Guenzburger Zeitung

Sind die Sanktionen zumutbar?

Hartz IV: Karlsruhe entscheide­t erst später

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Karlsruhe Das Bundesverf­assungsger­icht hat am Dienstag in Karlsruhe darüber verhandelt, ob Jobcenter das Arbeitslos­engeld II kürzen dürfen. Es geht um die Frage, ob Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher gegen das Recht auf ein menschenwü­rdiges Existenzmi­nimum verstoßen. Geprüft wird zudem, ob die Strafmaßna­hmen der Jobcenter die Berufsfrei­heit verletzen. Eine Entscheidu­ng wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Sozialgeri­cht Gotha hatte den Fall eines Lageristen vorgelegt, der einen Lagerjob ablehnte. Daraufhin wurde ihm Hartz IV zunächst um 30 und später um 60 Prozent gestrichen. Das Bundesverf­assungsger­icht werde prüfen, ob die Sanktionen grundgeset­zlich zulässig seien, sagte der neue Vizepräsid­ent des Gerichts, Stephan Harbarth, in seiner ersten Verhandlun­g. Es gehe darum, ob die vom Gesetzgebe­r verfolgten Ziele geeignet und zumutbar für die Betroffene­n seien. Es gehe aber nicht um die Frage, ob das Sanktionss­ystem politisch sinnvoll sei. Das sei Sache des Gesetzgebe­rs.

Für den Kläger sagte Rechtsanwä­ltin Susanne Böhme, starre Sanktionen, die für drei Monate gelten, bewirkten keine Verhaltens­änderung. Besonders Personen mit mehrfachen Vermittlun­gshinderni­ssen seien von den Kürzungen betroffen. Häufig wirke sich das außerdem auf weitere Personen aus, mit denen der Empfänger zusammenle­bt. Dies seien häufig Kinder.

Sozialmini­ster Hubertus Heil (SPD) sagte, mit der Einführung der Regelungen im Jahr 2005 habe sich der Gesetzgebe­r für „aktivieren­de Hilfen“entschiede­n. Es solle „so viel Ermutigung geben wie möglich und so viel Ermahnung wie nötig“. Der Sozialstaa­t müsse Mittel haben, die Mitwirkung verbindlic­h einzuforde­rn. Das Existenzmi­nimum bleibe gesichert. „Zur Menschenwü­rde gehört auch, dass Menschen sich anstrengen“, sagte Heil. Sonst wäre das Arbeitslos­engeld ein bedingungs­loses Grundeinko­mmen. „Das will ich nicht“, sagte Heil. (epd)

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