Das Landratsamt muss auch kontrollieren können
Zum Artikel „Richterin geht mit Landratsamt hart ins Gericht“vom 10. Januar und dem Leserbrief von Johannes Heindl vom 12. Januar:
Ich bin eine von vielen Anwohnern der Kfz-Werkstatt in Offingen und kann sagen, ja es stimmt: Es ist unglaublich, dass das Landratsamt Günzburg keine eigenen Kontrollen bei der Kfz-Werkstatt durchführt. Dies wäre auch im Interesse sämtlicher Anwohner. Dadurch könnten sich auch unbeteiligte und uninformierte Leser wie Johannes Heindl eigene Mutmaßungen ersparen. Die Kfz-Werkstatt war an ihrem Standort nur gegen Erteilung von Auflagen genehmigungsfähig: Sämtliche Tore müssen bei lärmintensiven Arbeiten geschlossen bleiben. Werden diese Auflagen nicht eingehalten, wird die Werkstatt illegal betrieben. Das Landratsamt kann nicht willkürlich Baugenehmigungen unter Auflagen erteilen, wenn es nicht fähig und nicht gewillt ist, die Einhaltung dieser Auflagen zu kontrollieren. Wenn der eine und einzige Baukontrolleur nicht allen Verpflichtungen nachgehen kann, dann sollte das Landratsamt keine Baugenehmigungen unter Auflagen erteilen, deren Kontrolle es nicht gewachsen ist. Alternativ sollte die Behörde endlich wach werden und den vorhandenen Personalmangel beseitigen. Die Anliegen sämtlicher Bewohner zu ignorieren, ist in einem Rechtsstaat wie Deutschland keine Option. Auch die Tatsache, dass der