Hat der Zeuge alles nur erfunden?
Ein 22-jähriger Senegalese stand vor Gericht, weil er einem 17-Jährigen Drogen verkauft haben soll. Doch der Prozess nahm eine überraschende Wendung. Bei einem weiteren Prozess war der Angeklagte nicht erschienen
Ein Prozess, der vor dem Günzburger Amtsgericht verhandelt wurde, nahm eine überraschende Wendung. »
Landkreis So ein ganz normaler Verhandlungstag am Günzburger Amtsgericht kann überraschende Wendungen nehmen. Beim Schöffengerichtsverfahren gegen einen 22-jährigen Senegalesen fehlte zunächst ein geeigneter Dolmetscher und der jugendliche Hauptzeuge. Weil der seine Anschuldigungen wohl frei erfunden hatte, wurde der Angeklagte freigesprochen.
Der 17-Jährige hatte bei der polizeilichen Vernehmung noch behauptet, der Afrikaner habe ihm im Asylheim am Burgauer Bahnhof mindestens zehn Mal zwei Gramm Marihuana für je 25 Euro verkauft. Das hatte dem Senegalesen die Anklage wegen „unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige“eingebracht, auf die pro Deal eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft steht. Die Schwierigkeiten für das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Walter Henle begannen schon damit, dass eine Französisch-Dolmetscherin geladen war. Doch der Angeklagte versteht gar kein Französisch, sondern spricht Englisch. Auf die ihm in Französisch zugestellte Anklageschrift hatte er nicht reagiert, was Richter Henle zumindest eigenartig fand. Aber nicht nur der fehlende Dolmetscher sorgte für die einstündige Unterbrechung der Verhandlung. Der Hauptzeuge der Anklage musste von der Polizei zum Gericht gebracht werden. Er hatte angeblich die Ladung nicht bekommen.
Der Senegalese mit Verteidiger Mehmet Pektas (Günzburg) wies den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurück. Er habe keine Drogen verkauft. Dann fügte er noch einen Satz dazu, der ihm fast zum Verhängnis geworden wäre: Auf Plastiktütchen mit dem Rauschgift hätten seine Fingerabdrücke nicht nachgewiesen werden können. In seiner Urteilsbegründung sagte Richter Henle, dass diese Aussage das Schöffengericht schon hellhörig gemacht habe und an der Drogensache doch etwas dran sein könnte. Was Henle aber richtig auf die Palme brachte, war die Aussage des 17-Jährigen. Der hatte sich wegen des Drogenbesitzes einen dreiwöchigen Jugendarrest eingehandelt. Vor Gericht druckste der sichtbar nervöse Jugendliche herum und behauptete plötzlich, die Drogen nicht vom Senegalesen zu haben: „Willst du uns für blöd verkaufen?“, fragte ihn Vorsitzender Henle mit deutlich lauterem Tonfall, „so langsam bin ich wütend.“
Die Staatsanwältin wurde ebenfalls energisch: Wenn der Zeuge bei der Polizei falsche Angaben gemacht habe, drohe ihm nun ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung und Falschaussage. Statt des zehnfachen Rauschgiftgeschäftes seien es nur zwei gewesen, behauptete der Zeuge und räumte ein, bei der Polizei gelogen zu haben, um den Senegalesen „hinzuhängen“. Der Angeklagte forderte den 17-Jährigen auf, er solle seine Quellen angeben, statt ihn zu belasten. Die Staatsanwältin hielt den Angeklagten trotz des unglaubwürdigen Zeugen des zweifachen Drogendeals für überführt und forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung. Nachteilig für den Senegalesen war, dass er schon wegen Drogenbesitzes mit einem Strafbefehl vorbelastet war.
Auf Freispruch plädierte Anwalt Pektas wegen diverser Unklarheiten und weil er „dem Hauptbelastungszeugen kein Wort glaube“. Es handele sich außerdem um einen minderschweren Fall mit zwei Gramm Marihuana schlechter Qualität, was bei einer Verurteilung nur für maximal drei Monate auf Bewährung reiche. Das Urteil hänge nur davon ab, ob das Gericht dem Angeklagten oder dem Hauptzeugen glaube, begründete Vorsitzender Henle den Freispruch. Da die Aussagen des Zeugen nicht glaubwürdig seien, bleibe es beim Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten.
So etwas habe er in seinen vielen Richterjahren noch nicht erlebt, meinte Amtsgerichtsdirektor Henle zu einem zweiten Verfahren, das an diesem Tag verhandelt werden sollte. Die Verhandlung wurde abgesetzt, weil der wegen Beleidigung zweier Amtspersonen angeklagte 66-Jährige aus dem Donauwörther Gefängnis nicht vorgeführt werden konnte. Der Mann habe sich geweigert, in den Polizeitransporter einzusteigen, weil er angeblich eine ansteckende Krankheit habe. Eine Einstellung des Verfahrens, wie von Anwalt Mathias Egger angeregt, wollte Richter Henle nicht akzeptieren. Zum nächsten Termin soll der Angeklagte, der nach Informationen unserer Zeitung der Reichsbürgerszene zugerechnet wird, notfalls mit „Anwendung unmittelbaren Zwangs“vorgeführt werden. Die Polizeibeamten müssten sich dann mit Gesichtsmasken vor einer möglichen Ansteckungsgefahr schützen, sagte Richter Henle. In Haft befindet sich der 66-jährige Angeklagte, weil er einen gegen ihn ergangenen Strafbefehl nicht gezahlt hatte.