Pfarrer Gürth verteidigt das Kirchenasyl
Flüchtlingspolitik Der Burgauer Geistliche sieht in EU-Verordnung ein Instrument, das Ungerechtigkeit hervorruft
Burgau Der seit knapp vier Jahren in Burgau tätige evangelische Pfarrer Peter Gürth vermisst eine sachliche Debatte über das Kirchenasyl, das er einer Familie aus dem Irak sechs Monate lang gewährt hatte (wir berichteten). Mitnichten arbeiteten Kirchengemeinden gegen den Rechtsstaat, vielmehr werde in hohem Maße kooperiert. „Im Falle eines Kirchenasyls handelt es sich um eine Möglichkeit der legalen Entziehung von der Abschiebung. Es ist kein Untertauchen in die Illegalität“, betont der Geistliche. Vielmehr sei allen einschlägigen Behörden von Anfang an der Aufenthaltsort der Flüchtlinge bekannt gewesen.
Im Falle der irakisch-kurdischen Familie hätten alle Behörden um den Aufenthaltsort der Familie gewusst. „Kirche und Staat haben in diesem, wie in den meisten Fällen, zusammen gearbeitet.“Der Flüchtlingsstatus der Familie sei mittlerweile anerkannt.
Das wahre Problem sind für Pfarrer Gürth die Dublin-III-Regeln, von denen gerade die reichen Industrieländer der Schengenstaaten innerhalb der EU profitierten, da sie wie Deutschland keinerlei EU-Außengrenzen besäßen. Aus Gürths Sicht hat sich das System von Dublin III als „unbrauchbares Instrument zur Steuerung der Flüchtlinge innerhalb der EU“erwiesen. In EUStaaten wie Rumänien und Bulgarien grassiere dazu die Korruption und Vetternwirtschaft. „Dass alle diese Länder, insbesondere aber die Schwarzmeeranrainer Bulgarien und Rumänien auch finanziell mit ihren Aufgaben überfordert sind, ist offensichtlich.“
Was hilft, ist aus Sicht des Geistlichen nur eine neue Regelung, welche die Last der Flüchtlinge nicht auf die süd- und südosteuropäischen Länder ablädt, sondern die Standards im Umgang mit Minderheiten und Flüchtlingen und deren Finanzierung festlegt, durchsetzt und finanziert. „Alles andere wäre Rosinenpickerei und ein Sich-aus-derVerantwortung-Stehlen. Dankenswerterweise haben wir bei uns Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und einen Sozialstaat. Eben damit dies so bleibt, gibt es das Kirchenasyl: Es legt den Finger in eben jene Wunde ,sichere Drittstaaten’, ermöglicht rechtsstaatliche Verfahren und Mittel auszuschöpfen, zeigt die Widersinnigkeit des Dublin-IIIAbkommens auf und hilft das verfassungsmäßige Asylrecht als ein Individualrecht durchzusetzen.“(zg)