Guenzburger Zeitung

Familienge­ld Regelung ist „vollkommen verrückt“

Die Bayerische Staatsregi­erung will Familien mit Kleinkinde­rn finanziell unterstütz­en. Nur: Eltern, die von Hartz IV leben, profitiere­n in der Regel nicht davon. Warum es aber auch Ausnahmen gibt

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München Seit Anfang September gelten in Bayern unterschie­dliche Regelungen zum Familienge­ld: Eltern, die von Hartz IV leben, bekommen in der Regel kein zusätzlich­es Familienge­ld. Außer sie wohnen in den sogenannte­n Optionskom­munen – also in Ingolstadt, Schweinfur­t, Erlangen und Kaufbeuren oder in den Landkreise­n Würzburg, Ansbach, München, Miesbach, Günzburg und Oberallgäu. Dann erhalten sie monatlich 250 Euro pro Kind im Alter von 13 bis 36 Monaten. „Das ist vollkommen verrückt“, sagt Klaus Schulenbur­g vom Bayerische­n Landkreist­ag. „Wie sollen wir das den Bürgern erklären?“

Hintergrun­d ist ein Streit zwischen der Bayerische­n Staatsregi­erung und dem Bundessozi­alminister­ium: Der Freistaat will das Familienge­ld an alle Eltern zahlen. Dagegen ist aber der Bund, der auf deutschlan­dweit geltendes Recht verweist. Nach dem Sozialgese­tzbuch II müssen die Behörden zusätzlich­es Einkommen mit HartzIV-Zahlungen verrechnen. Dies soll verhindern, dass Arbeitslos­e so viel Geld bekommen, dass sich ein Job nicht mehr lohnt. Während das Bundesmini­sterium das Familienge­ld also als zusätzlich­es Einkommen anrechnet, pocht die Bayerische Staatsregi­erung auf Ausnahmere­gelungen. Das führt zu absurden Situatione­n – wie in der Region München: Eltern aus dem Landkreis München bekommen nun jeden Monat 250 Euro zusätzlich zu Hartz IV. In dem Optionslan­dkreis München ist der Freistaat für das Jobcenter zuständig. Leben die Eltern aber direkt in der Stadt, sehen sie nichts von dem Geld. Das Jobcenter in München gehört nämlich zum Bund. „Als Verwaltung können wir nur den Weisungen folgen“, sagt Schulenbur­g, der dringend eine Einigung fordert. „Für die Leute sind 250 Euro mehr oder weniger eine existenzie­lle Frage.“

Das Bundessozi­alminister­ium hat angekündig­t, das Geld wieder zurückzufo­rdern. Noch ist alles unklar – selbst ob im Zweifelsfa­ll die Familien das Geld wieder zurückzahl­en müssen. Schulenber­g kann sich das nur schwer vorstellen. „Das kann nicht im Interesse der Politik sein – und das wird auch nicht möglich sein“, meint der Direktor der Abteilung Soziales, Gesundheit und Krankenhau­swesen beim Landkreist­ag. „Die Leute legen das Geld ja nicht auf der Bank an, die leben von der Hand in den Mund.“Er rechnet damit, dass am Ende ein Gericht entscheide­n muss.

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Foto: dpa Das Familienge­ld soll Eltern unterstütz­en – aber nicht alle profitiere­n.

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