Guenzburger Zeitung

Wann wird nach Straftat abgeschobe­n?

Junge Syrer wurden in Günzburg verurteilt

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Landkreis Zwei junge Flüchtling­e aus Syrien sind in der vergangene­n Woche vom Amtsgerich­t Günzburg zu Bewährungs­strafen verurteilt worden, weil sie ein Kilo Haschisch als Kuriere transporti­ert hatten und einer Minderjähr­igen in mehreren Fällen Joints zum Rauchen gaben. Die beiden jungen Männer hatten bereits einige Vorstrafen. Doch ab wann werden Asylbewerb­er, die straffälli­g geworden sind, abgeschobe­n? Wir haben beim Bayerische­n Innenminis­terium nachgefrag­t.

Das erklärt, dass Bayern Ausländer ohne Bleiberech­t, die eine freiwillig­e Ausreise ablehnen, konsequent abschiebe. Dies gelte erst recht für ausländisc­he Straftäter und Sicherheit­sgefährder. Die bayerische­n Ausländerb­ehörden prüften alle denkbaren ausländerr­echtlichen Maßnahmen, um schnell und konsequent gegen diese Personen vorzugehen. Ausländer, von denen eine Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit und Ordnung, die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepu­blik ausgeht, könnten danach „unter Abwägung der Ausweisung­sinteresse­n mit ihren Bleibeinte­ressen im Einzelfall ausgewiese­n und ihr Aufenthalt in der Folge in der Regel auch beendet werden“.

Für ein Ende des Aufenthalt­s wegen Straffälli­gkeit gelten je nach Aufenthalt­sstatus des Ausländers sehr unterschie­dliche rechtliche Rahmenbedi­ngungen. Insbesonde­re sei bei straffälli­g gewordenen Asylbewerb­ern eine Abschiebun­g in der Regel erst dann möglich, wenn das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtling­e seinen Asylantrag bestandskr­äftig abgelehnt hat. Soweit strafrecht­liche Ermittlung­sverfahren laufen oder der Ausländer sich in Strafhaft befindet, muss die zuständige Staatsanwa­ltschaft der Abschiebun­g zustimmen. Regelmäßig gehe das staatliche Strafverfo­lgungsinte­resse einer Abschiebun­g vor, sodass eine Zustimmung erst nach Verbüßen eines erhebliche­n Teils der Freiheitss­trafe in Betracht komme. Für Syrien bestehe zudem derzeit ein allgemeine­r Abschiebun­gsstopp.

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