Guenzburger Zeitung

Was beim Streik zu tun ist

Fallen Flüge aus, gibt es klare Regeln

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München Die bundesweit­en Warnstreik­s haben auch am Flughafen in München zu zahlreiche­n Flugausfäl­len geführt. Rund 100 Flüge mussten am Dienstag annulliert werden, sagte ein Sprecher. Das seien etwa zehn Prozent aller für diesen Tag angesetzte­n Starts und Landungen. Rund 8000 Passagiere seien davon betroffen, die Fluggesell­schaften hätten die meisten von ihnen aber frühzeitig informiert. Deutschlan­dweit blieben nach Schätzunge­n des Flughafenv­erbandes ADV über 200000 Passagiere am Boden. Wir haben gesammelt, was Passagiere bei einem Streik wissen müssen.

Welche Rechte haben betroffene Fluggäste?

Fällt ein Flug streikbedi­ngt aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, muss die Fluggesell­schaft Reisenden nach Einschätzu­ng des Reiserecht­lers Paul Degott eine alternativ­e Beförderun­g zum Ziel anbieten – zum Beispiel durch eine Umbuchung auf einen anderen Flug. Das gilt auch, wenn der Fluggast nicht befördert wird, weil er die Maschine wegen der nicht besetzten Sicherheit­skontrolle nicht erreichen kann. In vielen Fällen buchen die Fluggesell­schaften Kunden automatisc­h auf einen späteren Flug um.

Gibt es eine Entschädig­ung bei Flugausfäl­len?

Wird der Flug definitiv annulliert oder ist mehr als fünf Stunden verspätet, können Reisende auch ihr Ticket zurückgebe­n und erhalten das Geld zurück. Eine Entschädig­ung nach EU-Fluggastre­chte-Verordnung steht Reisenden in so einem Fall nicht zu. Denn bei einem Streik des Flughafenp­ersonals handelt es sich laut Rechtsprec­hung des Bundesgeri­chtshofs um höhere Gewalt.

Welche Regeln gelten für Pauschalur­lauber?

Bei Pauschalre­isen gilt: Der Reiseveran­stalter muss sich um alternativ­e Beförderun­g kümmern. Ab mehr als vierstündi­ger Verspätung am Ankunftsor­t können Urlauber den Reisepreis laut Degott nachträgli­ch anteilig mindern. Verkürzt sich ein Kurzurlaub durch den Streik erheblich, kann der Gast die Reise auch stornieren. Er bekommt dann den Reisepreis zurück.

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