Stadt reagiert auf Hundeattacke
Krumbach erlässt nach dem Angriff auf ein Mädchen Maulkorb- und Leinenzwang für das Tier. Ordnungsamtsleiter rät dazu, Bissverletzungen der Polizei zu melden
Krumbach Ein Biss in das Gesicht eines sechsjährigen Mädchens: Auf den Vorfall, der sich vor Kurzem in der Krumbacher Innenstadt ereignete, hat die Stadt Krumbach reagiert. Der Hund (ein Old English Bulldog-rüde), der das Kind angegriffen hat, muss einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, wenn der Halter mit dem Hund sein Grundstück verlässt. Dies teilte Jörg Drechsler, Leiter des Ordnungsamtes der Stadt Krumbach, auf Anfrage mit. Zudem müsse der Halter sicherstellen, dass der Hund das Grundstück nicht verlassen könne, wenn er keinen Maulkorb trage und nicht an der Leine geführt werde.
Das sechsjährige Mädchen war nach dem Zwischenfall mehrere Tage in der Augsburger Kinderklinik behandelt worden. Bei der Verletzung handelte es sich um eine Fleischwunde (wir berichteten). Gegen den Halter des Hundes war ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eröffnet worden. Wie Claus Schedel, Sprecher der Krumbacher Polizeiinspektion auf Anfrage unserer Redaktion mitteilt, sei dieses noch nicht abgeschlossen, der Fall befinde sich noch in Bearbeitung. Ihre Vorgehensweise stimme die Polizei in Fällen dieser Art eng mit der Stadt ab, erläutert Schedel. In Absprache mit der Polizeiinspektion sei die Stadt bereits tätig geworden und habe entsprechende Maßnahmen angeordnet. Über das weitere Vorgehen wird dann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft entschieden.
Der Hund, der das Mädchen attackiert hat, war bereits im August dieses Jahres in einen Vorfall verwickelt. Das Tier hatte damals einen anderen Hund attackiert und ferner auch die Halterin dieses Hundes verletzt. Diese hat seinerzeit Anzeige erstattet.
Ist der Hund noch weitere Male durch Bissattacken auffällig geworden? Drechsler und Schedel erklären, dass sie konkret nur über die beiden genannten Fälle informiert worden seien. Drechsler rät Menschen, die durch eine Hundeattacke verletzt worden sind, generell dazu, Vorfälle dieser Art offiziell der Polizei zu melden. Nur wenn eine solche Meldung vorliege, habe die Stadt auch eine Handhabe, wie im gegenwärtigen Fall einen Maulkorb- und Leinenzwang zu verordnen. Es komme allerdings eben auch immer wieder vor, dass Menschen, die gebissen worden seien, dies nicht melden würden.
„Einfach zu sagen: Das ist ein wilder, aggressiver Hund, das reicht aber nicht aus“, hebt Drechsler hervor. Die Stadt könne nur bei der offiziellen Meldung eines Vorfalls über die Polizei aktiv werden. Der einmal verordnete Leinen- und Maulkorbzwang könne, so Drechsler, wieder aufgehoben werden, wenn durch einen Sachverständigen ein Gutachten vorgelegt werde, dass der jeweilige Hund nicht mehr gefährlich sei. In den vergangenen Jahren habe es immer wieder einzelne Fälle mit Bissattacken gegeben, erklärt Drechsler. Eine tendenzielle Zunahme solcher Zwischenfälle gebe es aber nicht.