Die letzte Ruhestätte wird deutlich teurer
Die Bubesheimer müssen jetzt deutlich mehr bezahlen. Die Kosten deckt die Gemeinde damit allerdings noch lange nicht
Bubesheim Seit den 1980-er Jahren hat Bubesheim einen neuen Friedhof am westlichen Ortsrand. Zum allerersten Mal wurde jetzt eine Fachfirma mit der Kalkulation der Gebühren für die Nutzung der Gräber beauftragt.
Die Kommunen sind angehalten, die erhobenen Gebühren an den Kosten zu orientieren. Deshalb werden die Bubesheimer für ein Grab tiefer in die Tasche greifen müssen. Kostete das Einzelgrab bisher 25,50 Euro pro Jahr, sind es ab 2019 105,80 Euro. Beim Doppelgrab geht der Jahrespreis von 41 Euro hoch auf 176,33 Euro und beim Urnenquader für zwei Urnen von 50 Euro auf 162,96 Euro. Neu aufgenommen in die Satzung wurden die Bestattungsmöglichkeiten im Urnenerdgrab, wo eine Einheit für zwei Urnen 72,88 Euro kosten, und in der Grabkammer, wo Platz für zwei Särge ist und 105,88 Euro pro Jahr zu bezahlen sind.
„Wir müssen bei den Gebühren aufholen. Es gibt die Verpflichtung zur Kostendeckung und davon sind wir noch weit entfernt“, sagte Bürgermeister Walter Sauter. In Beratungen ohne die Öffentlichkeit hatte sich der Gemeinderat darauf geeinigt mit den Gebühren einen Kostendeckungsgrad von 60 Prozent zu erreichen.
Neu ist auch die Umstellung auf Jahresgebühren, bisher wurde in der Regel die komplette Nutzungszeit in einer Summe bezahlt. Die Ruhezeit in Erdgräbern beträgt weiterhin 20 Jahre, in den Grabkammern zwölf Jahre und für Urnen in allen Grabarten zwölf Jahre.
Eine klare Ansage gab es anschließend unter Verschiedenes von Verkehrsreferent Peter Häußler: „Ab Januar geben wir für die Sicherheit an der Kreuzung in der Dorfmitte Vollgas. Es ist eine Frechheit vom Straßenbauamt den Termin mit uns ohne Entschuldigung nicht einzuhalten. Das kann doch nicht sein.“
Seit Jahren bemüht man sich in Bubesheim, beim Straßenbauamt Gehör zu finden und die Verkehrsproblematik in der Ortsmitte in den Griff zu bekommen. Eigentlich sollte eine Ampel zur Probe schon längst stehen und den Stau auf Kötzer Straße und Leipheimer Straße, die beide nicht-vorfahrtsberechtigt auf die Staatsstraße von Günzburg nach Weißenhorn einmünden, verhindern.
Ebenfalls versprochen, aber noch nicht montiert ist ein Verkehrsschild, das den Schwerlastverkehr, der von Günzburg auf dem Weg nach Leipheim in Richtung Bubesheim rollt, in die Reindlstraße nach Günzburg abbiegen lässt. „Man ist zu gutmütig“, befand Häußler. Das soll sich 2019 ändern.