Angestrebte Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz
Volksbegehren „Rettet die Bienen“soll an mehreren Punkten in das Bayerische Naturschutzgesetz eingreifen. Eine Auswahl der angestrebten Änderungen:
● Ökologischer Landbau Zum Wohl der Artenvielfalt sollen bis 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent im Sinne des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Staatliche Flächen müssen schon ab 2020 zu 100 Prozent dieser Auflage folgen.
● Landwirtschaft Bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Flächen soll es Einschränkungen geben, etwa dürfen keine Hecken, Feldgehölze oder Baumreihen beeinträchtigt wer- den. Auch zur Mahd sind neue Regeln vorgesehen. Flächen ab einem Hektar Größe dürfen nicht mehr von außen nach innen gemäht werden (mit Ausnahme von starker Hanglage). Sinn dahinter ist, dass weniger Tiere den Mähfahrzeugen zum Opfer fallen, indem man ihnen einen Fluchtweg bietet.
● Pestizide Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden soll außerhalb intensiv genutzter land- und fischereiwirtschaftlichen Flächen verboten werden. Dieses Verbot gilt insbesondere für Naturschutzgebiete, gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile und gesetzlich geschützte Biotope. Die Naturschutzbehörde kann AusDas nahmen zulassen, soweit keine Gefährdung der Natur zu befürchten ist.
● Gewässer Entlang natürlicher Gewässer wird ein fünf Meter breiter Randstreifen festgelegt, der weder gartennoch ackerbaulich genutzt werden darf. Diese sogenannten Gewässerrandstreifen bieten nicht nur einen Lebensraum für Tiere, sondern verhindern auch, dass bei starken Regenfällen schädliche Partikel in Gewässer gespült werden.
● Erziehung Themen wie Naturschutz und Landespflege sollen in den Lehrplan bayerischer Schulen aufgenommen werden. Dazu sind Aus- und Fortbildungen für Lehrkräfte vorgesehen. (cgal)