmingen wieder besuchen“, betonte der Richter streng.
Ein ähnlicher Fall spielte sich ein paar Tage zuvor am Amtsgericht in Günzburg ab. Hier hatte ein 18- jähriger Schüler sein vom Arzt ausgestelltes Attest abgeändert. Mit einem Stift veränderte er den vom Arzt ausgestellten Zeitraum seiner Erkrankung und verschob seine Arbeitsunfähigkeit um ein paar Tage nach hinten. So hatte er vier Tage länger zu Hause bleiben können. „Ich habe es aus Spaß gemacht“, bekannte der Angeklagte. Für die Tat sprach Richter Daniel Theurer eine Verwarnung aus. Zusätzlich muss der Angeklagte 60 Stunden in einer gemeinnützigen Einrichtung arbeiten. „Für Sie spricht, dass Sie gestanden haben und zum ersten Mal vor Gericht stehen“, sagte Theurer.