Vater Staat hat mehr für Alleinerziehende übrig
Im vergangenen Jahr sind bestimmte Beschränkungen weggefallen. Wie sich das auch im Landkreis Günzburg ausgewirkt hat
Günzburg/Krumbach Ein gutes Jahr ist es jetzt her, dass die gesetzliche Regelung zum Unterhaltsvorschuss verbessert worden ist. Es war schon vorher so, dass Vater Staat für Kinder gesorgt und dann mit einem Vorschuss eingesprungen ist, wenn – in aller Regel – getrennt lebende, unterhaltspflichtige Väter eben jenen Unterhalt nicht bezahlt haben. Seit dem 1. Juli des vergangenen Jahres ist das geändert. Bis Mitte 2017 wurde der Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis einschließlich elf Jahren gewährt. Und auch die Bezugsdauer durfte 72 Monate (sechs Jahre) nicht überschreiten. Diese Grenze gilt nicht mehr. Erkannt wurde vom Gesetzgeber offenbar, dass die Aufwendungen eines Alleinerziehenden für einen Jugendlichen nicht zu unterschätzen sind. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ist die Höhe der Zahlungen des Staates gestaffelt und abhängig vom Alter des Kindes: 154 Euro betragen die monatlichen Leistungen für Kinder zwischen null und fünf Jahren, 205 Euro sind es bei Buben und Mädchen zwischen sechs und elf Jahren. Und 273 Euro schließlich werden im Monat für Kinder zwischen zwölf und 17 Jahren bezahlt.
Die Zahl der Berechtigten, die den Vorschuss beim zuständigen Jugendamt beantragen, hat sich durch die Neuregelung auch im Landkreis Günzburg deutlich erhöht. Das bestätigt Tino Cours vom Günzburger Landratsamt auf Nachfrage. Ende März lag die Gesamtzahl derer, die einen Unterhaltsvorschuss bekommen, bei 612. Im Vergleich der bei- ersten Quartale des vergangenen Jahres mit dem dritten und vierten Quartal jenes Jahres – seit es eben die neuen Bestimmungen gibt – sind Cours zufolge allein durch die zwölf bis 17 Jahre alten Kinder 210 Fälle neu dazugekommen. Das allein bedeutet eine Erhöhung um etwa 30 Prozent. Und noch einmal eine Steigerung um fünf Prozent habe es in den ersten drei Monaten 2018 gegeben. Rechnet man den Wegfall der 72 Monate hinzu, ergibt sich Cours zufolge nochmals eine Steigerung um 20 Prozent.
Das Landratsamt übernimmt mit den Zahlungen an Antragsberechtigte eine Aufgabe, die ihm vom Staat übertragen worden ist. Deshalb fließen hier auch keine kommunalen Gelder. Die Staatsoberkasse Landshut, die zum Landesamt für Finanzen gehört, reicht die Beträge weiter. Die Gesamtsumme, die in den Kreis Günzburg fließt, könne nicht von heute auf morgen beziffert werden, hieß es am Donnerstag in Landshut auf Nachfrage.
Das Landesamt ist auch an anderer Stelle tätig. Die Geschäftsstelle in Augsburg ist mit Vollstreckungsaufgaben betreut: Sie soll sich mit Nachdruck darum bemühen, dass die säumigen Unterhaltszahler dem Staat den Vorschuss wieder zurückgeben. Die „Rückgriffquote“liege aktuell mit 35 bis 38 Prozent „sehr gut“, wie Cours sagt, der im Günzburger Landratsamt Teamleiter im Amt für Kinder, Jugend und Familie ist – und dort für Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss zuständig. Der bayernweite Durchschnitt liege um die 30 Prozent.
Das Wort „aktuell“des Verwaltungsangestellten bezieht sich aller- dings nicht auf die neue Situation seit Juli 2017. Cours vermutet, dass man die Zahlen nicht ganz halten wird können.
1,5 Millionen Frauen und Männer erziehen ihre Kinder nach Angaben des Statistischen Bundesamtes alleine. Das ist mehr in den Großstädten der Fall als in ländlich geprägten Regionen, mehr im Osten als im Westen der Republik. In Bayern ist der Prozentsatz der Alleinerziehenden relativ niedrig (16,2 Prozent, gemessen an allen Familien). Die absolute Zahl (209000), die das vergangene Jahr abbildet, ist im Vergleich zu 2016 mit 221000 Alleinerziehenden sogar gesunken.
Die statistischen Werte dürften den Frauen aber ziemlich egal sein, die sich ohne partnerschaftliche Unterstützung um ihr Kind kümmern – auch finanziell. Häufig sind alleinden erziehende Mütter und ihre Kinder arm und müssen auf jeden Cent achten. Eine Studie des Statistischen Bundesamtes macht das deutlich: Danach stehen viele Alleinerziehende (neun von zehn sind Frauen) vor Problemen, wenn unerwartete Ausgaben getätigt werden müssen – etwa weil das Auto außerplanmäßig in die Werkstatt muss oder die Waschmaschine ihren Geist aufgegeben hat. Und auch ein einwöchiger Urlaub ist für eine große Minderheit der Befragten nicht möglich.
OUnterhaltsvorschuss Formulare kön nen auf dem Familienportal des Kreises Günzburg heruntergeladen werden.