Loveparade: Prozess vor Einstellung
Gericht sieht geringe Schuld bei Angeklagten
Düsseldorf Achteinhalb Jahre nach der Loveparade-Katastrophe will das Landgericht Duisburg den Strafprozess gegen alle zehn Angeklagten einstellen. Das Verfahren würde damit ohne Urteil beendet. Das wurde am Mittwoch aus einem sogenannten Rechtsgespräch bekannt, zu dem das Gericht Verteidiger, Staatsanwälte und NebenklageAnwälte gebeten hatte. Die Staatsanwaltschaft habe deutlich gemacht, dass für sie nur eine Einstellung mit Geldauflage gegen die Angeklagten infrage komme, berichteten mehrere Anwälte. Die Verteidiger sprachen sich dagegen für eine Einstellung ohne Auflagen aus. Teilnehmer nannten die Gesprächsatmosphäre „sachlich“. Eine Entscheidung wird erst in einigen Wochen erwartet.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg gab es am einzigen Zu- und Abgang zum Veranstaltungsgelände ein so großes Gedränge, dass 21 Menschen erdrückt und mindestens 652 verletzt wurden. Angeklagt sind sechs Mitarbeiter der Stadt Duisburg und vier des Veranstalters Lopavent. Die Mitarbeiter des Veranstalters sollen ein ungeeignetes Zu- und Abgangssystem geplant haben. Mitarbeiter der Stadt sollen die Veranstaltung rechtswidrig genehmigt haben.
Allen zehn Angeklagten wird fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Für sieben Angeklagte schlug das Gericht wegen absehbar geringer Schuld eine Einstellung ohne Auflage vor. Dies gelte für alle sechs städtischen Bediensteten, sagte Nebenklage-Anwalt Julius Reiter nach dem Ende des Rechtsgesprächs. Auch für einen Lopavent-Mitarbeiter habe das Gericht nur geringe Schuld gesehen.