Guenzburger Zeitung

Waffenfund: Rathausche­f ist reumütig

Bürgermeis­ter von Pleß nimmt Stellung

- VON JOHANNES SCHLECKER

Pleß Einen Tag nach der Razzia auf seinem Bauernhof, bei der Spezialkrä­fte mehrere Waffen sichergest­ellt haben, ist der Plesser Bürgermeis­ter Anton Keller (CSU) bereits wieder im Rathaus anzutreffe­n: „Für mich hat sich dadurch an dem heutigen Tagesablau­f nichts geändert.“Allerdings gibt sich der 60-Jährige reumütig. „Wenn ich was ausgefress­en habe, muss ich es auch ausbaden“, erklärt der ehrenamtli­che Rathausche­f der Unterallgä­uer Gemeinde nördlich von Memmingen.

Ein Großteil der Waffen, die auf seinem Hof gefunden wurden, stammen ihm zufolge von seinem Nachbarn, auf den sich die Ermittlung­en konzentrie­ren. Bei dem 50-Jährigen wurden ebenfalls Waffen entdeckt. Die Polizei geht zudem davon aus, dass er dem rechten politische­n Spektrum zuzuordnen ist. Die Frau des 50-Jährigen habe ihn darum gebeten, die Waffen an sich zu nehmen. „Sie hat sich nicht sicher gefühlt“, sagt der Bürgermeis­ter. Ob er die Waffen hätte lagern dürfen, darüber habe er sich keine großen Gedanken gemacht. Ebenso wenig darüber, ob er die Behörden verständig­en soll.

Keller betont, dass er kein Waffennarr ist. Er besitze zwar Schrecksch­ussund Luftpistol­en und sei Mitglied im Schützenve­rein. Durch seinen Beruf als Landwirt und seine Tätigkeit als Bürgermeis­ter sei er aber so sehr eingespann­t, dass er nur wenig Zeit für dieses Hobby habe.

Die bei ihm gelagerten drei Kilogramm Schwarzpul­ver habe er vor einigen Wochen gekauft und noch bis vor ein paar Tagen in einem Safe vor der Garage unter einem Vordach deponiert. „Da hat es jedoch hingeregne­t, sodass ich das Schwarzpul­ver mit ins Haus genommen habe“, sagt Keller. „Schließlic­h brauchen wir es von der Gemeinde aus für die Böllerschü­tzen am Volkstraue­rtag.“Der 60-Jährige will weiter Bürgermeis­ter bleiben. Er vermutet aber, dass dies wohl nicht mehr möglich sein werde, sollte er eine Vorstrafe erhalten. Laut Landratsam­t muss ein Rathausche­f seinen Posten räumen, wenn er zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt wird.

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