OP-Nadel bleibt im Unterleib
Bund muss wohl an Patientin bezahlen
Stuttgart Seit fünf Jahren lebt eine 30-Jährige aus Aalen in BadenWürttemberg mit einer Operationsnadel im Unterleib. Stürze sollte sie tunlichst vermeiden, raten ihr die Ärzte. Das bedeute erhebliche Einschränkungen, „jeden Tag“, sagte die Frau am Dienstag in Stuttgart, wo das Oberlandesgericht über den ungewöhnlichen Fall verhandelt. Er reicht zurück bis zu einer Nierensteinoperation am Ulmer Bundeswehrkrankenhaus im März 2013.
Die junge Frau hatte sich die Klinik für den Eingriff selbst ausgesucht. Doch dann blieb eine von insgesamt vier eingesetzten, knapp zwei Zentimeter langen Operationsnadeln in ihrem Körper zurück. Gut sichtbar bis heute bei Röntgenaufnahmen. Aktuell liegt sie tief drin an einem Lendenmuskel, wie es heißt.
Dass sich nun auch noch der Bund als Träger des Krankenhauses in Ulm, in dem das Missgeschick passierte, weigert, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu zahlen, empört die Betreiberin eines Nagelstudios. Das Landgericht Ulm hatte der Frau in erster Instanz 13000 Euro und rund 2000 Euro Schadenersatz zugesprochen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts berichtete. „Ich habe doch schon für immer die Nadel im Körper. Ich muss damit leben“, sagte die Frau. Herausoperieren lassen möchte sie die Nadel nicht. Zumal jede Operation ein Risiko berge – und Ärzte ihr abgeraten hätten.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Reder machte bei der Berufungsverhandlung nun bereits klar, wie die Kammer zu der Sache steht: „Wir sehen keinen Grund, von der Haftung wegzukommen“, sagte er in Richtung des Vertreters des Verteidigungsministeriums. Demnach muss der Bund wohl zahlen – wie viel, wird sich noch herausstellen, Gespräche laufen. Seine Entscheidung will das Oberlandesgericht am 20. Dezember verkünden.