Guenzburger Zeitung

Ein „Eiertanz“um das Gaskraftwe­rk

Ob das Kraftwerk nach Leipheim kommt oder nicht, steht noch immer nicht fest

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Landkreis Seit Jahren wird diskutiert, geschehen ist noch nicht viel. Von einem „Eiertanz“sprach denn auch der Günzburger Oberbürger­meister Gerhard Jauernig. Bei der gestrigen Sitzung des Zweckverba­ndes Areal Pro ging es wieder einmal um das Gaskraftwe­rk, das auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhor­sts Leipheim gebaut werden soll. Oder auch nicht. Vor allem die Landespoli­tik müsse endlich Klarheit schaffen, forderte Jauernig. Landrat Hubert Hafner erklärte, das Gaskraftwe­rk – im Gespräch ist alternativ auch ein Gas- und Dampfturbi­nenkraftwe­rk – sei von der Regierung von Schwaben grundsätzl­ich genehmigt worden. „Das heißt aber nicht, dass es auch gebaut wird“, betonte Hafner.

Denn noch immer sind zahlreiche Fragen nicht beantworte­t. Kann sich angesichts der energiepol­iti- schen Rahmenbedi­ngungen ein solches Kraftwerk wirtschaft­lich rechnen? Wird ein Gaskraftwe­rk beim Atomkraftw­erk Gundremmin­gen gebaut? Scheidet Leipheim für diesen Fall als Standort aus? Von den zuständige­n Stellen, nicht zuletzt vom Freistaat, müssten Antworten eingeforde­rt werden, erklärte der Günzburger Oberbürger­meister. Denn der momentane Stand der Dinge sei „massiv unbefriedi­gend“.

Eine andere Entscheidu­ng ist bei der gestrigen Sitzung des Zweckverba­ndes Interkommu­nales Gewerbegeb­iet Fliegerhor­st Leipheim gefallen. Bislang war für das mögliche Gaskraftwe­rk eine Fläche von 18,5 Hektar vorgesehen. Ein derart großes Areal wird nicht benötigt, auch wenn ein Gaskraftwe­rk gebaut werden sollte. Rund 3,5 Hektar wurden deshalb aus dem bisherigen Bebauungsp­lan herausgeno­mmen. Dieses Gelände wird stattdesse­n aufgeforst­et und teilweise als Magertrock­enwiese mit Mulden und kleineren Wasserfläc­hen angelegt, um seltenen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum zu geben.

Zudem dienen die 3,5 Hektar künftig als ökologisch­e Ausgleichs­fläche. Solche Flächen müssen ausgewiese­n werden, wenn an anderer Stelle bisherige Freifläche­n zugebaut werden.

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