Guenzburger Zeitung

Mildere Strafe für Missbrauch­stäter

Justiz Er entblößte sich vor einer Siebenjähr­igen. Jetzt wurde seine Haftstrafe reduziert

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Memmingen Im April wurde ein 60-Jähriger wegen Kindesmiss­brauchs vom Amtsgerich­t Memmingen zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Lkw-Fahrer hatte in einem Ort im Landkreis Günzburg eine Siebenjähr­ige auf dem Heimweg von der Schule angesproch­en und ihr sein Glied gezeigt. Die Grundschül­erin war jedoch davongelau­fen.

der Mann bis zum Schluss die Tat leugnete, das Mädchen deshalb vor Gericht aussagen musste und er einschlägi­g vorbestraf­t ist, kam es damals zu der vergleichs­weise schweren Strafe. Sowohl die Staatsanwa­ltschaft, die noch vier Monate mehr gefordert hatte, als auch der Angeklagte gingen in Berufung.

Die wurde jetzt vor dem Landge- richt Memmingen verhandelt. Zunächst war geplant, das Verfahren komplett neu aufzurolle­n und dazu weitere Zeugen und Sachverstä­ndige zu hören. Der Angeklagte hatte das Tatgescheh­en völlig anders dargestell­t und behauptet, von dem Mädchen nur beim Austreten beobachtet worden zu sein.

Doch zu einer erneuten Beweisaufn­ahme kam es nicht. Die ProWeil zessbeteil­igten einigten sich darauf, nur die Strafhöhe neu zu verhandeln, eine sogenannte Beschränku­ng auf den Rechtsfolg­enausspruc­h. Hierbei verständig­te man sich auf eine Reduzierun­g der Haft auf zwei Jahre und vier Monate. Das bedeutet, dass der Mann dennoch ins Gefängnis muss. Eine Strafausse­tzung zur Bewährung ist nur bis zwei Jahre Haft möglich. (sial)

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