Pro und Contra zum neuen Gewerbegebiet
Das Projekt „Rohrer Weg“findet nicht nur Zustimmung, dennoch will die Gemeinde Ellzee diesen Standort weiterverfolgen. Was die Träger öffentlicher Belange alles vorschlagen
Ellzee Um einer heimischen Firma eine Betriebserweiterung zu ermöglichen und damit deren Betriebsstandort zu sichern, weist die Gemeinde im Parallelverfahren mit einer Flächennutzungsplanänderung östlich der B 16 das Gewerbegebiet „Rohrer Weg“aus. Eine erste öffentliche Auslegung zeigte, dass dieses Vorhaben nicht allen Trägern öffentlicher Belange gefällt. Trotzdem sprachen sich Bürgermeister Karl Schlosser und der Gemeinderat einstimmig für ein Festhalten an diesem Standort aus.
Uneingeschränkte Unterstützung gibt die Handwerkskammer von Schwaben. Da in der Gemeinde kein anderes geeignetes Areal zur Verfügung steht, wird zur Sicherung des Betriebes die ausgewählte Fläche als geeignetste Alternative anerkannt. Durch verbesserte Standortbedingungen hebt die Handwerkskammer hervor, lassen sich die Betriebsabläufe optimieren, dadurch wird der Handwerksbetrieb in seiner Existenzfähigkeit nachhaltig gestärkt. Dies sichere und schaffe Arbeitsplätze im ländlichen Raum und liege somit im Interesse der Handwerkswirtschaft. Mit der Einschätzung der Handwerkskammer, dass es an diesem Standort zu keinen imissionsbedingten Nutzungskonflikte kommt, geht jedoch der Immissionsschutz des Landratsamtes nicht konform. Dieser sorgt sich um die Büroangestellten im neuen Gewerbegebiet. Befürchtet werden Lärmemissionen von der B 16 her und Lärm- und Geruchsemissionen von der nahe gelegenen Biogasanlage nebst einer baurechtlich genehmigten Kompostierungsanlage. Wegen möglicher Geruchsbelästigung wird vorgeschlagen, Büroräume nur auf der Richtung Straße geneigten Hälfte des Gewerbegebietes zuzulassen. Dies würde aber nach Meinung des von der Gemeinde beauftragten Planungsbüros Thielemann & Friederich, Dinkelscherben, und des Gemeinderates eine erhebliche und nicht hinnehmbare Einschränkung für die bauliche Nutzung des Grundstückes bedeuten. Aus dem bisherigen praktischen Betrieb der Biogasanlage heraus seien keine nennenswerten Geruchsbelästigungen bekannt, die eine Büronutzung beeinträchtigen könnten, wird ins Feld geführt. Zur Aufstellung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes werden die emissionsrechtlichen Voraussetzungen nochmals mit dem Sachgebiet Immissionsschutz im Landratsamt abgestimmt.
Grundsätzliche Bedenken gegen den Standort kommen vom Sachgebiet Ortsplanung des Landratsamtes, der Regierung von Schwaben und dem Regionalverband DonauIller. Neben der Lage jenseits der bislang geltenden Siedlungsbegrenzungslinie der Bundesstraße 16 wird insbesondere die Ost-West-Ausrichtung des Planungsgebietes störend auf den Siedlungskörper von Ellzee gesehen. Von einer Zersiedelung der Landschaft ist die Rede. Dem schließt sich auch das Sachgebiet Naturschutz und Landschaftspflege an, gesteht jedoch zu, dass mit einer intensiven Ortsrandeingrünung und einer angepassten Bebauung eine gute Integration des Plangebietes in das Landschaftsund Ortsbild möglich ist. Zudem wird positiv angemerkt, dass die neue Gewerbefläche vom Güterverkehr ohne Belastung von Wohngebieten direkt erreicht werden kann.
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten führt als Kontra ins Feld, dass es sich bei dem Plangebiet um hochwertige Ackerflächen mit überdurchschnittlicher Bonität handelt. Solche Flächen sollten grundsätzlich der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten bleiben. Der Bayerische Bauernverband befürchtet zudem von dem neuen Gewerbegebiet negative Auswirkungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Agrarflächen rundherum. Angrenzende Feldwege dürften nicht als Parkoder Wartefläche für Lkw genutzt werden, Be- und Entladevorgänge müssten ausschließlich auf das Firmengelände beschränkt werden und auf dem Firmengelände sollten ausreichend Mülleimer aufgestellt werden, damit Müll nicht auf den umliegenden Feldern entsorgt werde.
Vielfach wird die Gemeinde aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob die Verlegung des Gewerbebetriebes in ein bestehendes Gewerbegebiet, zum Beispiel in die im Flächennutzungsplan dargestellten gewerblichen Bauflächen am Bahnhof oder im Anschluss daran, möglich wäre.
Doch dazu ist die Haltung der Gemeinde eindeutig. Der Gemeinderat ist sich zwar der Problematik bewusst, doch der Planung ging immerhin eine intensive Standortsuche voraus. Es konnten definitiv keine anderen verfügbaren Flächen gefunden werden. Und da vonseiten der Bürger überhaupt keine Stellungnahmen eingegangen waren, beschloss der Gemeinderat, die Planung wie vorgesehen weiter zu betreiben. Er beauftragte das Ingenieurbüro, diese entsprechend der Ergebnisse aus der Gemeinderatssitzung zu überarbeiten beziehungsweise zu ergänzen und eine weitere öffentliche Auslegung mit Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen.