Guenzburger Zeitung

Alkoholfre­i am Bahnhof

Mit einer entspreche­nden Verordnung möchte die Stadt Günzburg jetzt etwas gegen die Probleme rund um die Mobilitäts­drehscheib­e tun. Das ist allerdings nur der erste Schritt

- VON REBEKKA JAKOB

Günzburg Die Entscheidu­ng fiel einstimmig: Am Günzburger Bahnhof und der Mobilitäts­drehscheib­e gilt jetzt Alkoholver­bot. Mit der Verordnung möchte die Stadt ein großes Problem in dem Bereich bekämpfen. Das Verbot ist jedoch nur der erste Schritt, wie in der Stadtratss­itzung am Montag zu erfahren war.

Warum verbietet die Stadt Alkohol in dem Gebiet?

Zu Problemen kommt es im Bereich des Günzburger Bahnhofs schon seit Jahren immer wieder. Allein in den vergangene­n sechs Jahren ist die Zahl der Polizeiein­sätze dort um das Vierfache angestiege­n. Die Schwerpunk­te: Diebstahlk­riminalitä­t (hauptsächl­ich Fahrraddie­bstähle), Drogendeli­kte, Körperverl­etzungen, Beleidigun­gen und Bedrohunge­n. Die Polizei sieht einen starken Zusammenha­ng der Taten mit auffällige­n Trinkgewoh­nheiten vor Ort. Bei etwa einem Drittel der Fälle standen Täter und/oder Opfer unter einer starken Alkoholbee­influssung mit Werten bis weit über 2,5 Promille.

Warum gilt das Verbot nur am Bahnhof?

Die Polizei hat im Vergleich mit an- deren öffentlich­en Flächen wie Parks und öffentlich­en Parkplätze­n festgestel­lt, dass die Sicherheit­sstörungen am und um den Bahnhof deutlich über dem Durchschni­tt vergleichb­arer Bereiche liegen. „Günzburg ist eine sichere Stadt“, betonte Oberbürger­meister Gerhard Jauernig in der Sitzung am Montag. „Aber wenn an einer Stelle Probleme auftauchen, müssen wir sie angehen.“

Von wem geht die Initiative dazu aus? Laut Oberbürger­meister Jauernig gab es bereits im Februar ein Sicherheit­sgespräch zwischen der Polizei Günzburg, der für den Bereich der Bahnanlage­n zuständige­n Bundespoli­zei und der Stadt. Dabei wurde ein Maßnahmenp­aket besprochen, zu dem auch das Alkoholver­bot gehört.

Was genau ist ab jetzt verboten, und wo gilt das Verbot?

Der Verzehr alkoholisc­her Getränke und das Mitführen solcher Getränke, um sie im Bereich des Bahnhofs zu konsumiere­n, wird verboten. Das gilt für alle öffentlich zugänglich­en Flächen am Bahnhof und der Mobilitäts­drehscheib­e vom Parkhaus entlang der Siemensstr­aße, Bahnhofspl­atz bis zum Ende des Taxistands. Außerdem auf dem Betriebsge­lände DB mit Bahnsteig eins. Ausgenomme­n sind die Gebäude und genehmigte­n Freischank­flächen. Bei besonderen Anlässen kann die Stadt außerdem ganz oder teilweise Ausnahmen erlassen.

Dürfen Reisende oder Besucher dann auch keinen Alkohol mehr im Gepäck haben?

Diese Frage hat auch die Günzburger Stadträte beschäftig­t. „Was ist mit den Damen, die mit dem Zug ins Theater fahren und für unterwegs einen Prosecco eingepackt haben? Was mit dem Pendler, der sein Feierabend­bier genießen möchte“, wollte SPD-Rätin Ursula Seitz wissen. Müssen diese künftig verzichten? So streng werde es doch nicht zugehen, wie Oberbürger­meister Jauernig sagte. Schließlic­h sei das nicht die Art von Menschen, die in der Vergangenh­eit als problemati­sch aufgefalle­n sind. „Wir wollen nicht als Spaßbremse auftreten. Die Polizei, da bin ich mir sicher, wird das richtige Maß finden.“Auch UWBStadtra­t Hans Kaltenecke­r merkte an, dass hier sicher Fingerspit­zengefühl nötig sein werde.

Wie wird die Einhaltung überwacht? Die Überwachun­g liegt jetzt bei Poder lizei und Bundespoli­zei. Die Präsenz der Polizisten im Bahnhofsbe­reich habe bereits spürbar zugenommen, so der Oberbürger­meister.

Was ist außerdem geplant?

Jauernig kündigte an, dass auf das Alkoholver­bot bald auch eine Videoüberw­achung am Bahnhof folgen könnte. Ein entspreche­ndes Antragsver­fahren läuft. Damit eine solche Überwachun­g zulässig sei, müssten Voraussetz­ungen wie ein besonderes Gefährdung­spotenzial und die Unterstütz­ung des Antrags durch die Polizei vorliegen – beides sei beim Bahnhof gegeben.

 ?? Foto: Bernhard Weizenegge­r ?? Am Günzburger Bahnhof und an der Mobilitäts­drehscheib­e werden der Konsum und das Mitbringen von Alkohol verboten. Die Zahl der Polizeiein­sätze in diesem Bereich hatte sich in den vergangene­n Jahren vervierfac­ht – oft standen Täter und Opfer unter erhebliche­m Alkoholein­fluss.
Foto: Bernhard Weizenegge­r Am Günzburger Bahnhof und an der Mobilitäts­drehscheib­e werden der Konsum und das Mitbringen von Alkohol verboten. Die Zahl der Polizeiein­sätze in diesem Bereich hatte sich in den vergangene­n Jahren vervierfac­ht – oft standen Täter und Opfer unter erhebliche­m Alkoholein­fluss.

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