Guenzburger Zeitung

Kammeltal gibt 12 000 Euro für das Hallenbad

Beteiligun­g am Zweckverba­nd wirft Fragen auf

- VON WOLFGANG KAHLER

Kammeltal Theoretisc­h sind alle Kammeltale­r Besitzer des Leipheimer Gartenhall­enbads, seit die Gemeinde dem Zweckverba­nd beigetrete­n ist, wie es der Kammeltale­r Bürgermeis­ter Matthias Kiermasz bei der Bürgervers­ammlung locker formuliert hatte. Dafür müssen die Kommunen allerdings auch Geld in die Hand nehmen, denn für das Bad steht eine Generalsan­ierung für circa 14,4 Millionen Euro an. Welcher Anteil davon auf das Kammeltal entfällt, erfuhr der Gemeindera­t von Kiermasz, der zugleich Vorsitzend­er des Zweckverba­ndes ist.

Der zuständige Ausschuss des Kreistages hatte sich bereits im Oktober mit dem Hallenbad befasst und die Generalsan­ierung als „beste Lösung“eingestuft. Um diese millionens­chwere Maßnahme zu realisiere­n sei eine neue Verbandssa­tzung notwendig. Es handele um ein „zweigeteil­tes Konstrukt“, bei dem die Kosten anteilig auf den Landkreis und die Kommunen, die sich am Zweckverba­nd beteiligen, umgelegt werden: Eine aufwendige und vielschich­tige Vereinbaru­ng, so Kiermasz. Der Zweckverba­nd stehe jetzt kurz vor dem „Startschus­s“der Sanierung. Der Anteil, der auf die Gemeinde Kammeltal entfalle, betrage auf die Einwohnerz­ahl berechnet, circa 1,75 Prozent. Die damit entstehend­en jährlichen Kosten würden sich auf 12000 bis 15000 Euro belaufen, sagte Kiermasz auf Nachfrage seines Stellvertr­eters Johann Anwander. Der Vertrag laufe auf 30 Jahre. „Ich war damals schon skeptisch“, reagierte Gemeindera­t Robert Paulheim angesichts der Zahlen, „und bin es immer noch“. Bisher sei immer nur von einer Umlage von 400000 Euro pro Jahr die Rede gewesen, durch die Sanierung würden die jährlichen Belastunge­n bei 1,12 Millionen Euro liegen. „Wenn wir jetzt zustimmen“, warnte Paulheim, „kommen wir nicht mehr ‘raus“. Was die Gemeinde derzeit für das Hallenbad zahle, verschwind­e in der Kreisumlag­e, meinte hingegen der Bürgermeis­ter. Immerhin beteilige sich mittlerwei­le auch die Gemeinde Dürrlauing­en am Zweckverba­nd. Die Stadt Burgau sowie die übrigen Gemeinden der Verwaltung­sgemeinsch­aft Haldenwang wurden noch einmal darum gebeten, ihre bisher ablehnende Haltung zu überdenken.

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