Wann wird nach Straftat abgeschoben?
Junge Syrer wurden in Günzburg verurteilt
Landkreis Zwei junge Flüchtlinge aus Syrien sind in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Günzburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, weil sie ein Kilo Haschisch als Kuriere transportiert hatten und einer Minderjährigen in mehreren Fällen Joints zum Rauchen gaben. Die beiden jungen Männer hatten bereits einige Vorstrafen. Doch ab wann werden Asylbewerber, die straffällig geworden sind, abgeschoben? Wir haben beim Bayerischen Innenministerium nachgefragt.
Das erklärt, dass Bayern Ausländer ohne Bleiberecht, die eine freiwillige Ausreise ablehnen, konsequent abschiebe. Dies gelte erst recht für ausländische Straftäter und Sicherheitsgefährder. Die bayerischen Ausländerbehörden prüften alle denkbaren ausländerrechtlichen Maßnahmen, um schnell und konsequent gegen diese Personen vorzugehen. Ausländer, von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik ausgeht, könnten danach „unter Abwägung der Ausweisungsinteressen mit ihren Bleibeinteressen im Einzelfall ausgewiesen und ihr Aufenthalt in der Folge in der Regel auch beendet werden“.
Für ein Ende des Aufenthalts wegen Straffälligkeit gelten je nach Aufenthaltsstatus des Ausländers sehr unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Insbesondere sei bei straffällig gewordenen Asylbewerbern eine Abschiebung in der Regel erst dann möglich, wenn das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Asylantrag bestandskräftig abgelehnt hat. Soweit strafrechtliche Ermittlungsverfahren laufen oder der Ausländer sich in Strafhaft befindet, muss die zuständige Staatsanwaltschaft der Abschiebung zustimmen. Regelmäßig gehe das staatliche Strafverfolgungsinteresse einer Abschiebung vor, sodass eine Zustimmung erst nach Verbüßen eines erheblichen Teils der Freiheitsstrafe in Betracht komme. Für Syrien bestehe zudem derzeit ein allgemeiner Abschiebungsstopp.