Das steht im Migrations- und Flüchtlingspakt
● Der rechtlich unverbindliche „Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“der UN soll dafür sorgen, dass Menschen legal und gefahrlos in aufnahmebereite Staaten gelangen. Dort sollen sie nicht ausgebeutet und besser integriert werden, so lautet das große Ziel. ● Die 23 vorgegebenen Unterziele des ersten internationalen Paktes über Einwanderung reichen von der Ausstellung gültiger Papiere über den Zugang zu Grundleistungen – wie medizinische Nothilfe für Migranten – bis hin zum koordinierten Management der Grenzen durch die Staaten. ● Der Politikdirektor der Internationalen Katholischen Kommission für Migration in Genf, Stephane Jaquemet, betont: „Jeder Staat wird selbst be- stimmen, wie und ob er die Vorgaben implementiert.“● Der Text unterstreicht „das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Einwanderungspolitik zu bestimmen“. Und obwohl der Pakt laut Bundesregierung „in der nationalen Rechtsordnung keine Rechtswirkung“entfaltet und sich kein Staat zur Aufnahme von Migranten verpflichtet, gibt es Widerstand. Die USA, Österreich, Ungarn und weitere Staaten lehnen das Abkommen rundweg ab. ● Der rechtlich nicht verbindliche Globale Pakt für Flüchtlinge soll reiche Staaten ermutigen, auf freiwilliger Basis mehr materielle Hilfe zur Versorgung der Millionen Flüchtlinge zu geben. Der Pakt fußt auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. (kna)