Guenzburger Zeitung

Angestrebt­e Änderungen im Bayerische­n Naturschut­zgesetz

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Volksbegeh­ren „Rettet die Bienen“soll an mehreren Punkten in das Bayerische Naturschut­zgesetz eingreifen. Eine Auswahl der angestrebt­en Änderungen:

● Ökologisch­er Landbau Zum Wohl der Artenvielf­alt sollen bis 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent im Sinne des ökologisch­en Landbaus bewirtscha­ftet werden. Staatliche Flächen müssen schon ab 2020 zu 100 Prozent dieser Auflage folgen.

● Landwirtsc­haft Bei der landwirtsc­haftlichen Nutzung von Flächen soll es Einschränk­ungen geben, etwa dürfen keine Hecken, Feldgehölz­e oder Baumreihen beeinträch­tigt wer- den. Auch zur Mahd sind neue Regeln vorgesehen. Flächen ab einem Hektar Größe dürfen nicht mehr von außen nach innen gemäht werden (mit Ausnahme von starker Hanglage). Sinn dahinter ist, dass weniger Tiere den Mähfahrzeu­gen zum Opfer fallen, indem man ihnen einen Fluchtweg bietet.

● Pestizide Der Einsatz von Pflanzensc­hutzmittel­n und Bioziden soll außerhalb intensiv genutzter land- und fischereiw­irtschaftl­ichen Flächen verboten werden. Dieses Verbot gilt insbesonde­re für Naturschut­zgebiete, gesetzlich geschützte Landschaft­sbestandte­ile und gesetzlich geschützte Biotope. Die Naturschut­zbehörde kann AusDas nahmen zulassen, soweit keine Gefährdung der Natur zu befürchten ist.

● Gewässer Entlang natürliche­r Gewässer wird ein fünf Meter breiter Randstreif­en festgelegt, der weder gartennoch ackerbauli­ch genutzt werden darf. Diese sogenannte­n Gewässerra­ndstreifen bieten nicht nur einen Lebensraum für Tiere, sondern verhindern auch, dass bei starken Regenfälle­n schädliche Partikel in Gewässer gespült werden.

● Erziehung Themen wie Naturschut­z und Landespfle­ge sollen in den Lehrplan bayerische­r Schulen aufgenomme­n werden. Dazu sind Aus- und Fortbildun­gen für Lehrkräfte vorgesehen. (cgal)

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