Klage gegen Boris Becker abgewiesen
Er hat nicht nur einen Prozess am Hals
Zug Ein Schweizer Gericht hat die Klage eines einstigen Geschäftspartners von Ex-Tennisstar Boris Becker auf Rückzahlung eines Darlehens in zweiter Instanz abgewiesen. Es ging um insgesamt zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro), die der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven 2015 in der Schweiz auf dem Klageweg zurückforderte. „Wie schon das Kantonsgericht gelangte auch das Obergericht zu dem Schluss, dass die von Hans-Dieter Cleven eingeklagte Forderung auf Rückzahlung des Darlehens nicht fällig ist“, teilte das Obergericht im Kanton Zug am Dienstag mit.
Bereits im Juni 2017 hatte das Kantonsgericht die Klage abgewiesen, weil Cleven nach Überzeugung der Richter keine Kündigung des Darlehens oder eine Aufhebungsvereinbarung mit Boris Becker nachgewiesen habe, teilte das Obergericht mit. Insofern sei die Rückzahlung zu dem betreffenden Zeitpunkt nicht fällig gewesen.
Unstrittig ist laut dem Urteil allerdings, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hat, deren Wert sich Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken belief. Nicht öffentlich bekannt ist derzeit, wann Becker die Summe nun zurückzahlen muss.
Und die Angelegenheit geht womöglich weiter: Das Obergericht habe vorgelegte neue Unterlagen aus juristischen Gründen nicht berücksichtigen können, hieß es jetzt. Beide Seiten könnten in dem Fall weiter vor das Bundesgericht ziehen. Becker hat mit finanziellen Problemen immer wieder Schlagzeilen gemacht. In London strengte eine Bank ein Insolvenzverfahren an, dieses wurde am Montag auf unbestimmte Zeit verlängert.