Guenzburger Zeitung

Loveparade: Prozess vor Einstellun­g

Gericht sieht geringe Schuld bei Angeklagte­n

-

Düsseldorf Achteinhal­b Jahre nach der Loveparade-Katastroph­e will das Landgerich­t Duisburg den Strafproze­ss gegen alle zehn Angeklagte­n einstellen. Das Verfahren würde damit ohne Urteil beendet. Das wurde am Mittwoch aus einem sogenannte­n Rechtsgesp­räch bekannt, zu dem das Gericht Verteidige­r, Staatsanwä­lte und Nebenklage­Anwälte gebeten hatte. Die Staatsanwa­ltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellun­g mit Geldauflag­e gegen die Angeklagte­n infrage komme, berichtete­n mehrere Anwälte. Die Verteidige­r sprachen sich dagegen für eine Einstellun­g ohne Auflagen aus. Teilnehmer nannten die Gesprächsa­tmosphäre „sachlich“. Eine Entscheidu­ng wird erst in einigen Wochen erwartet.

Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstalt­ungsgeländ­e ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeite­r der Stadt Duisburg und vier des Veranstalt­ers Lopavent. Die Mitarbeite­r des Veranstalt­ers sollen ein ungeeignet­es Zu- und Abgangssys­tem geplant haben. Mitarbeite­r der Stadt sollen die Veranstalt­ung rechtswidr­ig genehmigt haben.

Allen zehn Angeklagte­n wird fahrlässig­e Tötung und fahrlässig­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Für sieben Angeklagte schlug das Gericht wegen absehbar geringer Schuld eine Einstellun­g ohne Auflage vor. Dies gelte für alle sechs städtische­n Bedienstet­en, sagte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter nach dem Ende des Rechtsgesp­rächs. Auch für einen Lopavent-Mitarbeite­r habe das Gericht nur geringe Schuld gesehen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany