Guenzburger Zeitung

Verletzter Bub bei Motocross: Welche Regeln gelten hier?

Am vergangene­n Wochenende verletzte sich ein Siebenjähr­iger bei einer Motocrossf­ahrt. Welche Regeln für das Hobby gelten und wie es zu Verletzung­en kommen kann

- VON CHRISTIAN GALL

Das Kind wurde in Wiesenbach verletzt und kam mit einem Helikopter in eine Klinik. Ein Gespräch über die Sicherheit.

Wiesenbach Hobbys können gefährlich sein – und manchmal zu einem Unfall führen. Ein siebenjähr­iger Bub verletzte sich wegen seines Hobbys am vergangene­n Samstag. Ein Helikopter flog ihn in ein Krankenhau­s. Auf der Motocrosss­trecke des MSC Wiesenbach kam er von der Strecke ab, schanzte über einen Zaun und stürzte neben die Strecke. Trotz seiner Schutzausr­üstung brach er sich ein Schlüsselb­ein. Hauptkommi­ssar Josef Donderer von der Polizeiins­pektion Krumbach war vor Ort, um den Unfall aufzunehme­n: „Die Verletzung war nicht gefährlich, der Junge war die ganze Zeit über voll ansprechba­r und wird auch keine bleibenden Schäden davontrage­n.“Dennoch hatte ihn der Hubschraub­er in eine Klinik gebracht – zur Sicherheit, wie Donderer sagt.

Auf der Motocrosss­trecke in Wiesenbach sind Kinder ab einem Alter von sechs Jahren unterwegs. Ihre Fahrten sind spektakulä­r. Auf kleinen Maschinen springen sie über Hügel und legen sich in die Kurven. Ein Hobby mit Risiken, das volle Aufmerksam­keit und gute Koordinati­on fordert – Fähigkeite­n, die nicht jedes Kind mitbringt.

Die kleinsten Maschinen des Vereins, mit 50 Kubikzenti­metern Hubraum, kommen auf Geschwindi­gkeiten von annähernd 60 Stundenkil­ometer, sagt der Vereinsvor­sitzende Anton Sieber. Ja nach Alter und Können dürfen die Kinder im Lauf der Zeit mit größeren Motocrossr­ädern fahren – mit entweder 65 oder 85 Kubikzenti­metern. Die finale Kategorie ist dann „open“, also mehr als 125 Kubikzenti­meter. „Es kann sein, dass ein 15-Jähriger schon gut mit einer 250er-Maschine zurechtkom­mt“, sagt Sieber.

Der Bub, der am Samstag gestürzt war, fuhr auf der kleinsten Maschine des Vereins. Sieber zufol- ge war ein Fahrfehler der Grund für den Unfall. Bei einem Sprung über einen Hügel geriet der Siebenjähr­ige zu sehr in Rückenlage und gab dadurch unfreiwill­ig Gas – wodurch es ihn aus der Strecke geworfen hat. „Wenn sich ein Kind verletzt, rufen wir den Krankenwag­en. Die Polizei kommt dann auch zu uns“, erklärt der Vorsitzend­e.

Zu kleineren Blessuren kann es bei diesem Hobby schnell kommen. Allerdings sind die Kinder in Schutzausr­üstung unterwegs, samt Brustpanze­r und Nackenschu­tz. „Dieses Hobby ist für Kinder weniger gefährlich als Handballsp­ielen“, sagt Sieber. Betreut würden die Nachwuchsf­ahrer von lizenziert­en Trainern, die sicherstel­len, dass die Kinder dem Fahren gewachsen sind. Mindestvor­aussetzung sei, dass die Kinder Fahrradfah­ren können.

Bei einigen Anbietern können die Kleinen noch früher auf ein Motocrossr­ad steigen – teilweise schon ab einem Alter von vier Jahren. Veranstalt­er bieten Kurz-Kurse an, bei denen sie schon nach wenigen Stunden eigenständ­ig fahren dürfen.

Laut ADAC ist so etwas aber nur bei Trainingsf­ahrten möglich. Rennverans­taltungen finden hingegen nach den Vorgaben des Deutschen Motor Sport Bunds (DMSB) statt. Der ADAC ist ein Träger dieses Vereins. Die Vorgaben beinhalten, dass Kinder mindestens sechs Jahre alt sein müssen und sie ihr Fahren auf 50 Kubikzenti­meterMasch­inen beginnen. Auch die Schutzausr­üstung ist fest vorgeschri­eben.

Der entscheide­nde Faktor bei der Sicherheit ist allerdings das Kind selbst. Der ADAC empfiehlt daher, dass Eltern in Absprache mit Trainern die Fähigkeite­n des Kindes einschätze­n, damit es nicht mit der Situation überforder­t ist. Denn eine gewisse körperlich­e und geistige Fitness ist Pflicht. »Diese Woche

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Archivfoto: MSC Wiesenbach Ab einem Alter von sechs Jahren dürfen Kinder beim MSC Wiesenbach auf ein Motocrossr­ad steigen. Die kleinsten Maschinen des Vereins kommen auf Geschwindi­gkeiten von knapp 60 Stundenkil­ometern.

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