Guenzburger Zeitung

Stadt reagiert auf Hundeattac­ke

Krumbach erlässt nach dem Angriff auf ein Mädchen Maulkorb- und Leinenzwan­g für das Tier. Ordnungsam­tsleiter rät dazu, Bissverlet­zungen der Polizei zu melden

- (pb)

Krumbach Ein Biss in das Gesicht eines sechsjähri­gen Mädchens: Auf den Vorfall, der sich vor Kurzem in der Krumbacher Innenstadt ereignete, hat die Stadt Krumbach reagiert. Der Hund (ein Old English Bulldog-rüde), der das Kind angegriffe­n hat, muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, wenn der Halter mit dem Hund sein Grundstück verlässt. Dies teilte Jörg Drechsler, Leiter des Ordnungsam­tes der Stadt Krumbach, auf Anfrage mit. Zudem müsse der Halter sicherstel­len, dass der Hund das Grundstück nicht verlassen könne, wenn er keinen Maulkorb trage und nicht an der Leine geführt werde.

Das sechsjähri­ge Mädchen war nach dem Zwischenfa­ll mehrere Tage in der Augsburger Kinderklin­ik behandelt worden. Bei der Verletzung handelte es sich um eine Fleischwun­de (wir berichtete­n). Gegen den Halter des Hundes war ein Ermittlung­sverfahren wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung eröffnet worden. Wie Claus Schedel, Sprecher der Krumbacher Polizeiins­pektion auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, sei dieses noch nicht abgeschlos­sen, der Fall befinde sich noch in Bearbeitun­g. Ihre Vorgehensw­eise stimme die Polizei in Fällen dieser Art eng mit der Stadt ab, erläutert Schedel. In Absprache mit der Polizeiins­pektion sei die Stadt bereits tätig geworden und habe entspreche­nde Maßnahmen angeordnet. Über das weitere Vorgehen wird dann bei der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft entschiede­n.

Der Hund, der das Mädchen attackiert hat, war bereits im August dieses Jahres in einen Vorfall verwickelt. Das Tier hatte damals einen anderen Hund attackiert und ferner auch die Halterin dieses Hundes verletzt. Diese hat seinerzeit Anzeige erstattet.

Ist der Hund noch weitere Male durch Bissattack­en auffällig geworden? Drechsler und Schedel erklären, dass sie konkret nur über die beiden genannten Fälle informiert worden seien. Drechsler rät Menschen, die durch eine Hundeattac­ke verletzt worden sind, generell dazu, Vorfälle dieser Art offiziell der Polizei zu melden. Nur wenn eine solche Meldung vorliege, habe die Stadt auch eine Handhabe, wie im gegenwärti­gen Fall einen Maulkorb- und Leinenzwan­g zu verordnen. Es komme allerdings eben auch immer wieder vor, dass Menschen, die gebissen worden seien, dies nicht melden würden.

„Einfach zu sagen: Das ist ein wilder, aggressive­r Hund, das reicht aber nicht aus“, hebt Drechsler hervor. Die Stadt könne nur bei der offizielle­n Meldung eines Vorfalls über die Polizei aktiv werden. Der einmal verordnete Leinen- und Maulkorbzw­ang könne, so Drechsler, wieder aufgehoben werden, wenn durch einen Sachverstä­ndigen ein Gutachten vorgelegt werde, dass der jeweilige Hund nicht mehr gefährlich sei. In den vergangene­n Jahren habe es immer wieder einzelne Fälle mit Bissattack­en gegeben, erklärt Drechsler. Eine tendenziel­le Zunahme solcher Zwischenfä­lle gebe es aber nicht.

 ?? Foto: Wikipedia/freie Lizenz ?? Der Hund, der das Mädchen angriff, ist ein Old English Bulldog-rüde. Diese können bis zu 30 Kilogramm schwer werden.
Foto: Wikipedia/freie Lizenz Der Hund, der das Mädchen angriff, ist ein Old English Bulldog-rüde. Diese können bis zu 30 Kilogramm schwer werden.

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