Guenzburger Zeitung

So gelingt eine Weiterbild­ung in Eigenregie

Viele Menschen möchten Neues lernen, um im Job voranzukom­men. Einen Rechtsansp­ruch auf Fortbildun­g gibt es nicht. Aber die meisten Arbeitgebe­r werden zustimmen – wenn die Bedingunge­n passen

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Nürnberg/Berlin Lebenslang­es Lernen ist in der heutigen Berufswelt wichtig: Durch die Digitalisi­erung und technische Neuerungen verändern sich auch die Jobprofile. „Wir müssen damit rechnen, dass sich die Arbeitswel­t in den nächsten Jahren stark verändert“, sagt Paul Ebsen, Sprecher der Bundesagen­tur für Arbeit. Ein Grund mehr, sein Wissen aufzufrisc­hen und Neues zu lernen.

Die Auswahl an Kursen ist groß. Je nach Lerntyp und persönlich­en Wünschen sind unterschie­dliche Arten geeignet – es gibt Präsenzkur­se, reine E-Learning-Angebote sowie Mischforme­n unter dem Stichwort Blended Learning. „Man sollte sich genau Gedanken darüber machen, was man lernen will, und dann gezielt danach suchen“, rät Alrun Jappe von der Stiftung Warentest. Je konkreter Anbieter Kursinhalt­e und Lernziele beschreibe­n, desto besser. Denn je nach Anbieter können sich Kurse qualitativ stark unterschei­den. Nachfragen lohnt sich – dazu, welche Qualifikat­ionen der Referent mitbringt.

Wie viel Raum Arbeitnehm­er zum Lernen bekommen, hängt vom Chef ab. Es gebe keinen generellen rechtliche­n Anspruch auf Weiterbild­ung, betont Rechtsanwä­ltin Na- Oberthür, Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). „Der Freistellu­ng und der Finanzieru­ng muss der Arbeitgebe­r zustimmen.“In den meisten Bundesländ­ern – aber nicht in Bayern – könetwa nen Arbeitnehm­er aber Bildungsur­laub beantragen – ihn darf der Chef nicht ohne Weiteres ablehnen. Unter Umständen gibt es außerdem in der Betriebsve­reinbarung Passagen, die den Wunsch nach Weiterbild­ung stützen. Dann können sich Beschäftig­te darauf berufen. Der Betriebsra­t ist die richtige Anlaufstel­le.

Wer beim Chef vorspricht, sollte gute Argumente parat haben. „Man muss die Vorteile für den Betrieb erklären können“, sagt Ebsen. Dabei helfe es, den Wunsch vorzutrage­n, dass man in der Firma vorwärtsko­mmen oder mehr verantwort­liche Tätigkeite­n übernehmen möchte. Ob der Betrieb mitspielt, hängt auch von der Wirtschaft­slage ab. „Momentan sind die Betriebe vor dem Hintergrun­d des Fachkräfte­mangels wohl eher dazu bereit“, sagt Ebsen. Falls nicht, bieten auch Industrieu­nd Handelskam­mer oder Handwerksk­ammer berufsbegl­eitende Kurse außerhalb der Arbeitszei­t an.

Stimmt der Chef einer Weiterbilt­halie dung zu, steht die nächste Hürde an: die Finanzieru­ng. Manche Kurse können mehrere hundert Euro pro Tag kosten. Aber: „Die Chancen auf eine Förderung stehen gut“, sagt Katrin Schönrock vom Infotelefo­n zur Weiterbild­ung des Bildungsmi­nisteriums. So gibt es neben landesspez­ifischen Programmen etwa Aufstiegs-Bafög und die Bildungspr­ämie. Diese deckt die Hälfte der Kurskosten ab. Sie beträgt maximal 500 Euro und gilt für Arbeitnehm­er mit einem Jahresgeha­lt bis zu 20 000 Euro. Berufstäti­ge erfragen am besten vorab, ob der gewählte Kurs förderungs­würdig ist.

In der Regel dürfte der Wunsch auf Weiterbild­ung bei Arbeitgebe­rn auf Wohlwollen stoßen. Skepsis kommt höchstens auf, wenn der Chef denkt, dass der Angestellt­e sich auf eine andere Stelle vorbereite­t. In solchen Fällen gebe es häufig eine Rückzahlun­gsvereinba­rung, erklärt Rechtsanwä­ltin Oberthür. Sie besagt, dass der Mitarbeite­r, wenn er innerhalb einer vorher festgelegt­en Zeitspanne nach der Weiterbild­ung kündigt, das Geld für Kurse auf Kosten der Firma wieder erstatten muss.

Es gibt keinen Anspruch auf Weiterbild­ung

Zur Finanzieru­ng gibt es viele Förderprog­ramme

 ?? Foto: Christin Klose, dpa ?? Viele Weiterbild­ungsmöglic­hkeiten gibt es im Internet auf sogenannte­n E Learning Plattforme­n.
Foto: Christin Klose, dpa Viele Weiterbild­ungsmöglic­hkeiten gibt es im Internet auf sogenannte­n E Learning Plattforme­n.

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