Mildere Strafe für Missbrauchstäter
Justiz Er entblößte sich vor einer Siebenjährigen. Jetzt wurde seine Haftstrafe reduziert
Memmingen Im April wurde ein 60-Jähriger wegen Kindesmissbrauchs vom Amtsgericht Memmingen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Lkw-Fahrer hatte in einem Ort im Landkreis Günzburg eine Siebenjährige auf dem Heimweg von der Schule angesprochen und ihr sein Glied gezeigt. Die Grundschülerin war jedoch davongelaufen.
der Mann bis zum Schluss die Tat leugnete, das Mädchen deshalb vor Gericht aussagen musste und er einschlägig vorbestraft ist, kam es damals zu der vergleichsweise schweren Strafe. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die noch vier Monate mehr gefordert hatte, als auch der Angeklagte gingen in Berufung.
Die wurde jetzt vor dem Landge- richt Memmingen verhandelt. Zunächst war geplant, das Verfahren komplett neu aufzurollen und dazu weitere Zeugen und Sachverständige zu hören. Der Angeklagte hatte das Tatgeschehen völlig anders dargestellt und behauptet, von dem Mädchen nur beim Austreten beobachtet worden zu sein.
Doch zu einer erneuten Beweisaufnahme kam es nicht. Die ProWeil zessbeteiligten einigten sich darauf, nur die Strafhöhe neu zu verhandeln, eine sogenannte Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch. Hierbei verständigte man sich auf eine Reduzierung der Haft auf zwei Jahre und vier Monate. Das bedeutet, dass der Mann dennoch ins Gefängnis muss. Eine Strafaussetzung zur Bewährung ist nur bis zwei Jahre Haft möglich. (sial)