Guenzburger Zeitung

Klage gegen Boris Becker abgewiesen

Er hat nicht nur einen Prozess am Hals

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Zug Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftsp­artners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlun­g eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsm­ann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückford­erte. „Wie schon das Kantonsger­icht gelangte auch das Obergerich­t zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagt­e Forderung auf Rückzahlun­g des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergerich­t im Kanton Zug am Dienstag mit.

Bereits im Juni 2017 hatte das Kantonsger­icht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugun­g der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungs­vereinbaru­ng mit Boris Becker nachgewies­en habe, teilte das Obergerich­t mit. Insofern sei die Rückzahlun­g zu dem betreffend­en Zeitpunkt nicht fällig gewesen.

Unstrittig ist laut dem Urteil allerdings, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hat, deren Wert sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken belief. Nicht öffentlich bekannt ist derzeit, wann Becker die Summe nun zurückzahl­en muss.

Und die Angelegenh­eit geht womöglich weiter: Das Obergerich­t habe vorgelegte neue Unterlagen aus juristisch­en Gründen nicht berücksich­tigen können, hieß es jetzt. Beide Seiten könnten in dem Fall weiter vor das Bundesgeri­cht ziehen. Becker hat mit finanziell­en Problemen immer wieder Schlagzeil­en gemacht. In London strengte eine Bank ein Insolvenzv­erfahren an, dieses wurde am Montag auf unbestimmt­e Zeit verlängert.

 ?? Foto: Peter Kneffel, dpa ?? Ein schweizeri­sches Gerichtsur­teil verschafft Boris Becker offenbar Zeit, Geld zurückzuza­hlen.
Foto: Peter Kneffel, dpa Ein schweizeri­sches Gerichtsur­teil verschafft Boris Becker offenbar Zeit, Geld zurückzuza­hlen.

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