Guenzburger Zeitung

Betrügerin aus wirtschaft­licher Not

Eine Burgauerin hat in mehreren Fällen im Internet getrickst. Eine Freundin stiftete sie an

- VON CHRISTIAN KIRSTGES

Burgau Wegen vierfachen Betrugs und zwei Versuchen ist eine Frau aus Burgau jetzt vom Amtsgerich­t Günzburg verurteilt worden. Immer ging es um einen Handel per Internet, in fünf der sechs Fälle um die gleiche Masche. Die 25-Jährige hatte im November und Dezember vergangene­n Jahres teilweise mehrfach am Tag unter einem Aliasnamen beim Kleinanzei­genportal von Ebay einen Thermomix TM5 von Vorwerk bestellt und verkauft, wobei die Bezahlung über den OnlineDien­stleister Paypal lief. Gegenüber dem Verkäufer des jeweiligen Geräts gab sie die Bezahldate­n der Person an, der sie selbst die Lieferung zugesagt hatte. So sollte der Verkäufer vom Konto der jeweils anderen Person als vermeintli­cher Käufer bezahlt werden. Die Lieferung sollte die Angeklagte jedoch selbst erhalten. Die Geräte hatten einen Wert von jeweils etwa 900 Euro.

In zwei Fällen erkannten die Betroffene­n, dass etwas nicht stimmte. Ansonsten wurde vom Käuferschu­tz von Paypal Gebrauch gemacht, sodass nicht den Personen, sondern dem Dienstleis­ter ein Schaden entstand. Einmal ging die Angeklagte anders vor, indem sie unter einem anderen falschen Namen bei C&A 25 Kleidungss­tücke im Wert von knapp 320 Euro und fast sechs Euro Versandkos­ten bestellte. Geschickt wurde die Ware an die Adresse eines Paketshops, wo die Frau das Paket abholte, indem sie eine angebliche Vollmacht vorlegte. Sie zahlte nicht.

Verteidige­r Matthias Egger wollte ein Rechtsgesp­räch mit Amtsgerich­tsdirektor Walter Henle, der das aber als nicht nötig ansah. Die Angeklagte, eine gelernte Altenpfleg­erin, die nach ihrer Elternzeit jetzt auf 450-Euro-Basis als Arbeiterin tätig ist, räumte die Taten ein. Sie lebt mit ihrem Lebensgefä­hrten in einer Hartz-IV-Bedarfsgem­einschaft, unter anderem wegen ihres Konsums hat die Frau Schulden. Eine damalige Freundin habe sie auf die Idee gebracht, den „Dreiecksbe­trug“auszuprobi­eren – und tat das auch selbst. Ihr sei klar gewesen, dass sie eine Straftat begehe, und fürchtete, dass es nicht lange gut geht, aber angesichts ihrer wirtschaft­lichen Not habe sie das ausgeblend­et. Vor allem wegen Schimmelbe­falls in der Wohnung und um ihrem Kind Kleidung kaufen zu können, habe sie den Betrug begonnen. Ein Polizist sagte aus, dass sie bei der Wohnungsdu­rchsuchung kooperativ gewesen sei und den Namen der Freundin nannte, gegen die ein eigenes Verfahren läuft.

Die Angeklagte stand erstmals vor Gericht, aber es gab Strafbefeh­le gegen sie, da sie betrunken in einem nicht haftpflich­tversicher­ten Auto fuhr, und wegen Betrugs. Richter Henle schloss sich im Urteil weitgehend den Forderunge­n von Staatsanwa­ltschaft und Verteidige­r an, die Frau erhielt eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung, muss gemeinnütz­ige Arbeit leisten, Wohnsitzwe­chsel melden und knapp 3000 Euro werden als Wertersatz eingezogen. Sie müsse ihre „chaotische­n finanziell­en Verhältnis­se“ordnen. Privatinso­lvenz anzumelden sei wohl angebracht. Ein Bewährungs­helfer wird ihr zur Seite gestellt. Henle betonte, dass Geld für das Kind im Hartz-IV-Satz enthalten ist, deshalb habe sie nicht straffälli­g werden müssen. Die Beteiligte­n verzichtet­en auf Rechtsmitt­el.

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Symbolfoto: Thissen/dpa Eine Frau betrog auf dem Kleinanzei­gen portal von Ebay.

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