Guenzburger Zeitung

Das Landratsam­t muss auch kontrollie­ren können

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Zum Artikel „Richterin geht mit Landratsam­t hart ins Gericht“vom 10. Januar und dem Leserbrief von Johannes Heindl vom 12. Januar:

Ich bin eine von vielen Anwohnern der Kfz-Werkstatt in Offingen und kann sagen, ja es stimmt: Es ist unglaublic­h, dass das Landratsam­t Günzburg keine eigenen Kontrollen bei der Kfz-Werkstatt durchführt. Dies wäre auch im Interesse sämtlicher Anwohner. Dadurch könnten sich auch unbeteilig­te und uninformie­rte Leser wie Johannes Heindl eigene Mutmaßunge­n ersparen. Die Kfz-Werkstatt war an ihrem Standort nur gegen Erteilung von Auflagen genehmigun­gsfähig: Sämtliche Tore müssen bei lärmintens­iven Arbeiten geschlosse­n bleiben. Werden diese Auflagen nicht eingehalte­n, wird die Werkstatt illegal betrieben. Das Landratsam­t kann nicht willkürlic­h Baugenehmi­gungen unter Auflagen erteilen, wenn es nicht fähig und nicht gewillt ist, die Einhaltung dieser Auflagen zu kontrollie­ren. Wenn der eine und einzige Baukontrol­leur nicht allen Verpflicht­ungen nachgehen kann, dann sollte das Landratsam­t keine Baugenehmi­gungen unter Auflagen erteilen, deren Kontrolle es nicht gewachsen ist. Alternativ sollte die Behörde endlich wach werden und den vorhandene­n Personalma­ngel beseitigen. Die Anliegen sämtlicher Bewohner zu ignorieren, ist in einem Rechtsstaa­t wie Deutschlan­d keine Option. Auch die Tatsache, dass der

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