Betrügerin aus wirtschaftlicher Not
Eine Burgauerin hat in mehreren Fällen im Internet getrickst. Eine Freundin stiftete sie an
Burgau Wegen vierfachen Betrugs und zwei Versuchen ist eine Frau aus Burgau jetzt vom Amtsgericht Günzburg verurteilt worden. Immer ging es um einen Handel per Internet, in fünf der sechs Fälle um die gleiche Masche. Die 25-Jährige hatte im November und Dezember vergangenen Jahres teilweise mehrfach am Tag unter einem Aliasnamen beim Kleinanzeigenportal von Ebay einen Thermomix TM5 von Vorwerk bestellt und verkauft, wobei die Bezahlung über den OnlineDienstleister Paypal lief. Gegenüber dem Verkäufer des jeweiligen Geräts gab sie die Bezahldaten der Person an, der sie selbst die Lieferung zugesagt hatte. So sollte der Verkäufer vom Konto der jeweils anderen Person als vermeintlicher Käufer bezahlt werden. Die Lieferung sollte die Angeklagte jedoch selbst erhalten. Die Geräte hatten einen Wert von jeweils etwa 900 Euro.
In zwei Fällen erkannten die Betroffenen, dass etwas nicht stimmte. Ansonsten wurde vom Käuferschutz von Paypal Gebrauch gemacht, sodass nicht den Personen, sondern dem Dienstleister ein Schaden entstand. Einmal ging die Angeklagte anders vor, indem sie unter einem anderen falschen Namen bei C&A 25 Kleidungsstücke im Wert von knapp 320 Euro und fast sechs Euro Versandkosten bestellte. Geschickt wurde die Ware an die Adresse eines Paketshops, wo die Frau das Paket abholte, indem sie eine angebliche Vollmacht vorlegte. Sie zahlte nicht.
Verteidiger Matthias Egger wollte ein Rechtsgespräch mit Amtsgerichtsdirektor Walter Henle, der das aber als nicht nötig ansah. Die Angeklagte, eine gelernte Altenpflegerin, die nach ihrer Elternzeit jetzt auf 450-Euro-Basis als Arbeiterin tätig ist, räumte die Taten ein. Sie lebt mit ihrem Lebensgefährten in einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, unter anderem wegen ihres Konsums hat die Frau Schulden. Eine damalige Freundin habe sie auf die Idee gebracht, den „Dreiecksbetrug“auszuprobieren – und tat das auch selbst. Ihr sei klar gewesen, dass sie eine Straftat begehe, und fürchtete, dass es nicht lange gut geht, aber angesichts ihrer wirtschaftlichen Not habe sie das ausgeblendet. Vor allem wegen Schimmelbefalls in der Wohnung und um ihrem Kind Kleidung kaufen zu können, habe sie den Betrug begonnen. Ein Polizist sagte aus, dass sie bei der Wohnungsdurchsuchung kooperativ gewesen sei und den Namen der Freundin nannte, gegen die ein eigenes Verfahren läuft.
Die Angeklagte stand erstmals vor Gericht, aber es gab Strafbefehle gegen sie, da sie betrunken in einem nicht haftpflichtversicherten Auto fuhr, und wegen Betrugs. Richter Henle schloss sich im Urteil weitgehend den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidiger an, die Frau erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung, muss gemeinnützige Arbeit leisten, Wohnsitzwechsel melden und knapp 3000 Euro werden als Wertersatz eingezogen. Sie müsse ihre „chaotischen finanziellen Verhältnisse“ordnen. Privatinsolvenz anzumelden sei wohl angebracht. Ein Bewährungshelfer wird ihr zur Seite gestellt. Henle betonte, dass Geld für das Kind im Hartz-IV-Satz enthalten ist, deshalb habe sie nicht straffällig werden müssen. Die Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.