Alkoholfrei am Bahnhof
Mit einer entsprechenden Verordnung möchte die Stadt Günzburg jetzt etwas gegen die Probleme rund um die Mobilitätsdrehscheibe tun. Das ist allerdings nur der erste Schritt
Günzburg Die Entscheidung fiel einstimmig: Am Günzburger Bahnhof und der Mobilitätsdrehscheibe gilt jetzt Alkoholverbot. Mit der Verordnung möchte die Stadt ein großes Problem in dem Bereich bekämpfen. Das Verbot ist jedoch nur der erste Schritt, wie in der Stadtratssitzung am Montag zu erfahren war.
Warum verbietet die Stadt Alkohol in dem Gebiet?
Zu Problemen kommt es im Bereich des Günzburger Bahnhofs schon seit Jahren immer wieder. Allein in den vergangenen sechs Jahren ist die Zahl der Polizeieinsätze dort um das Vierfache angestiegen. Die Schwerpunkte: Diebstahlkriminalität (hauptsächlich Fahrraddiebstähle), Drogendelikte, Körperverletzungen, Beleidigungen und Bedrohungen. Die Polizei sieht einen starken Zusammenhang der Taten mit auffälligen Trinkgewohnheiten vor Ort. Bei etwa einem Drittel der Fälle standen Täter und/oder Opfer unter einer starken Alkoholbeeinflussung mit Werten bis weit über 2,5 Promille.
Warum gilt das Verbot nur am Bahnhof?
Die Polizei hat im Vergleich mit an- deren öffentlichen Flächen wie Parks und öffentlichen Parkplätzen festgestellt, dass die Sicherheitsstörungen am und um den Bahnhof deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Bereiche liegen. „Günzburg ist eine sichere Stadt“, betonte Oberbürgermeister Gerhard Jauernig in der Sitzung am Montag. „Aber wenn an einer Stelle Probleme auftauchen, müssen wir sie angehen.“
Von wem geht die Initiative dazu aus? Laut Oberbürgermeister Jauernig gab es bereits im Februar ein Sicherheitsgespräch zwischen der Polizei Günzburg, der für den Bereich der Bahnanlagen zuständigen Bundespolizei und der Stadt. Dabei wurde ein Maßnahmenpaket besprochen, zu dem auch das Alkoholverbot gehört.
Was genau ist ab jetzt verboten, und wo gilt das Verbot?
Der Verzehr alkoholischer Getränke und das Mitführen solcher Getränke, um sie im Bereich des Bahnhofs zu konsumieren, wird verboten. Das gilt für alle öffentlich zugänglichen Flächen am Bahnhof und der Mobilitätsdrehscheibe vom Parkhaus entlang der Siemensstraße, Bahnhofsplatz bis zum Ende des Taxistands. Außerdem auf dem Betriebsgelände DB mit Bahnsteig eins. Ausgenommen sind die Gebäude und genehmigten Freischankflächen. Bei besonderen Anlässen kann die Stadt außerdem ganz oder teilweise Ausnahmen erlassen.
Dürfen Reisende oder Besucher dann auch keinen Alkohol mehr im Gepäck haben?
Diese Frage hat auch die Günzburger Stadträte beschäftigt. „Was ist mit den Damen, die mit dem Zug ins Theater fahren und für unterwegs einen Prosecco eingepackt haben? Was mit dem Pendler, der sein Feierabendbier genießen möchte“, wollte SPD-Rätin Ursula Seitz wissen. Müssen diese künftig verzichten? So streng werde es doch nicht zugehen, wie Oberbürgermeister Jauernig sagte. Schließlich sei das nicht die Art von Menschen, die in der Vergangenheit als problematisch aufgefallen sind. „Wir wollen nicht als Spaßbremse auftreten. Die Polizei, da bin ich mir sicher, wird das richtige Maß finden.“Auch UWBStadtrat Hans Kaltenecker merkte an, dass hier sicher Fingerspitzengefühl nötig sein werde.
Wie wird die Einhaltung überwacht? Die Überwachung liegt jetzt bei Poder lizei und Bundespolizei. Die Präsenz der Polizisten im Bahnhofsbereich habe bereits spürbar zugenommen, so der Oberbürgermeister.
Was ist außerdem geplant?
Jauernig kündigte an, dass auf das Alkoholverbot bald auch eine Videoüberwachung am Bahnhof folgen könnte. Ein entsprechendes Antragsverfahren läuft. Damit eine solche Überwachung zulässig sei, müssten Voraussetzungen wie ein besonderes Gefährdungspotenzial und die Unterstützung des Antrags durch die Polizei vorliegen – beides sei beim Bahnhof gegeben.