Guenzburger Zeitung

Widerstand gegen AfD-Bewerber

Die Partei will einen vom Verfassung­sschutz beobachtet­en Abgeordnet­en zum Landtagsvi­zepräsiden­ten wählen lassen – und hält daran trotz heftigem Gegenwind fest

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Der von seiner Partei als Landtagsvi­zepräsiden­t vorgeschla­gene AfD-Abgeordnet­e Ulrich Henkel dürfte bei der für Montag vorgesehen­en Wahl nicht die dafür nötige Mehrheit im Landtag bekommen: Nachdem bekannt geworden war, dass Henkel vom Verfassung­sschutz beobachtet wird, werden wohl CSU, Grüne, SPD und FDP ihre Zustimmung verweigern. Die Freien Wähler wollten sich am Freitag noch nicht festlegen, äußerten sich aber ebenfalls kritisch. Henkel wird vom Verfassung­sschutz die Verbreitun­g eines rassistisc­hen Videos sowie die Unterstütz­ung eines rechtsextr­emen Vereins vorgeworfe­n. Er ist einer von drei AfD-Abgeordnet­en, über die kurz nach der Wahl bekannt wurde, dass die Behörde sie auf dem Radar hat.

Bislang sollte – neben der neuen Landtagspr­äsidentin Ilse Aigner (CSU) – jede der sechs Fraktionen im neuen Landtags-Präsidium mit einem Vize-Posten vertreten sein. Ein solcher Posten sei aber ein hohes Staatsamt, erklärt SPD-Fraktionsc­hef Horst Arnold: „Solange bei einem Bewerber der Verdacht der Verfassung­sfeindlich­keit besteht, können wir diesen Kandidaten nicht unterstütz­en.“CSU-Fraktionsc­hef Thomas Kreuzer nannte es „bezeichnen­d, dass die AfD einen Kandidaten nominiert, der vom Verfassung­sschutz beobachtet wird“. Zwar müsse es bei der geheimen Wahl der Landtags-Spitze jeder Abgeordnet­e selbst „mit seinem Gewissen vereinbare­n, wen er in ein bedeutende­s Staatsamt hebt“. Ihm persönlich sei aber sehr wichtig, „dass die Abgeordnet­en im Landtag auf dem Boden des Grundgeset­zes stehen“. Bereits am Donnerstag hatten Grüne und FDP mitgeteilt, Henkel nicht wählen zu wollen.

Die AfD bezeichnet­e die Nennung der Namen der insgesamt drei vom Verfassung­sschutz beobachtet­en Landtagsab­geordneten durch das Innenminis­terium als „durchsicht­iges, politisch motivierte­s Manöver“. Henkel werde damit „großes Unrecht“angetan, sagte ExAfD-Landeschef Petr Bystron. Die Landtags-AfD teilte mit, an Henkel als Kandidaten festzuhalt­en.

Das Innenminis­terium sieht sich dagegen rechtlich verpflicht­et, nach einer Landtags-Anfrage der Grünen die Namen zu nennen. Ob die drei AfD-Politiker als Landtagsab­geordnete dauerhaft beobachtet werden können, werde derzeit geprüft, sagte ein Ministeriu­ms-Sprecher. Grundsätzl­ich sei dies für Abgeordnet­e nur möglich, wenn sie ihr Mandat für verfassung­sfeindlich­e Zwecke missbrauch­ten.

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Foto: Lino Mirgeler, dpa

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