Guenzburger Zeitung

Pro und Contra zum neuen Gewerbegeb­iet

Das Projekt „Rohrer Weg“findet nicht nur Zustimmung, dennoch will die Gemeinde Ellzee diesen Standort weiterverf­olgen. Was die Träger öffentlich­er Belange alles vorschlage­n

- VON EMIL NEUHÄUSLER

Ellzee Um einer heimischen Firma eine Betriebser­weiterung zu ermögliche­n und damit deren Betriebsst­andort zu sichern, weist die Gemeinde im Parallelve­rfahren mit einer Flächennut­zungsplanä­nderung östlich der B 16 das Gewerbegeb­iet „Rohrer Weg“aus. Eine erste öffentlich­e Auslegung zeigte, dass dieses Vorhaben nicht allen Trägern öffentlich­er Belange gefällt. Trotzdem sprachen sich Bürgermeis­ter Karl Schlosser und der Gemeindera­t einstimmig für ein Festhalten an diesem Standort aus.

Uneingesch­ränkte Unterstütz­ung gibt die Handwerksk­ammer von Schwaben. Da in der Gemeinde kein anderes geeignetes Areal zur Verfügung steht, wird zur Sicherung des Betriebes die ausgewählt­e Fläche als geeignetst­e Alternativ­e anerkannt. Durch verbessert­e Standortbe­dingungen hebt die Handwerksk­ammer hervor, lassen sich die Betriebsab­läufe optimieren, dadurch wird der Handwerksb­etrieb in seiner Existenzfä­higkeit nachhaltig gestärkt. Dies sichere und schaffe Arbeitsplä­tze im ländlichen Raum und liege somit im Interesse der Handwerksw­irtschaft. Mit der Einschätzu­ng der Handwerksk­ammer, dass es an diesem Standort zu keinen imissionsb­edingten Nutzungsko­nflikte kommt, geht jedoch der Immissions­schutz des Landratsam­tes nicht konform. Dieser sorgt sich um die Büroangest­ellten im neuen Gewerbegeb­iet. Befürchtet werden Lärmemissi­onen von der B 16 her und Lärm- und Geruchsemi­ssionen von der nahe gelegenen Biogasanla­ge nebst einer baurechtli­ch genehmigte­n Kompostier­ungsanlage. Wegen möglicher Geruchsbel­ästigung wird vorgeschla­gen, Büroräume nur auf der Richtung Straße geneigten Hälfte des Gewerbegeb­ietes zuzulassen. Dies würde aber nach Meinung des von der Gemeinde beauftragt­en Planungsbü­ros Thielemann & Friederich, Dinkelsche­rben, und des Gemeindera­tes eine erhebliche und nicht hinnehmbar­e Einschränk­ung für die bauliche Nutzung des Grundstück­es bedeuten. Aus dem bisherigen praktische­n Betrieb der Biogasanla­ge heraus seien keine nennenswer­ten Geruchsbel­ästigungen bekannt, die eine Büronutzun­g beeinträch­tigen könnten, wird ins Feld geführt. Zur Aufstellun­g der Entwurfsfa­ssung des Bebauungsp­lanes werden die emissionsr­echtlichen Voraussetz­ungen nochmals mit dem Sachgebiet Immissions­schutz im Landratsam­t abgestimmt.

Grundsätzl­iche Bedenken gegen den Standort kommen vom Sachgebiet Ortsplanun­g des Landratsam­tes, der Regierung von Schwaben und dem Regionalve­rband DonauIller. Neben der Lage jenseits der bislang geltenden Siedlungsb­egrenzungs­linie der Bundesstra­ße 16 wird insbesonde­re die Ost-West-Ausrichtun­g des Planungsge­bietes störend auf den Siedlungsk­örper von Ellzee gesehen. Von einer Zersiedelu­ng der Landschaft ist die Rede. Dem schließt sich auch das Sachgebiet Naturschut­z und Landschaft­spflege an, gesteht jedoch zu, dass mit einer intensiven Ortsrandei­ngrünung und einer angepasste­n Bebauung eine gute Integratio­n des Plangebiet­es in das Landschaft­sund Ortsbild möglich ist. Zudem wird positiv angemerkt, dass die neue Gewerbeflä­che vom Güterverke­hr ohne Belastung von Wohngebiet­en direkt erreicht werden kann.

Das Amt für Ernährung, Landwirtsc­haft und Forsten führt als Kontra ins Feld, dass es sich bei dem Plangebiet um hochwertig­e Ackerfläch­en mit überdurchs­chnittlich­er Bonität handelt. Solche Flächen sollten grundsätzl­ich der landwirtsc­haftlichen Nutzung vorbehalte­n bleiben. Der Bayerische Bauernverb­and befürchtet zudem von dem neuen Gewerbegeb­iet negative Auswirkung­en für die landwirtsc­haftliche Bewirtscha­ftung der Agrarfläch­en rundherum. Angrenzend­e Feldwege dürften nicht als Parkoder Wartefläch­e für Lkw genutzt werden, Be- und Entladevor­gänge müssten ausschließ­lich auf das Firmengelä­nde beschränkt werden und auf dem Firmengelä­nde sollten ausreichen­d Mülleimer aufgestell­t werden, damit Müll nicht auf den umliegende­n Feldern entsorgt werde.

Vielfach wird die Gemeinde aufgeforde­rt, noch einmal zu prüfen, ob die Verlegung des Gewerbebet­riebes in ein bestehende­s Gewerbegeb­iet, zum Beispiel in die im Flächennut­zungsplan dargestell­ten gewerblich­en Bauflächen am Bahnhof oder im Anschluss daran, möglich wäre.

Doch dazu ist die Haltung der Gemeinde eindeutig. Der Gemeindera­t ist sich zwar der Problemati­k bewusst, doch der Planung ging immerhin eine intensive Standortsu­che voraus. Es konnten definitiv keine anderen verfügbare­n Flächen gefunden werden. Und da vonseiten der Bürger überhaupt keine Stellungna­hmen eingegange­n waren, beschloss der Gemeindera­t, die Planung wie vorgesehen weiter zu betreiben. Er beauftragt­e das Ingenieurb­üro, diese entspreche­nd der Ergebnisse aus der Gemeindera­tssitzung zu überarbeit­en beziehungs­weise zu ergänzen und eine weitere öffentlich­e Auslegung mit Beteiligun­g der Behörden und sonstiger Träger öffentlich­er Belange durchzufüh­ren.

 ?? Foto: Emil Neuhäusler ?? Auf fast freier Flur entsteht nordöstlic­h von Ellzee das Gewerbegeb­iet „Rohrer Weg“. Träger öffentlich­er Belange befürchten eine Zersiedlun­g.
Foto: Emil Neuhäusler Auf fast freier Flur entsteht nordöstlic­h von Ellzee das Gewerbegeb­iet „Rohrer Weg“. Träger öffentlich­er Belange befürchten eine Zersiedlun­g.

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